DiscoPlus Abzocke aus der Werbung?

st.jakob

Active member
11 September 2011
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Hallo liebe Forenmitglieder,

wie warscheinlich viele von euch habe ich das Angebot mit den 50€ Startguthaben und Gratis Handy im Fernsehen gesehen.

Da es auf seriösen Sendern lief und die Seite Preis24 ziemlich seriös aussieht habe ich bestellt.

Kosten, es kamen nur 6,90 € Versand auf mich zu, die ich per Lastschrift zahlte.

Heute wurden frecherweiße 15€ Guthaben aggebucht, das wird wohl noch eine Zeit so weiter gehen.

Auf der Seite Preis24 steht davon nirgendwo sichtbar irgendwas und dort stand Startguthaben und Gratis. Ich konnte nirgendwo einen Hinweis darauf entdecken, dass ich die 15€ zahlen müsste.

Es stand dort nur 1 Monat 5€ Startguthaben (die waren auch umsonst) und 3x Monate 15€ Guthaben = 50 €

Selbst wenn das irgendwo in den AGBs verankert ist, dass ist irreführende Abzocke.

Was sagt ihr dazu? Ich denke ich werde das Geld zurück buchen lassen und es drauf ankommen lassen. Meinet wegen auch gerichtlich, ich finde das eine reine Dreistheit und da werden sich bestimmt noch viele Leute umgucken.

Bin auf eure Beiträge gespannt!

Liebe Grüße
 
Da es auf seriösen Sendern lief und die Seite Preis24 ziemlich seriös aussieht habe ich bestellt.
Erster Fehler ;)

Medien verkaufen Werbung um damit Geld zu verdienen... Wer bezahlt darf halt Werbung schalten...
Und an welchen optischen Merkmalen machst du die potenzielle Seriosität eines Angebotes fest?

Heute wurden frecherweiße 15€ Guthaben aggebucht, das wird wohl noch eine Zeit so weiter gehen.
Von wem?

Ich kenne das bei Handyverträgen z.B., daß dir der Anbieter, über den du den Vertrag abgeschlossen hast, dir einen Tei der Rechnungssumme gutschreibt. Da der Provider das aber nicht weiss bzw. sich nicht dafür interessiert, da du Vertragspartner bist, bekommst du ganz normale die Rechnung und der Drittanbieter schreibt dir den vereinbarten Betrag auf deinem Konto gut.
Möglich, daß es hier ähnlich ist...

Selbst wenn das irgendwo in den AGBs verankert ist, dass ist irreführende Abzocke.
Ist es das denn?
Du hast ja offensichtlich bei deiner Bestellung die AGB akzeptiert, da sollte man sie doch wenigstens mal gelesen haben :roll:

Gruß Aru
 
Ich habe ja niemals einen Vertrag abgeschlossen oder unterschrieben. :ugly:

Ich habe mal ein wenig Zeit investiert und das Internet durchwühlt.
Die Abbuchung ist auf eine "Auto Aufbuch" Funktion zurück zu führen.

Sobald das Konto unter 2,00 € Guthaben fällt, wird automatisch 15,00 € aufgebucht und damit von meinem Konto abgebucht.

Das finde ich dennoch abzocke, da überall Prepaid steht. Da kann es doch nicht legal sein, einfach so eine Funktion automatisch auf "an" stehend zu haben. Das ist doch bewusst kalkuliert das mindestens 85% der User darauf rein fallen.

Also ich finde Pro7 und so weiter sind seriöse Sender und ich dachte, die prüfen vorher für wenn oder was Sie Werbung machen. Das war wohl ein Fehlglaube.

Mir wird nichts gutgeschrieben, ich bekomm wohl am Anfang des nächsten Monats meine 15,00 € Gratisguthaben und habe dann 30,00 € :ugly:

Kann ich nicht meine gekauften 15,00 € Guthaben zurück geben? :roll:
 
ist Dein Guthaben zufällig unter 2 € gekommen?
Wenn ja gibt es dort eine automatische Aufladung per Bankeinzug.
Dies musst Du ggf. deaktivieren.
Am besten Einzugsermächtigung sofort schriftlich entziehen.
 
