Der Existenzgründer-Thread

Habe heute genug Zeit gefunden und den Fragebogen ausgefüllt, trotzdem möchte ich gerne noch ein paar weitere Antworten zu 2 Punkten hören da ich mir dort nicht so sicher bin ;)

[..]zu 3. Ausgeübter Beruf war bei mir z.B. Schüler, da ich das Gewerbe nebenberuflich habe.
zu 4. Ich habe da das eingetragen was ich auch bei der Gewerbeanmeldung angegeben habe. Und ja, das nachtragen von einzelnen Punkten im Gewerbe kostet etwas.[..]

Mein Gewerbe habe ich aber hauptberuflich angemeldet, da ich ja nebenbei keine andere Arbeit habe ;)
Als ausgeübten Beruf sollte ich aber trotzdem 'Schüler' eintragen können oder?

Wenn ich später etwas nachtrage, muss ich dann noch extra beim Finanzamt anrufen und es dort auch nachtragen?
Sollte dies so sein würde ich nämlich nun direkt zur Stadt gehen und die Tätigkeit 'Handel mit Internetwährungen' nachtragen.
Oder muss ich das überhaupt? Eingetragen habe ich: 'Erstellen und Handel von Software mit allen verbundenen Geschäften, insbesondere das Erstellen von Internetseiten'
Rein theoretisch ist doch der Handel mit den Losen ein verbundenes Geschäft oder? Ich möchte ja weiterhin etwas für Lose programmieren und diese Lose dann verkaufen.
 
Rein theoretisch ist doch der Handel mit den Losen ein verbundenes Geschäft oder? Ich möchte ja weiterhin etwas für Lose programmieren und diese Lose dann verkaufen.

Dacht ich mir später auch, weil das andere hat das Finanzamt ja nix zu jucken, sprich einziges Gewerbe wäre dann "Verkauf von Losen", das andere ist nur, wie ich die bekomme, kann denen aber total egal sein in Wirklichkeit. Deshalb hats ja auch das Gewerbeamt und Co. sehr verwirrt. Lass es so, passt schon.
 
Dacht ich mir später auch, weil das andere hat das Finanzamt ja nix zu jucken, sprich einziges Gewerbe wäre dann "Verkauf von Losen", das andere ist nur, wie ich die bekomme, kann denen aber total egal sein in Wirklichkeit. Deshalb hats ja auch das Gewerbeamt und Co. sehr verwirrt. Lass es so, passt schon.

Ich werde ja für EUR direkt und für Lose meine Arbeit "anbieten".
Deswegen sollte da denke ich schon das stehen was dort aktuell steht ^^
Nur sollte ich später dann mal gefragt werden wegen den Losen, kann ich ja sagen es ist ein verbundenes Geschäft zu der Programmierarbeit.
Dürfte ja in Ordnung sein denke ich...
 
joah, hört sich gut an.

Nachtragen kostet bei mir (in meinem "Gewerbeamt" :arrow: eigentlich im Ordnungsamt) nichts, solang ich kein Papier davon haben will - also nen neuen "Gewerbeschein" (wobei es ja nur ne Änderung ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
bin nun seit knapp 1 Jahr Gewerbetätig und bisher gabs keine Problme mit der KV, bin immer noch bei meinen Eltern, aber auch nur weil ich zu faul bin mir selber eine zu suchen...
 
Ich habe leider derzeit ein kleines Problem.

Ich habe anfang Januar nem gewerblichen Kunden ne Rechnung gesendet (wie immer: per Mail).
Mangels Zahlung gabs es etwas später eine Zahlungserinnerung (wie immer: per Mail).

Inzwischen hat er eine Mahnung per Mail + Post erhalten. Wieder ohne Reaktion.

Nun gab es von mir eine Mahnung mit Fristsetzung zum 21.03. sowie eine Sperrankündigung zum 22.03. - beides per Mail und Einschreiben.


Nun kamen heute (samstag, 29.03.) die einschreiben zurück mit dem vermerk: unbekannt.

ich weiß allerdings, dass es diese firma noch zu 100% in diesem ort gibt.
die scheinen nur innerhalb des ortes umgezogen zu sein.



OK, folgendes Problem:
Es geht um Domains+Space, die bei mir auf diesen Kunden angemeldet sind.
Admin-C wurde von Ihnen vorgegeben (ist imho ein Anwaltsbüro, die wiederum Kunde meines Kunden sind!?).

Ich habe von meinem Kunden ein ausdrückliches Kontaktverbot zu dem Endkunden erteilt bekommen!

