emailverdienst.de rechnung?

Na immerhin war das schon die zweite in diesem Jahr. Entweder tauschen jetzt einige ihr Guthaben in Werbung um oder die haben tatsächlich ein besseres Konzept entwickelt.
Mal schauen wie es weitergeht. :ugly:
 
Da hier gerade so viele Leute sind die sich auskennen, ist sowas in den ABG gültig:
Das Projekt kann jederzeit ohne Recht auf Auszahlung eingestellt werden. Einzelne User können jederzeit ohne Nennung von Gründen gelöscht werden.
?
 
Da hier gerade so viele Leute sind die sich auskennen, ist sowas in den ABG gültig:
?

Meiner Meinung nach ganz bestimmt nicht. ;) Auch hier greift meiner Meinung nach der BGB § 307.

Da gibt es eine ganz einfache Methode. Man meldet solche AGB der Wettbewerbszentrale, wenn sie nach 6 Wochen noch drin sind, waren sie in Ordnung. :evil:
 
also ich bin ja kein mitglied mehr :)

wenn ich nun überlege

ca 20.000 user reagieren darauf und kündigen und fordern noch mit einigen mails ihr geld ein, das lohnt sich doch gar nicht.

4 euro bekommen (eventuell) jedoch 3 stunden arbeitszeit an kosten

ts

ich weiß gar nicht ob ich guthaben hatte :D

aber wenn scheint es nicht viel gewesen zu sein :D
 
Hallo Tobias,

dass wir die AGB/Regeln jederzeit ändern dürfen hast du bei Anmeldung ausdrücklich
zugestimmt. Die Punkte die geändert wurden, haben wir dir bereits geschrieben, betreffen
dich nicht. Du kannst weiterhin bei EmailVerdienst mitmachen und bei erreichen der
Auszahlungsgrenze bekommt du dein Guthaben überwiesen.

Natürlich hat jeder das Recht, Änderungen zu widersprechen, aber dadurch wir nicht der
komplette "Vertrag" unwirksam. Dies ist auch deutsches Recht und steht auch so in unserer
AGB/Regeln.


Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team
Sind die zu blöd, oder wollen dies einfach nicht begreifen?
 
Tja mir egal. Die haben jetzt eine letzte Mail von mir bekommen mit dem Hinweis auf das BGB und der deutlichen Aussage, dass ich mein Geld innerhalb der nächsten 14 Tage will. Ansonsten bekommen sie einen Mahnbescheid und werden dem DSW-Schutzverband gemeldet.
Ende Aus Applaus. :p
 
So, ich bekomme mein Geld.

Zitat: BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

"(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam."


Wie auch immer, Sie bekommen Ihr Geld, wegen 8,93 EUR werde ich nicht einen Rechtstreit
beginnen.

Er sieht sich immernoch im Recht, hat aber keinen Lust auf meinen Mahnbescheid. Mir auch recht. Dann bekomm ich wenigstens mein Geld und dann nix wie weg...
 
Hm,

da verwechselt der Gute etwas. Der zitierte Paragraph gilt für ungültige Punkte in AGB. Daher ist auch die salvatorische Klausel unnötig wie ein Kropf.
Hier geht es aber um eine Änderung, nicht von Anfang an ungültige Punkte.


Aber auch vom 306 gibt es übrigens Ausnahmen, die frühere Generalklausel im AGB Gesetz, jetzt im BGB 307 enthalten. Es kann also durchaus sein, dass ein ganzer Vertrag nichtig wird, wenn ein Punkt z.B. sittenwidrig ist.
 
er gibt wohl bei allen, die mit entsprechendem Nachdruck auf ihr gesetzlich zugesichertes Recht bestehen, klein beigeben...


eine Antwort, die heute tagsüber kam:
dass wir die AGB/Regeln jederzeit ändern dürfen hast du bei Anmeldung ausdrücklich
zugestimmt. Die Punkte die geändert wurden, haben wir dir bereits geschrieben, betreffen
dich nicht. Du kannst weiterhin bei EmailVerdienst mitmachen und bei erreichen der
Auszahlungsgrenze bekommt du dein Guthaben überwiesen.

Natürlich hat jeder das Recht, Änderungen zu widersprechen, aber dadurch wir nicht der
komplette "Vertrag" unwirksam. Dies ist auch deutsches Recht und steht auch so in unseren
AGB/Regeln.


Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team


als ich denen dann nochmals eine Fristsetzung vorgab, und danach ein kostenpflichtiges Mahnverfahren durch unsere Anwältin vorschlug (Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid, etc) und ihm auch an die Hand gab, dass die Kosten bei emailverdienst lägen, kam dann gerade mal folgendes:

Ich sagte Ihnen bereits, wir zahlen... obwohl wir von der Sache her anderer Meinung sind.

Bitte senden Sie uns eine Bankverbindung.


Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team

Frage ist nun aber, wo er mir denn davor sagte, dass die zahlen würden?
Auch ist er sich in seiner Schriftform nicht sicher, ob er nun DU oder SIE nutzen soll...

nun bin ich mal gespannt, die Bankdaten hat er ...
 
So nach einigen Mails die hin und her gingen, in denen ich die Sonderkündigung und meine Auszahlung gefordert habe , weiß ich nun echt nicht weiter.
Wird wohl doch auf nen Mahnbescheid rauslaufen :evil:

Dies kam eben
Hallo Nochmal...

Sie haben bei Anmeldung akzeptiert dass wir die AGB verändert dürfen,
ferner steht und schon immer stand in jeder AGB:

"Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt."

Wir sagten Ihnen bereits, dass für Sie sich nichts ändert. Der Vertrag bleibt daher
bestehen. Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie nicht.


Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team
 
Da hast du jetzt schon mal gute Karten, weil er zwei Leuten die Auszahlung zugesagt hat.

Es ändert sich im übrigen schon was für dich, siehe meinen vorherigen Post, also ist die Sonderkündigung berechtigt.

Wenn er es nicht rafft, ist das alleine sein Pech.
 
Es geht doch gar nicht um unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, sondern um eine Änderung des Vertragsverhältnisses, die unweigerlich zu einem Sonderkündigungsrecht führt, soweit ich das verstanden habe.
 
Es geht doch gar nicht um unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, sondern um eine Änderung des Vertragsverhältnisses, die unweigerlich zu einem Sonderkündigungsrecht führt, soweit ich das verstanden habe.

Fast genau.

Er bezieht sich auf von vornerein ungültige Regeln, dies ist hier nur teilweise der Fall. Nämlich in dem Irrglaube, er könnte jederzeit die Regeln ändern. :mrgreen:

Die Änderung ist durchaus durchführbar, nur beinhaltet sie eben ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Der Gute befindet sich da im Augenblick in einem Labyrinth, aus dem er alleine wohl nicht mehr rauskommt.
 
Es ändert sich im übrigen schon was für dich, siehe meinen vorherigen Post, also ist die Sonderkündigung berechtigt.

Das habe ich dem Webbi mittlerweile alles mitgeteilt inclusive Paragraphen, aber anscheinend will er es nicht verstehen.
Werde jetzt noch eine Mail schicken und mal sehen was er dann antwortet.
 
Ne,

ich glaube, du musst das wie die anderen machen, ihm sagen, dass du das deinem Anwalt geben wirst. :evil:

Sonst wird das ein unendliches Diskutieren. ;)

Alternativ: In diesem Fall würde ich die Forderungen sammeln, ich klage sie ein.
 
Inzwischen wurden die Reglen wohl nochmals überarbeitet,
der Stand ist aber immer noch 1.12.2006!?

...
Für Mitglieder die sich vor dem 1.12.06 bei EmailVerdienst angemeldet haben, gilt weiterhin die alte Auszahlungsgrenze.

Ausserdem habe ich nun auch nochmal eine weitere Antwort bekommen
in der wieder andere Informationen stehen.

die Teilnahmegebühr wird nicht erhoben, weder 2007 noch später...

Sie haben bei Anmeldung zugestimmt dass die AGB von uns verändert werden dürfen.
Die AGB´s liegen öffentlich auf unserer Website und können jederzeit eingesehen werden.
Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie nicht.

Der zweite Teil wurde ja bereits gepostet.
Aber lt. dem ersten Satz gibt es nun doch keine Gebühr!?

In jedem Fall gab es wohl wieder keinen Hinweis auf diese weitere Änderung der Regeln, hab jedenfalls bisher ausser der EMail nix weiter bekommen...

Gruß,
Jabba