Der Existenzgründer-Thread

chrissel
Wenn man Arbeitslosengeld 1 bekommt heist das glaube ich Überbrückungsgeld. Wird nicht ganz so lange gezahlt aber man muss soweit ich weis da auch ncihts nachweisen. Also was man verdient.

bei ALG2 empfängern heist es Existensgründerzuschuss. Man bekommt dann den normalen Betrag weiter aber den betrag den man als einzelne Person bekommt ist da ja immer aufgelistet also das was NUR du bekommst nciht mite Heizung etc. davon noch mal die hälfte. Ich bekomme auch jeweils fpür meine Kids noch mal den halben Satz dazu.
Diese Art der Hilfe kann maximal 2 Jahre in anspruch genommen werden, allerdings muss man alle halbe Jahre seine Bilanzen offen legen und es wird geschaut ob die UNterstützung noch notwendig ist.
Ich habe mir vor genommen, dass ich es schaffe bis zum Ende des jahres von dieser Hilfe weg zu sein.
Desweiteren kann man so eine Art enimalhilfe beantragen. z.B. brauche ich für meinen Job einen Laptop. Ich konnte maximal 600 Euro dafür beantragen. Allerdings muss da ein Angebot vorliegen also in meinen Fall z.B. eine Werbung wo ein laptop mit max. 600 Euro angeboten wird. Das geld dient als Starthilfe und muss nciht zurüückgezahlt werden.
Man kann z.B. auch Werbekosten dafür angeben, dann muss man aber einen nachweis bringen wie viel die Werbung kostet.
 
Hüüüüülfäääääää!!!
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Nachdem ich es nun eine Ewigkeit vor mir hergeschoben habe, hab ich mich jetzt heute endlich mal an meine Steuererklärung gesetzt
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So, irgendwie ist das alles komisch. Ich hab nun das Hauptblatt und Anlage R (EU-Rente) ausgefüllt und jetzt kommt noch Anlage GSE.
Dazu habe ich ein, zwei Fragen :ugly:

- Ich hatte im Jahr 2007 keinen Gewinn, nur Verlust. Das Gewerbe wurde Anfang Dezember angemeldet und ich hatte Ausgaben auf einer Messe, aber da der Shop erst im Januar online ging, natürlich noch keine Einnahmen. Trage ich das als negativen Betrag in Zeile 4 ein?

- Ich brauch ja nur eine EÜR machen. Ich hab jetzt alle Quittungen hier und wollte die der Übersicht halber in eine kleine Tabelle packen, mehr als sie auflisten und die Summe der Ausgaben kann ich ja eh nicht eintragen. Muß ich die Quittungen durchnumerieren?

Und, wenn ich schon dabei bin, könnte ich ja auch gleich schon mal die ersten Rechnungen und Belege für 2008 abheften und eintragen, da gilt dasselbe, muß ich die durchnumerieren? Und reicht eine Excel-Tabelle mit einer Spalte für das Datum, einer Spalte für Einnahme und einer Spalte für Ausgaben? Ich weiß, irgend jemand hatte hier mal so eine tolle Tabelle zum Downloaden verlinkt, aber da bin ich irgendwie nicht durchgestiegen.

Ich hoffe, hier kann mir jemand auf die Sprünge helfen, boh ich hasse sowas ja wie die Pest...
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Ach ja, noch ne Frage, reiche ich die Quittungen alle mit der Steuererklärung beim FA ein oder reicht denen die ausgefüllte Anlage?
 
Hmm da kann ich Dir nicht sehr viel bei helfen.
(da fast alles mein Steuerberater macht)

Zu den Belegen kann ich Dir aber sagen ja durchnummerieren ist vorteilhaft
das schafft Übersicht.
Ich nummeriere Sie und mache eine Vorkontierung nach der Liste des Steuerberaters und gebe das dann in das Kassenbuch ein.

CAO-Faktura hat das schon mit drinne und dient als Rundumsorglospaket!!!
Ist kostenlos!!!
 
Na, ein Kassenbuch führe ich ja gar nicht, da ich nur eine einfache EÜR mache.
Vielleicht kann mir ja noch jemand anderes helfen. Ansonsten mache ich das einfach so fertig und fahre damit direkt zum FA und bitte die Sachbearbeiterin, das mit mir zusammen durchzugehen...
 
