emailverdienst.de rechnung?

Da ging der Plan wohl nicht auf, dass hoffentlich viele Verschreckte einfach zahlen oder sich kurzerhand abmelden und das Guthaben dem Betreiber spenden :roll:
Würde mich nicht einmal wundern, wenn die AGB kurzerhand wieder zurückgeändert werden würden. So fällt die Benachteiligung weg und die ausserordentliche Kündigung wäre schwerer zu begründen (nein, ist kein Tipp, falls der aufmerksame Betreiber mitlesen sollte :ugly: )
 
So fällt die Benachteiligung weg und die ausserordentliche Kündigung wäre schwerer zu begründen (nein, ist kein Tipp, falls der aufmerksame Betreiber mitlesen sollte :ugly: )


nicht wirklich, die Rückabwicklung hier wäre einer erneuten AGB Änderung gleichgestellt, also wieder ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Zudem muss er zum jetzigen Zeitpunkt allen bisher erhaltenen Kündigungen eh nachkommen, würde in diesem Fall also nichts bringen .
 
Solangsam wirds lustig. :mrgreen: Nachdem ich gestern geschrieben habe, dass mir trotzdem eine außerordentliche Kündigung aufgrund der AGB-Änderungen zusteht und ich mein Guthaben fordere kam heute diese Mail:

Hallo Tobias,
ein Widerspruch steht Ihnen zu, aber auch lt. alter AGB verfällt Ihr Guthaben.

Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team

Meine jetzige Mail war nicht mehr ganz so freundlich. Jetzt haben sie eine Frist von 14 Tagen bekommen und die Ankündigung eines Mahnbescheids, sollten sie das Guthaben bis dahin nicht auszahlen.
Ich glaub bei denen hackts. :evil:
 
die scheinen nicht ganz verstanden zu haben, was der Begriff eigentlich bedeutet ....

Sollte denen vielleicht erklären, dass mit der Sonderkündigung das Dienstleistungsverhältnis beendet wird und beiderseits entsprechende Zuwendungen zu gewähren sind.

Der User hat hier in diesem Fall seine Zuwendung in Form der eMail-Bestätigungen erbracht, es fehlt nun dann mit der Sonderkündigung die bis dahin angelaufene Vergütung als Zuwendung gemäß Vertrag mit denen ...

ich hoffe, der liest hier mit, nach einem Renommee von heute Früh glaube ich das sogar ...
 
Hat eigentlich irgendwer mal den SMS-Empfang dort aktiviert? Wüsste gern ob die häufiger kommen als die Mails. Bin nämlich nur 1,18 von der regulären Auszahlung entfernt. :ugly:
 
Habe ich nicht aktiviert.

Ich habe ne Mail bekommen wo die nach meinem Usernamen fragten, mehr nicht... Mal schauen was da kommt

Dabei stand es ja in meiner ersten Mail...
 
Kurze Frage, hat jemand den Paragraphen zum Sonderkündigungsrecht zur Hand? Weil, entschuldigt, auf der Suche nach einer stichhaltigen Begründung hab ich nix gefunden...

MfG
Refizul

btw. Die Standardantwort habe ich auf meine erste Mail auch erhalten *grummel*
 
warten wir mal auf Bad_Boy, der hat die Links meistens parat ...

ansonsten muss man mal schauen, im BGB sollte das stehen ...
 
ich habe auch mal nachgeschaut, meinen Account mit 12,44€ gefunden und sofort auf mein Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht.
In meinen Mails habe ich weder die Rechnung noch einen Newsletter gefunden, der auf die AGB-Änderung hingewiesen hätte, außer dem neuesten von heute, in dem ganz unten kurz darauf hingewiesen wird.
 
Im Zweifel kann man sich sicher auf § 307 BGB berufen, der eine unangemessene Benachteiligung verbietet. Ich suche aber gerne noch mal. Meist findet man aber Urteile zu Miet- und Arbeitsverträgen.

§ 313
Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Gehen wir mal davon aus, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt, könnte dies helfen.

§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.



§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.



Ich würde mir überlegen, ob ich dies an den dsw-schutzverband melden würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Antwortmail habe ich heute bekommen:
Hallo Hr. Müller,



Erstens: Sie wurden bereits am 6 November über die AGB Änderung per Email informiert.

Zweitens: Auch nach alter AGB verfällt Ihr Guthaben bei vorzeitiger Kündigung.

Drittens: Wir haben Sie bereits darüber informiert das die Gebühr nur für Neukunden zutrifft. Also sind Sie gar nicht betroffen. Ihre Sonderkündigung ist daher unbegründet.


Beste Gruesse vom

EmailVerdienst Support Team
Kann mich nicht daran erinnern das ich eine Email von denen im November erhalten haben soll.
 
Drittens: Wir haben Sie bereits darüber informiert das die Gebühr nur für Neukunden zutrifft. Also sind Sie gar nicht betroffen. Ihre Sonderkündigung ist daher unbegründet.


unerheblich, denn mir schrieben die, dass die Gebühr für 2007 nicht anfällt ...

ergo aber dann für 2008?
und dann bedarf es ja keiner erneuten Änderung der AGB, weil das ja schon drin steht, also keine Sonderkündigung zu diesem Zeitpunkt?

Außerdem wurden die AGB geändert, gleich um was es geht, ist man mit der Änderung nicht einverstanden, steht einem die Sonderkündigung zu. Punkt.
 
1.Im november kam nur eine am 23.11. wo nichts drin stand.
2. Die frage ist ob das überhaupt rechtens ist, weil da sind die Meinungen geteilt...
3. In den AGB steht nicht das es nur neukunden btrifft. Un dim Newsletter satnd das die Gebühr 2007 nicht erhoben wird, nicht das sie grundsätzlich nicht erhoben wird!
 
Witti hat Recht. Wenn ihr nicht auf der Kündigung besteht, habt ihr den 4 Euro für 2008 zugestimmt, streng genommen auch für 2007, wenn ihr nicht extra informiert wurdet, das die Gebühr für euch nicht anfällt.

Ich würde da gar nicht groß diskutieren, ne Meldung an die Wettbewerbszentrale bzw. an den den dsw-schutzverband und nach 14 Tagen einen Mahnbescheid schicken.

Die Chancen, selbst wenn die Einspruch einlegen, stehen IMHO sehr gut.
 
ch habe denen ja schon geschrieben, das ich es an meinen Anwalt und den Datenschutzbeauftragten weiterleiten werde, darauf urde ich ja nur nach meinen Usernamen gefragt.
 
Übrigens kam eben wieder ein 6Cent-Newsletter. Scheinen doch einige zu zahlen, wenn da plötzlich Mails kommen. :mrgreen:
Aber was bringts 4 € zu zahlen, wenn dann im Jahr 10 Mails kommen und man 60 Cent verdient hat?
Nene, entweder die Zahlen meine knapp 9 € aus oder die dürfen meinen Mahnbescheid bezahlen. Wäre aber dumm von denen, denn das kommt die deutlich teurer....