Daß Problem mit der automatischen Aufladung ist, daß man es erst nach sehr intensiven Suchen findet. In den AGB wird auf die Seite von discoplus verwiesen und da findet man es dann. Das ist so natürlich nicht rechtens. In den AGBs habe ich nichts dazu gefunden, allerdings habe ich nicht alles gründlich durchgelese, sondern eher die in Frage kommenden Abschnitte überflogen. Aber selbst wenn es da drin stehen würde wäre es nicht Vertragsbestandteil. Hier kommt §305c BGB zum tragen. Diese Regelung ist derart ungewöhnlich, daß Du damit nicht zu rechnen brauchtest. Ich kann dir nur empfehlen, zur Bank zu gehen und das Geld zurückbuchen zu lassen. Dafür hast du sechs Wochen Zeit ab Buchungsdatum. Schreibe zudem am Besten discoplus direkt an und untersage ihnen, weitere Abbuchungen von deinem Konto vorzunehmen. Das kann per Einschreiben geschehen, es reicht aber in der Regel ein normaler Brief, den du mit einem Zeugen zusammen abschickst.
Natürlch werden die mit großer Wahrscheinlichkeit versuchen, dich doch noch zur Zahlung zu "überreden". Solltest Du dazu Fragen haben schreib es einfach hier rein.
 
Das Problem ist ja, dass man die netten Herren schlecht erreicht.

Die Hotline will freche 99 Cent die Minute und es soll mehrere Minuten dauern bis man da überhaupt jemanden ran kriegen soll.

Bleibt wie gesagt nur noch der Brief. Einschreiben und so weiter kostet ja auch wieder in etwa 2,00 €. Ist eine Rückbuchung kostenlos?

Das ganze bringt mir jetzt aber alles nichts, wenn ich dann eine Mahnung im Briefkasten habe und so weiter. Dadurch entstehen wieder kosten und viel Arbeit. Ich glaube nicht, dass Sie das Guthaben einfach zurück ziehen, sondern eher mir den Betrag neu berechnen. :roll:

Also ich denke vor Gerricht hätte man mehr als gute Chancen, Recht zu bekommen.

Aber ist es das alles Wert? :yawn:

Meine Abbuchung ist wie gesagt deaktiviert, das rate ich auch allen anderen, die das Angebot genutzt haben.

In Zukunft werd ich um diesen Anbieter einen RIESEN Bogen machen und ich empfehle das auch allen anderen, wenn das jeder macht, dann funktionieren solche Maschen nicht mehr.
 
Die Hotline würd ich auf keinen Fall anrufen! Würde dich wohl ein paar Euro kosten, dass du schließlich auch nur die Info erhältst: "alles den AGBs entsprechend...". :(
 
Das ganze bringt mir jetzt aber alles nichts, wenn ich dann eine Mahnung im Briefkasten habe und so weiter. Dadurch entstehen wieder kosten und viel Arbeit. Ich glaube nicht, dass Sie das Guthaben einfach zurück ziehen, sondern eher mir den Betrag neu berechnen. :roll:
Zurecht... Die Tatsache, daß du die Vertragsbedingungen nicht gelesen hast, bedeutet nicht, daß diese unwirksam sind.

In den AGB von preis24 steht im ersten(!) Absatz, daß der Vertrag aufgrund der Tarife und Leistungen von DiscoTEL geschlossen wird.

Bei discoTEL steht es auf der Startseite:
Automatische Aufladung - wenn Ihr discoPLUS-Guthabenkonto weniger als 2,00 Euro beträgt, wird es mit einem von Ihnen wählbaren Betrag in Höhe von 15, 30 oder 50 Euro aufgeladen. Hinweis: Diese Form der Aufladung ist standardmäßig für Sie voreingestellt.

Man sollte sich also immer anschauen und durchlesen, was man unterschreibt ;)

Gruß Aru
 
Eine Rückbuchung ist kostenlos.

