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ja, da ich mich angesprochen gefühlt hatte. Bin auch in 30 min erst mal wieder weg.Na nicht wirklichoder sprichst Du über dich?
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ich fühle mich da nicht angesprochen, da ich demjenigen hier nicht geantwortet habe und den anderen Thread auch nicht beobachte. Und außerdem bin ich ja kein SpammerIch finde es nicht gut, dass hier im Thread alle bennos beleidigt und runtergemacht werden und das auch noch von den großen Spammern hier im Forum. Zügelt euch!![]()
nun
wer austeilt (benno) der muss auch einstecken können ...
wer hier austeilt seit ihr (modis) nicht ich.
wer hier austeilt seit ihr (modis) nicht ich.
wer hier austeilt seit ihr (modis) nicht ich.
Hallo Herr ...,
ich hatte es Ihnen in meiner letzten Email doch schon erklärt:
Bitte schicken Sie mir folgende Informationen:
- welche Rechtsverstöße liegen vor
- in welchem Beitrag sind mögliche Rechtsverstöße enthalten (URLs)
- welche Aussagen enthalten Rechtsverstöße (Zitate)
Wenn Sie mir das schicken, kann ich die Beiträge prüfen und ggf. löschen. Ich bin aber auf Ihre Mitarbeit angewiesen, weil ich nicht weiß, was genau Sie überhaupt meinen.
[...]
Da Sie in Ihrer Anfrage explizit den User Bad_Boy benennen, möchte ich Sie zusätzlich auf folgendes Urteil aufmerksam machen: https://www.aufrecht.de/4727.html
Ich kann Ihnen glücklicherweise mitteilen, dass der User Bad_Boy namentlich und mit Adresse auf klamm bekannt ist. Ich bin sogar sicher, dass er Ihnen diese Informationen auch direkt mitteilt, wenn Sie ihn nur fragen. Bitte tun Sie das.In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.
Mit freundlichen Grüßen
- Mone
[...]
wer hier austeilt seit ihr (modis) nicht ich.
Danke für diesen rechtlichen Hinweis.(...) auf folgendes Urteil aufmerksam machen: https://www.aufrecht.de/4727.html
In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.
Danke für diesen rechtlichen Hinweis.![]()
Wenn ich jetzt also schreibe, dass jemand eine Frikadelle ist kann der mich verklagen?![]()
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Na dann geh mal schön editieren.Wenn ich jetzt also schreibe, dass jemand eine Frikadelle ist kann der mich verklagen?
Mir fehlt grad die Zeit zum mitlesen? Worum ca. geht es grad? (Bzgl. des ersten Links.)
Es ist keine Freundin von mir... Sie is nich versichert und kann es sich nich leisten zum Arzt zu gehen.Es können 12- oder 14jährige zu ihrem Arzt gehen. Da gilt die Schweigeplicht. Da gibt es auch keine Diskussionen. Wenn dein Freundin das nicht kann, gib mir ne PN, mein Arzt schaft das. Basta.
Es ist keine Freundin von mir... Sie is nich versichert und kann es sich nich leisten zum Arzt zu gehen.
Es ist keine Freundin von mir... Sie is nich versichert und kann es sich nich leisten zum Arzt zu gehen.