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Ok,
mal für Kinder oder S.M.
Wenn die Mutter stirbt, darf man sicher ne Woche Auszeit nehmen, auch zwei.
Da sind ja Formalitäten zu klären etc.
Im Berufsleben bekommt man, ja nach Vertrag 1-2 Tage Sonderurlaub.
Das wäre das Eine. Das Andere sind aber die Umstände, wie man sich danach verhält.
Hier wurde keine Auszeit genommen, hier wurde der Sonderzustand erklärt. Das geht sicher nicht. Ich werde heute noch (nicht jetzt) den Hoster anschreiben und ihn auf seine evt. Mithaftung aufmerksam machen.
@Tigerchen,
fällt dir da was aus dem Stehgreif zu ein?

Da gab es doch noch die Geschichte von ihrem "Mann", dessen böse Schwiegermutter sie geschlagen hat und mit 25 tsd. Euro verschwunden ist?
Die böse Schwiegermutter muss die Frau Singer sein.Das ist im Netz zu finden, ich suche euch aber jetzt nicht die URL raus. Leser des RM-Forum werden das wissen. War auch im März.
Edit: Ich bin übrigens fast traurig darüber, dass sie mich noch nicht auf ihrem Tagebucheintrag im Web verewigt hat.
Hier bist verewigt :
aber ich muss eins gestehn , das ich so gar badboys Sprach nu verstehe wie gemeint is lööööööl
und auch nu den Statz verstehe wer lesen kann klar im Vorteil :O(
Tjo so geht's einen Admin ,wenn er, überfordert ist er ,hört nix und sieht nix ,er hört keinen Schuss mehr
Ich werde heute noch (nicht jetzt) den Hoster anschreiben und ihn auf seine evt. Mithaftung aufmerksam machen.
@Tigerchen,
fällt dir da was aus dem Stehgreif zu ein?
Dann weiß ich ja, es ist in in guten Händen.