Wie soll ich weiter vorgehen?
Normalerweise würde ich die Forderung ans Inkasso weitergeben.

Aber mein Kunde scheint ja nix davon zu wissen, da die Einschreiben "unbekannt" zurück kamen und die mails auch nicht beatätigt/beantwortet wurden!?

Habe auch versucht, telefonisch Kontakt zu "meinem" Kunden aufzunehmen - erfolglos.

Auch will ich jetzt nicht unbedingt Ärger mit dem Endkunden bekommen - muss wohl ein Anwaltsbüro sein. ...

Also:
-Sperren?
-Inkasso?
-Adressermittlung auf Kosten meines Kunden?
-Mitteilung an den Endkunden (trotz "kontaktverbot!)?
-Kündigung, da sich ja nicht an meine AGB gehalten wurde? (§6: "Der Kunde hat dem Provider unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören unter anderem Adresse und Kontaktangaben (Telefon, E-mail)."?


Vorab schonmal Danke für eure Meinungen!

MfG
Simon
 
Also mal ganz grundsätzlich, die Kunden deines Kunden gehen dich garnichts an, Finger weg. Du hast nur einen Ansprechpartner und zwar deinen Kunden. Gegen diesen würde ich entsprechend vorgehen. Als allererstes würde ich mal seinen Account sperren, da er ja Kunden hat deren Accounts dann auch tot sind, ist er gezwungen zu reagieren. Kommt dann immer noch nichts, neue Adresse ermitteln und Mahnbescheid raus.
 
Also mal ganz grundsätzlich, die Kunden deines Kunden gehen dich garnichts an, Finger weg.

Das war mir fast klar, zumal mein kunde mir ja ausdrücklich den Kontakt zu seinem / seinen Kunden untersagt hat...

Du hast nur einen Ansprechpartner und zwar deinen Kunden. Gegen diesen würde ich entsprechend vorgehen. Als allererstes würde ich mal seinen Account sperren, da er ja Kunden hat deren Accounts dann auch tot sind, ist er gezwungen zu reagieren. Kommt dann immer noch nichts, neue Adresse ermitteln und Mahnbescheid raus.

Naja, er hat ja schon ZEs, und Mahnungen bekommen - nur stimmt die Adresse leider nicht mehr...

Das Hauptproblem ist wohl:
-sperren und auf kontakt warten
-adresse ermitteln und weitere kontaktversuche

mfg
simon


PS: Falls mal wer nen TFT sucht: YAKUMO!
Mein YAKUMO 19 Zoll TFT von 10/2005 ist mir gade von ca. 1,20 vom tisch auf fliesenboden geklatscht... das gehäuse ist auseinandergesprungen... hab ich wieder zusammengedrückt und hat keinerlei spuren! auch das display an sicch ist OK! Gehäuse, Display - keine Risse, Nicht Geplatzt -> TOP!!!
 
man sollte evt anmerken das der TFT aufgrund von Bassvibrationen seine Reiße angetreten hat!
 
So, habe mal wieder eine Frage.
Und zwar habe ich letzten Monat zum ersten Mal Einnahmen (das waren Werbeprovisionen) gehabt. Da ich allerdings meine Steuernummer nicht rechtzeitig hatte wurden diese nur ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Wo muss ich diese einnahmen jetzt in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen? Ist das Zeile 24? Weitere steuerfreie Umsatze mit Vorsteuerabzug? Da steht nämlich auch was mit Provisionen dabei. Oder ist es doch Zeile 25 oder was ganz was anderes?
Wenn dann die Umsatzsteuer mitgezahlt wird müsste es ja dann einfach in Zeile 27 (Steuerpflichtige Umsatze zum Steuersatz von 19 v.H.) hineingehören.
Wäre toll wenn mir dabei jemand helfen könnte.
 
Ich hab ne Frage:
Meine Buchhaltung besteht aus ner EÜR.

Wie verbuche ich einen fiktiv ausgedachten "Eigenverbrauch", zB. von Telefon/Internet usw?

2. Frage: Wenn ich "für mich" Geld entnehme, muss ich das dann irgendwo eintragen?

Als Ausgabe verbuchen geht ja schlecht, da meine Entnahme ja keine richtige Ausgabe für den Betrieb ist.

Was mach ich also?
 
Wie verbuche ich einen fiktiv ausgedachten "Eigenverbrauch", zB. von Telefon/Internet usw?
Was heisst "ausgedacht"? Entweder hattest Du Kosten, dann hast Du eine Rechnung oder Du hattest keine Kosten, dann kannst Du auch keine Kosten verbuchen.

