Habe heute genug Zeit gefunden und den Fragebogen ausgefüllt, trotzdem möchte ich gerne noch ein paar weitere Antworten zu 2 Punkten hören da ich mir dort nicht so sicher bin 
Mein Gewerbe habe ich aber hauptberuflich angemeldet, da ich ja nebenbei keine andere Arbeit habe
Als ausgeübten Beruf sollte ich aber trotzdem 'Schüler' eintragen können oder?
Wenn ich später etwas nachtrage, muss ich dann noch extra beim Finanzamt anrufen und es dort auch nachtragen?
Sollte dies so sein würde ich nämlich nun direkt zur Stadt gehen und die Tätigkeit 'Handel mit Internetwährungen' nachtragen.
Oder muss ich das überhaupt? Eingetragen habe ich: 'Erstellen und Handel von Software mit allen verbundenen Geschäften, insbesondere das Erstellen von Internetseiten'
Rein theoretisch ist doch der Handel mit den Losen ein verbundenes Geschäft oder? Ich möchte ja weiterhin etwas für Lose programmieren und diese Lose dann verkaufen.
[..]zu 3. Ausgeübter Beruf war bei mir z.B. Schüler, da ich das Gewerbe nebenberuflich habe.
zu 4. Ich habe da das eingetragen was ich auch bei der Gewerbeanmeldung angegeben habe. Und ja, das nachtragen von einzelnen Punkten im Gewerbe kostet etwas.[..]
Mein Gewerbe habe ich aber hauptberuflich angemeldet, da ich ja nebenbei keine andere Arbeit habe
Als ausgeübten Beruf sollte ich aber trotzdem 'Schüler' eintragen können oder?
Wenn ich später etwas nachtrage, muss ich dann noch extra beim Finanzamt anrufen und es dort auch nachtragen?
Sollte dies so sein würde ich nämlich nun direkt zur Stadt gehen und die Tätigkeit 'Handel mit Internetwährungen' nachtragen.
Oder muss ich das überhaupt? Eingetragen habe ich: 'Erstellen und Handel von Software mit allen verbundenen Geschäften, insbesondere das Erstellen von Internetseiten'
Rein theoretisch ist doch der Handel mit den Losen ein verbundenes Geschäft oder? Ich möchte ja weiterhin etwas für Lose programmieren und diese Lose dann verkaufen.