Ich hab mir dazu Taxman gekauft, damit ging meine erste Steuererklärung ganz einfach.
Ob sie auch richtig war, erfahr ich hoffentlich in ein paar Wochen...
 
Selbstständigkeit.

Hi,
habe im Hotel Gaststättengewerbe gearbeitet und bin dadurch drauf gekommen mich selbständig zu machen.
Habe 50 qm Wohnraum, den ich an Monteure, Saisonarbeiter oder Urlauber, tage/wochenweise vermieten möchte.
Leider war ich bis jetzt auch nur Arbeitnehmer und mir fehlt so ein wenig die Ahnung von der Selbstständigkeit.
Als was kann ich das anmelden.
Wie ist es mit Steuern, was kommt da auf mich zu ?

Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, damit ich weiß was mich erwarte !!

Danke :-?
 
Leasing

So, hätte da mal wieder eine Frage. Und zwar wenn ich mir jetzt z.B. einen Computer für so 500€ netto kaufen möchte müsste ich den ja über 5 Jahre als Ausgabe verbuchen (ist ja glaube ich bereits ab 150€ so).
Wenn ich diesen nun lease kann ich ja anscheinend die einzelnen Raten als Ausgabe verbuchen und habe das ganze schon nach z.B. zwei Jahren erledigt und muss das nicht über 5 Jahre machen.
Geht das nun genauso wenn ich auf Raten zahle, oder müsste ich bei einer Ratenzahlung das ganze wieder über 5 Jahre verbuchen?
 
Also hier steht, dass man PCs nicht auf 5, sondern auf 3 Jahre absetzen muss.

Leider kann ich dir bei deiner Frage ansonsten nicht weiter helfen.
 
OK danke, ich habe nur glaube ich in einer Tabelle mal gesehen, dass Anschaffungen von einem Netto-Wert zwischen 150,01 € und 1000,00 € über einen Zeitraum von 5 Jahren und alles darüber je nach Nutzungsdauer abgeschrieben muss. Vielleicht weiß da ja auch jemand noch was dann genau stimmt.
 
Naja, die Sachen die in der AfA-Tabelle stehen, muss man in der Zeit absetzten, die in der Tabelle stehen, den Rest nach persönlichem Geschmack, bzw. dem, was man dem Finanzbeamten glaubhaft machen kann.
 
Das denkst du ...

Was wenn ein HÄNDLER bei dir einkaufen möchte, zum Wiederverkauf? ;) Aber im groben und ganzen hast du da recht!



Mit der EÜR kenn ich mich nicht allzugut bis garnicht aus ;) Aber diese Ausgaben kannst du als Firmenkosten bestimmt absetzen (MEINE MEINUNG!!)

Das Problem liegt woanders! s.u.




Und genau HIER kommt der Nachteil für dich.

Du hast eingekauft, alles MIT 19% USt. Du könntest also schonmal 19% der Ausgaben direkt vom FA wiederbekommen! Du hattest ja keinerlei Einnahmen, also hast du einige Euro verschenkt!

Für die STeuererklärung dürfte das eigentlich irrelevant sein. Du hattest Ausgaben, also weniger Verdienst und bezahlst somit dann weniger Einkommenssteuer, oder bekommst ggf. etwas zurück!

Ich bin hier etwas spät, aber was du schreibst ist ein wenig falsch. In deinem ersten Posting hast du geschrieben, dass du als Unternehmen gern die gezahlte UST wiederbekommen möchtest, dies bei der Kleinunternehmerreglung nicht geht.

Das Problem an der Sache ist, dass ich z.B. Zahnpasta als Zahnpaste GmbH für 11,90 verkaufe, weil ich dafür gern 10,00 bekommen möchte. Die 1,90 zahl ich an das Finanzamt. Nun verkauf ich als Peter Schmitz und Kleinunternehmerreglung Zahnpasta - für 10,00!!, denn auch ich möchte 10,00 für mein Produkt erwirtschaften - da ich aber keine UST abführen muss muss ich diese auch nicht berechnen. Dein "Problem" gibt es also garnicht.

Wie das ganze mit den Kosten des Betriebs geregelt ist weiß ich leider nicht, aber ich denke doch, dass ich die bei z.b. Zahnpasta kompletten 11,90 in die Kosten bring und diese mir dann den Gewinn schmälern. Ich habe also unter umständen - je nach Steuersatz - sogar einen Vorteil.