2. Frage: Wenn ich "für mich" Geld entnehme, muss ich das dann irgendwo eintragen?
Bei einer Einzelunternehmung gibt es das nicht... ist ja alles Deins. Du machst also gar nichts.

Marty
 
Bei einer Einzelunternehmung gibt es das nicht... ist ja alles Deins. Du machst also gar nichts.

Also ich werde das so machen, dass ich in meine Liste eintrage "Eigenentnahme von xxx€, damit ich das noch nachvollziehen kann, bzw. die summen passen. Natürlich kommt das dann nicht bei Ausgaben dazu sondern wird halt irgendwie nur vermerkt.

Aber noch einmal zu mienem Problem, da das noch nicht gelöst ist:
So, habe mal wieder eine Frage.
Und zwar habe ich letzten Monat zum ersten Mal Einnahmen (das waren Werbeprovisionen) gehabt. Da ich allerdings meine Steuernummer nicht rechtzeitig hatte wurden diese nur ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Wo muss ich diese einnahmen jetzt in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen? Ist das Zeile 24? Weitere steuerfreie Umsatze mit Vorsteuerabzug? Da steht nämlich auch was mit Provisionen dabei. Oder ist es doch Zeile 25 oder was ganz was anderes?
Wenn dann die Umsatzsteuer mitgezahlt wird müsste es ja dann einfach in Zeile 27 (Steuerpflichtige Umsatze zum Steuersatz von 19 v.H.) hineingehören.
Wäre toll wenn mir dabei jemand helfen könnte.

Kann mir jemand helfen?
 
Was heisst "ausgedacht"? Entweder hattest Du Kosten, dann hast Du eine Rechnung oder Du hattest keine Kosten, dann kannst Du auch keine Kosten verbuchen.

Sorry, hab mich extrem blöd ausgedrückt.

Beispiel:
Ich hab nen Telefonanschluss, denn ich hauptsächlich beruflich nutze.

Allerdings telefoniere ich manchmal auch privat, was ich pauschal irgendwo zwischen 10 und 30 % ansiedeln würde.
Muss ich diese 10 - 30 % der Telefonrechnung nun als Gewinn einbuchen, wenn ich die komplette Rechnung als Ausgabe deklariere, oder soll ich direkt den errechneten Betrag als Ausgabe verbuchen?
 
Ich habe den Anteil der gewerblichen Nutzung verbucht und das auf der Rechnung handschriftlich vermerkt. Ob das ein Steuerprüfer bemängelt hätte, weiß ich nicht.

Ich hatte zwei Nummern (ISDN) und habe halt den Anteil der Geschäftsgespräche verbucht und den Rest der Rechnung nicht.

Marty
 
mhkay.

Wens interessiert, ich hab grad meine Steuererklärung für 2007 online verschickt - blöd is nur, dass ich trotzdem da hin muss um bescheid zu geben (schriftlich) das ich die Steuererklärung online verschickt hab.

Muss ich dabei eigentlich direkt die Rechnungen und Belege abgeben, oder melden die sich wenn se was wollen?

Achso: Brauch wer Taxman 2008? :D
 
Wens interessiert, ich hab grad meine Steuererklärung für 2007 online verschickt - blöd is nur, dass ich trotzdem da hin muss um bescheid zu geben (schriftlich) das ich die Steuererklärung online verschickt hab.
Dafür musst Du dahin? Wofür gibt es die Post?
Muss ich dabei eigentlich direkt die Rechnungen und Belege abgeben, oder melden die sich wenn se was wollen?
Nein, Ja.

Marty
 
Hi ich bin auch seit anfang des Jahres selbstständig allerdings nicht nur nebenbei sondern schon Hauptberuflich.

Ich habe mich im bereich Versicherungen und Finanzdienstleistung selbstständig gemacht. bei einigen der wenigen Versicherungen die auch im nächsten jahr aufgrund der 1A Ausbildung die sie anbieten noch Selbstständige im nebenberuf beschäftigen können.
Stressig war eigentlich nur die ganze regelung mit dem Jobcenter.
Weil die nicht aus dem A... kamen und ich einen monat kein Existenzgründerzuschuss bekommen habe.
Na ja iost ja zum Glück geregelkt aber das war schon echt nervig jeden tag aufs konto zu schauen und zu sehen immer noch kein geld da und dann jeden zweiten Tag bei denen anrufen.
Musste ja auch miete etc. zahlen.
Es läuft noch etwas schleppend aber mit der tendenz nach oben.
Mal schauen wie es weiter geht.