Wie bereits oben geschrieben, mußt Du nichts mit Einschreiben verschicken. Ein Zeuge reicht aus. Außerdem bist Du ohnehin nicht verpflichtet, discoplus anzuschreiben. Jede Abbuchung ist eine rechtswidrige Handlung. Natürlich mußt Du eine rechtswidrige Handlung nicht erst verbieten, sie ist per se verboten.

Auch wenn hier einige meinen, daß man es aus den AGB entnehmen kann reicht aus, dem ist nicht so. Der oben erwähnte § 305c BGB kommt hier zum tragen.

Außerdem ist es ein typischer Fall von iudicia stricti iuris gegen udicia bonae fidei. Also der strengen Auslegung gegen Auslegung nach Treu und Glauben.

Der §242 BGB ist bei jedem Schuldverhältnis ( jeder ist ein Schuldverhältnis ) anzuwenden. Hier liegt offenbar eine Irreführung vor, den es wurde der Eindruck vermittelt, dieses Angebot würde ohne Verpflichtungen für dich bestehen. Leider muß ich hier sagen, daß diese Masche wie leider vieles heutzutage auf die Naivität von Kunden setzt und sie bei Dir leider fündig wurden. Aber in Deutschland ist es eben nicht erlaubt, seinen Vertragspartner hinters Licht zu führen.

Ansonsten rate ich Dir, einfach mal ne mail an de Verbraucherzentrale zu schicken. Einen besseren Ratschlag als von denen wirst Du hier im Forum nicht bekommen:

https://www.verbraucherzentrale.de/
 
Die Verbraucherzentrale nimmt keine Email Anfragen entgegen :ugly: leider ist keine Beratungsstelle in meiner Nähe und 1,50 für die Hotline sind mir ein wenig zu teuer.

Arusiek damit hast du bestimmt Recht, aber deren vorgehen ist trotzdem mehr als Dreist. Mir wurde zu 100% der Glauben vermittelt das nur die Versandkosten abgebucht werden. Dort stand auch nur 6,90.

Wenn du im Supermarkt 1 KG Äpfel kaufst, wiegst du die dann auch vorher nach? :ugly:

Ein gewisses Grundvertrauen sollte man eigentlich in die Menschheit haben. 8O

Wie dann jetzt am besten vorgehen? Es gibt doch bestimmt mehrere User, die auf diese Masche reingefallen sind. Zurückbuchen oder nicht?

Liebe Grüße
 
Auch ich bin drauf Reingefallen! Stecke aber schon tiefer drinn :(

Man siehe bitte hierzu den link zum anderen Forum wo ich unter gleichen Benutzernamen zu finden bin.
Ich will hiermit den anderen helfen und auch gleichzeitig neue Lösungsvorschläge entgegennehmen.
Da ich nicht nochmal das ganze Prozedere niederschreiben möchte:roll: verweise ich auf diesen Link hier.

https://forum.chip.de/andere-anbieter/gratis-handy-preis24-de-ohne-abzocke-1546158-page3.html

Ich hoffe dies ist erlaubt. Danke für euer Verständniss .
 
Arusiek damit hast du bestimmt Recht, aber deren vorgehen ist trotzdem mehr als Dreist. Mir wurde zu 100% der Glauben vermittelt das nur die Versandkosten abgebucht werden. Dort stand auch nur 6,90.
Ich kann ja grundsätzlich verstehen, daß du verärgert bist...

Die erste Frage ist ja aber schon: Über wen?

Dein "Problem" ist halt, daß du einen Vertrag über Dritte abgeschlossen hast. Das ist (leider) gerade im Mobilfunkbereich heute üblich. Dabei erkennst du automatisch die AGB beider Anbieter an.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß beide Firmen so blöd sind, ihre Vorgehensweise nicht rechtlich abgesichert zu haben.

Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig bei pauschalen Laientips wie:
Jede Abbuchung ist eine rechtswidrige Handlung.
Das kann irgendwie schon vom Prinzip nicht sein ;)

Wenn es dir wirklich so wichtig ist, solltest du dich in jedem Fall fachkundig beraten lassen, bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, die dich u.U. noch mehr Geld kosten...

