Ich habe ja auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gestellt und daher habe ich nach Abschluss der Ermittlungen die Nachricht von der Einstellung des Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft Wien bekommen in dem man mir mitteilte, dass es auf Grund von einer Psychiose zu keinem Strafverfahren kommt. Natürlich bleibt davon zivilrechtliche Schritte unberührt, aber erstens war es nur etwas über 9 Euro bei mir und zweitens wenn sie zahlungsunfähig war hätte ich meine Rechtschutzversicherung umsonst bemüht und für die Versicherung unnötige Kosten verursacht.