DiscoPlus Abzocke aus der Werbung?

Ich verstehe Leute generell nicht die sich über eine Aufladung ihrer Handykarte in irgendeiner Weise aufregen.
Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten; Entweder wollt ihr die Karte tatsächlich nutzen und müsst sowieso Guthaben drauf haben; Oder ihr wollt nur die Gratisminuten abtelefonieren und das Handy behalten, dann hindert euch doch nichts daran die Karte zu kündigen und das Guthaben wieder auszahlen zu lassen.
 
Vielleicht wollte man erstmal das vorhandene Gratis Guthaben aufbrauchen, bevor man unnötigerweiße Geld ausgibt? :roll:
 
Genau so ist es. Man muss ja die Gratisbeträge vor Ende des Monats aufbrauchen, sonst verfällt es. Also was macht man? Man Telefoniert sie schnellst möglich ab :-? . Da ich ja 2 Handys bestellt habe musste halt erst die erste Karte dran glauben. Aber ich wiederhole , es wurde in meinem Bestellschein nirgendswo diese autoabbuchung erwähnt:roll: . Das macht einen echt wütend :evil:
 
@ apolle

Habe ich es hier nur mit...

Du kannst eine rechtliche Frage nicht technisch beantworten. Nur weil Du ein Lastschriftverfahren nutzt, darf der andere doch nicht einfach alles abbuchen, wie er will. Er darf das abuchen, worauf er einen Anspruch hat. In diesem Fall aber, auf den §305c BGB habe ich mehrfach hingewiesen, liegt kein Anspruch vor. Damit ist die Abbuchung rechtswidrig. Somit liegt eine "ungerechtfertigte Bereicherung" vor ( https://www.rechtslexikon-online.de/Bereicherung_ungerechtfertigte.html ).
 
Leute, lest doch auch mal was in den Links drinsteht ;)
Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt beispielsweise vor, wenn eine Sache aufgrund eines Kaufvertrages übereignet wurde, sich aber hinterher herausstellt, dass Vertrag unwirksam ist.
der Vertrag des Threaderstellers ist nicht unwirksam und somit besteht auch keine ungerechtfertigte Bereicherung vor...

die Folgekosten und -bedingungen sind alle auf der Startseite des Anbieters einsehbar, wenn der Threadersteller seine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Kontrolle der Vertragsbedingungen nicht einhält, dann muss er mit den Konsequenzen rechen

der Anbieter hat keine ungerechtfertigte Bereicherung begangen, da er sich an der Vertrag hielt und keine Vertragsdetails verschleierte o.ä.
 
Da steht zum Beispiel. Das ist keine abschließende Aufzählung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html

ein rechtlicher Grund wäre ein Anspruch, der liegt hier aber nicht vor, da eine Anspuchsgrundlage nicht existiert. Grundsätzlich kannst Du von niemandem irgendetwas verlangen. Willst Du dennoch etwas von ihm verlangen, also vom Grundsatz abweichen, mußt Du es durch eine sogenannte Anspruchsgrundlage begründen. Diese liegt nicht vor, da es auf eine "Überraschende Klausel" begründet ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

Damit wird diese Klausel nicht Vertragsgegenstand, discoplus kann sich also nicht daraufberufen. Folglich fehlt discoplus die Anspruchsgrundlage, die ein Abweichen vom Grundsatze "niemand kann etwas von jemand anderem" verlangen begründet.
 
solange du nicht Jura studierst, solltest du lieber nicht mit deinem Halbwissen hier solche Sachen schreiben* ;)

der Anbieter hat einen rechtlichen Anspruch aufgrund des abgeschlossenen Vertrags, dieser beinhaltet auch die branchenübliche automatisch Abbuchung (diese gibt es auch bei den großen Mobilfunkanbietern), diese Verfahrensweise ist keineswegs eine "Überraschende Klausel", da es erstens branchenüblich ist, automatische Abbuchung zu nutzen und zweitens bezieht sich BGB § 305c auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, aber da die automatische Abbuchung in keinster Weise in den AGB des Anbieters erwähnt wird, sondern ein Teil der Vertragsbedingungen ist, ist der genannte Gesetzesabschnitt nicht auf diesen Fall anwendbar.

und jetzt hör bitte auf, den Usern hier in irgendeiner Form zu "beweisen", dass der Anbieter etwas unrechtliches getan hat, denn das hat er nicht!