Wenn du jedoch der Meinung bist, daß der evtl. Aufwand die 15€ nicht lohnt, solltest du es als Lehrgeld verbuchen, mit dem Guthaben nette Menschen anrufen und zukünftig Verträge, auch wenn sie nicht direkt als solche zu erkennen sind, durchlesen ;)

Und noch am Rande...
Wenn du im Supermarkt 1 KG Äpfel kaufst, wiegst du die dann auch vorher nach? :ugly:
Bei fest verschlossenen Gebinden nicht... Bei offenen (z.B. Körbe, offene Tüten,...) ja.

Ein gewisses Grundvertrauen sollte man eigentlich in die Menschheit haben.
Nein, zumindest nicht wenn es um Geld geht und in der Anonymität des Internets dreimal nicht!

Gruß Aru
 
Mit der Aussage meinte ich natürlich nicht, daß jede Abbuchung von deinem Konto rechtswidrig ist, es bezog sich auf diesen Fall. Jede Abbuchung setzt dein Einverständnis voraus. Liegt es nicht vor, ist es eine unerlubte Handlung und somit rechtswidrig. Daß es aber so gemeint war hätte man mit etwas mehr nachdenken aus dem Kontext erkennen können, zumindestens die meißten von uns
 
Definitiv "Nein"! Es reicht schon, wenn sich Deine Bankverbindung (egal ob mit oder ohne Nachhilfe durch den Auftraggeber der Abbuchung) ins DTAus-Verfahren "verläuft".

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenträgeraustauschverfahren
laut dieser Quelle wird aber auch bei diesem Verfahren eine Erlaubnis benötigt ...
Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten.

Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN- / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.
so wie ich es verstanden habe, muss also in diesem Falle eine Legitimation des Kontobevollmächtigen vorliegen, durch Unterschrift bzw. PIN/TAN...


wobei das im Falle des Thread-Erstellers sowieso unwichtig ist, da er durch Vertragsabschluss seine Zustimmung der Abbuchung gab, auch wenn er diesen Teil nicht kannte (welcher nicht offensichtlich versteckt wurde)

da es ein Auftrag übers Internet war hat er nun die Möglichkeit, den Vertragsabschluss zu widerrufen (sofern die Fristen nicht verstrichen sind) oder die Abbuchung hinzunehmen oder langwierige Kommunikation mit den Anbietern in Kauf nehmen, wobei eine geringe Chance einer freiwilligen Rückbuchung besteht

jetzt selbst die 15 Euro zurückbuchen zu lassen wäre ein großer Fehler, welcher noch ziemlich teuer werden kann ;) (Mahngebühren, Zinsen, Inkasso etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
laut dieser Quelle wird aber auch bei diesem Verfahren eine Erlaubnis benötigt ...so wie ich es verstanden habe, muss also in diesem Falle eine Legitimation des Kontobevollmächtigen vorliegen, durch Unterschrift bzw. PIN/TAN...

Schon, aber die müssen (besser: können) nicht alle bei jeder Abbuchung vorgelegt werden. Die Banken führen also erst mal alles aus was so reinkommt. Wenn dann im Streitfall der Auftraggeber keine Einwilligung des Kontoinhabers vorlegen kann oder der Kontoinhaber einen Widerruf nachweist muß sich der Auftraggeber aber warm anziehen.

PS: Es geht um die Legitimiation des Empfängerkontos. Den Begleitzettel füllt der Auftraggeber aus.
 
Das macht mich Rasend!

Also hab ich jetzt Pech oder wie? Ich geh gleich an die Decke, die können doch nicht einfach so, 25,03 € Schadensersatz für eine Fehlgeschlagene abbuchung von meinem Konto erheben! Laut DisoTel wurde ich ja angeblich Schriftlich über die Autoabbuchung informiert. Ich hab das Schriftliche hier liegen, da wird nirgends drauf hingewiesen. Am besten ich fahr nach München in der ihre Zentrale und spreng mich da in die Luft !:evil:
 
Ich komm aus dem Lachen nicht raus.

Da spielt mal wieder einer "Geiz ist Geil.", legt dabei eine fulminante Bauchlandung hin, und regt sich dann noch drüber auf. :LOL::LOL::LOL:

gruss kelle!