Ich würd dies aber gern wissen und mich freun, wenn mich dort jemand aufklären könnte.

MfG Saggi
 
OK danke, ich habe nur glaube ich in einer Tabelle mal gesehen, dass Anschaffungen von einem Netto-Wert zwischen 150,01 € und 1000,00 € über einen Zeitraum von 5 Jahren und alles darüber je nach Nutzungsdauer abgeschrieben muss. Vielleicht weiß da ja auch jemand noch was dann genau stimmt.

Korrekt!

Die neuen Sammelposten gibt es seit dem 01.01.2008. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind dafür weggefallen. Wenn ich nun also einen PC für 600 Euro kauf, dann muss ich diesen über 5 Jahre abschreiben und nicht wie in der Afa Tabelle angegeben mit 3 Jahren.

In einen Sammelposten werden alle Güter, welche über 150,00 Euro kosten (Sie müssen eigenständig nutzbar sein - ein CD-Rom Laufwerk ist dies nicht) zusammengefasst und abgeschrieben.

So, hätte da mal wieder eine Frage. Und zwar wenn ich mir jetzt z.B. einen Computer für so 500€ netto kaufen möchte müsste ich den ja über 5 Jahre als Ausgabe verbuchen (ist ja glaube ich bereits ab 150€ so).
Wenn ich diesen nun lease kann ich ja anscheinend die einzelnen Raten als Ausgabe verbuchen und habe das ganze schon nach z.B. zwei Jahren erledigt und muss das nicht über 5 Jahre machen.
Geht das nun genauso wenn ich auf Raten zahle, oder müsste ich bei einer Ratenzahlung das ganze wieder über 5 Jahre verbuchen?

Leasing und Ratenkauf ist etwas ganz unterschiedliches. Bei einem Leasing hast du nunmal nur Kosten. Die Waren kommen nicht in dein Anlagevermögen. Bei einem Ratenkauf gehören dir die PCs aber. Du hast sie nur mit Fremdkapital finanziert. Wie du etwas finanzierst ist dem Staat scheiß egal. ;=)





MfG Saggi
 
[..]In einen Sammelposten werden alle Güter, welche über 150,00 Euro kosten (Sie müssen eigenständig nutzbar sein - ein CD-Rom Laufwerk ist dies nicht) zusammengefasst und abgeschrieben.[..]

Ich kaufe mir nie komplette PCs, immer nur die Hardware. CPU, Grafikkarte, ...
D.h. also ich muss diese Hardware nicht über 5 Jahre aufschreiben? Sind ja nicht eigenständig nutzbar.
 
In einen Sammelposten werden alle Güter, welche über 150,00 Euro kosten (Sie müssen eigenständig nutzbar sein - ein CD-Rom Laufwerk ist dies nicht) zusammengefasst und abgeschrieben.

Wie wird das dann gemacht?
Wenn ich nun z.B. einen Computer in Einzelteilen kaufe und dann selbst zusammenbaue, wird das dann alles zusammengezählt und dann die Summe wenn sie netto unter 1000€ ist über 5 Jahre verteilt?
 
Und alle Artikel die unter 150€ netto kosten, z.B. ein Drucker kann dann einfach sofort abgerechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

Andere Frage noch, kann es da eigentlich irgendwie Probleme geben in der Richtung, dass das Finanzamt nicht anerkennt, dass man einen Computer für sein Gewerbe anschafft bzw. sagt das wäre nicht nötig, oder gibt es da eigentlich keine Probleme? Und darf man die Dinge dann nur für die gewerblichen Tätigkeiten verwenden, oder auch zu einem gewissen Teil mal privat verwenden?
 
Hier müsste das stehen: https://klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php

Und da hätte ich auch nocheinmal eine Frage, weil das meiner Meinung anch nicht ganz klar wird. Kann dieser "Pool" dann auch einen Wert von über 1000€ haben? Also dass ich z.B. 10 Geräte im Netto- Wert von 500€ anschaffe. Oder wird das dann nach der Nutzungsdauer abgeschrieben?
Und kommen dann alle Artikel die ich innerhalb eines Jahres anschaffe in diesen Pool hinein?