In diesem Fall ist der Kunde nicht seiner Sorgfaltspflicht bzgl. Überprüfung der Vertragsbedingungen nachgekommen und muss nun mit den Folgekosten seines Handelns klarkommen.


Und dies war dann mein letzter Beitrag hier, weil alles gesagt wurde meinerseits ...


*und falls du doch Jura studierst: denk mal über einen Richtungswechsel nach
 
Der Kunde muss doch irgendwo/irgendwann seine Kontodaten angegeben haben, damit überhaupt was abgebucht werden kann. Also, spätestens zu dem Zeitpunkt sollte man sich doch fragen, Für was ein Prepaid-Anbieter das denn brauchen könnte... :think:
 
@ kbot

Jemanden anderem Halbwissen vorwerfen und dann solch einen Müll labern ist wirklich mehr als dreist. Du redest über AGB und weißt nicht mal, was AGBs sind:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

In diesem Fall von Bedeutung:

"Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat."

Daß es unter dem Begriff AGB nicht steht, sondern in den AGB auf eine andere Webseite verweist macht es nicht besser, sondern noch schlimmer.



Grundlage des AGB-Rechts ist der Verbraucherschutz. Irgendwo etwas zu vermerken, aus der Hoffnung, daß es nicht gelesen wird, weil es gut genug versteckt ist und sich dann darauf zu beziehen ist nicht möglich.
Auch der Hinweis auf die Sorgfaltspflicht zieht hier nicht, denn man muß nur die zumutbare Sorgfalt aufbringen, die Sorgfaltspflicht geht nicht ins Unendliche.

Und zu der Aussage, es sei branchenüblich. Ich habe zwei Prepaidhandys, bei keinem von beiden ist es so.

@ darkkurt

Ich stimme Dir zu, daß es einen stutzig machen müßte. Aber solche "Firmen" setzen darauf daß es genügend naive Leute gibt. Und ohne jemand beleidigen zu wollen (in diesem Fall will ich es wirklich nicht) haben sie auch jemand naiven gefunden. Aber genau für solche Leute gibt es in Deutschland eben den Verbraucherschutz, der oberstes Ziel der AGB-Gesetzgebung ist.


Und für alle, die wirklich meinen, was in den AGB steht kann man nicht anfechten und sich mit diesem Fehlwissen als Experten aufführen:

https://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html

Paßt zwar nicht 100% zu diesem Thema, aber Grundsätze lassen sich rauslesen, ein wenig offenen Geist und Denkvemögen vorausgesetzt.
 
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@ apolle

Habe ich es hier nur mit...
nö, nur mit mir :mrgreen:
... Er darf das abuchen, worauf er einen Anspruch hat. In diesem Fall aber, auf den §305c BGB habe ich mehrfach hingewiesen, liegt kein Anspruch vor. ...[/url] ).
Das war die Stelle mit dem "nachweisen" und dem "warm anziehen"

Nochmal: Wenn jemand bei der Bank als Teilnehmer am DTA-Verfahren registriert ist kann (nicht: "darf" !!!) der tatsächlich abbuchen was ihm gerade so einfällt.

Aber vorsichtshalber ein Beispiel für die ... : Steckt hinter "Beitrag 51,- Euro" (statt 15,- Euro) ein unaufmerksamer Kassierer eines beliebigen Vereins, eine Beitragserhöhung oder ein Betrüger? Interessiert die Bank nicht, und überprüfen kann sie es sowieso nicht. Wenn der Datensatz gültig ist ist das Geld erst mal weg.

Du hast sechs Wochen Zeit um hinter dem Geld herzulaufen (Sport soll ja so gesund sein...) und es wieder einzufangen. Mit viel Glück und 'nem guten Draht zur Bank geht es auch danach noch, aber der Aufwand ist deutlich höher.