sms..wiesooooooooooooo habe ich keine pn *grml..motz...
man..da ist mal was interessantes und ich krieg nix :-(
Ich auch nicht.Bitte Bitte ich auch.liebguck
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sms..wiesooooooooooooo habe ich keine pn *grml..motz...
man..da ist mal was interessantes und ich krieg nix :-(
sms, könntest du deinen Kleinkrieg vielleicht doch auf ein anderes Forum verlagern? Das ist kein Chat hier.
Wer denkt, betrogen worden zu sein, sollte Anzeige erstatten. Alles andere bringt überhaupt nichts. Und ob du nun hier rumspammst oder nicht, ändert gar nichts.
Ne Übersicht, um welches Guthaben es sich handelt, wäre auch nicht verkehrt, wenn ich auch noch nicht weiß, für was das gut sein könnte.![]()
Och, ich hab da vor ca. 20 Seiten auch mal was dazu geschrieben. Deswegen:
Wenn Ihr Euch zusammentut und gemeinsam vorgehen wollt, dann auf jeden Fall die Summe, die S.M. Euch schuldet (egal ob AZG erreicht oder nicht), angeben!
Ich kann mich dunkel daran erinnern.Da ging es glaube ich darum, ob es sich um Betrug oder schweren Betrug handeln könnte? Du weißt ja, in meinem Alter klappt das mit dem Erinnern nicht mehr so gut.
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§ 146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 147 Schwerer Betrug
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,*)
2. ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig setzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht oder
3. sich fälschlich für einen Beamten ausgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 2 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.
(3) Wer durch die Tat einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Quelle: https://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb125_168b.htm#146
Rechtsberatung?
Da bin ich als Nichtanwalt relativ schmerzbefreit, um mir von einem Paragraphen aus den dreissiger Jahren Angst machen zu lassen.
Also Schnubbelchen, sammele auch die Summen. Hier geht es tatsächlich auch um die Summen, die unter einer AZG liegen. Aber ich habe ja tatsächlich ein wenig ungläubig vor mich hingestarrt, als hier 300 Euro und mehr genannt wurden.
Ähm, jetzt wird schon mein Nick benutzt? Welche Ehre.Da bestehe ich dann aber auf halbweges fehlerfreie "Aussprache".
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Wo ist "da drüben",? an mir geht mal wieder alles vorbei.![]()
Bevor man zivilrechtlich etwas macht, sollte man sich auf jeden Fall im Klaren sein, mit wem man es zu tun hat. Da die Identität der Guten im Augenblick etwas im Raum zu stehen scheint, sollte man die erst einmal zu klären versuchen.
Schöner Satz, ich bin stolz auf mich.![]()
danke nochmal für den Account wo ich geschenkt bekommen habe, so kann ich diese netten Newsletter noch alle Empfangen.
Sascha
jetzt hat die lady sich selbst ins knie geschossen...
sie wird nämlich garnichts bei irgendeinem anwalt eingereicht haben...
beweismittel das andre nicht andre ist ??? sag mal, gehts noch??
halloooooo aufwachen !!!!! du träumst....
Da ist man der Meinung, es geht nicht mehr schlimmer.![]()