Der Existenzgründer-Thread

Du weißt doch, die sind nur schnell, wenn die etwas von einem wollen.:-?

Das ist es ja, ich müsste ja jeden Monat online die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, aber solange ich noch keine Steuernummer habe geht das ja nicht. Reicht das dann wenn ich die direkt nachdem ich die Nummer bekommen habe abgebe? Oder schicke ich die per Post ein?
 
ich selbst habe deswegen nächste Woche erstmal einen Termin mit einem Steuerberater, der mir da unter die arme greifen soll.

Mit dem Finanzamt regel ich grundsätzlich alles per E-Mail, Tel und Fax.
Geht am schnellsten.
 
[..]Es ist natürlich möglich, eine Art Firmennamen zu haben. Dort muss aber immer zwingend der eigene Name vorkommen. Ihr dürft Euch natürlich "Internetservice Klaus Müller" nennen, aber eben nicht nur "KM-Internet".[..]

Den Namen KM-Internet dürfte man aber benutzen, wenn im Impressum, Brief, Mails, ... noch 'Klaus Müller' (drunter) steht?
So hatte headshot es ja gesagt.
 
Das ist es ja, ich müsste ja jeden Monat online die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, aber solange ich noch keine Steuernummer habe geht das ja nicht. Reicht das dann wenn ich die direkt nachdem ich die Nummer bekommen habe abgebe? Oder schicke ich die per Post ein?

Hi,

ja es reicht wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung nach erhalt deiner Steuernummer machst. Ich hab die damals für die ersten vier Monate über Elster gemacht.
Kannst die Sache aber auch beschleunigen, wenn du den Fragebogen schon abgeschickt hast einfach mal beim Finanzamt anrufen, die zuständige Person sollte im Schreiben stehen, das du mit dem Fragebogen erhalten hast. Mir haben sie die Steuernummer am Tel. mitgeteilt, der Brief mit der Steuernummer hat dann noch etwa 2 Wochen gebraucht und die Umstatzsteuernummer kam noch später an.

Für Feb. hast du aber auch noch bis zum 10. Mrz. Zeit, und bei Neuanmeldungen kannst du eh erst nach erhalt der Steuernummer loslegen, also nur kein Stress ;).
 
Für Feb. hast du aber auch noch bis zum 10. Mrz. Zeit, und bei Neuanmeldungen kannst du eh erst nach erhalt der Steuernummer loslegen, also nur kein Stress ;).

OK, danke. Ich denk ich werd irgendwann mal dort anfragen, wie es aussieht und ansonsten einfach warten bis alles da ist und das dann abschicken.
 
Es ist übrigens auch nicht so schlimm, wenn man mal "vergisst", die Erklärung pünktlich zu machen oder direkt im ersten Monat eben noch keine abgibt. Ein Bekannter hat aus Unwissenheit in den ersten 9 Monaten keine Voranmeldung gemacht. Nach 9 Monaten kam erst ein netter Brief, er möge die doch bitte mal langsam machen.

Gerade bei Nebengewerben machen die kein grosses Spiel.

Marty
 
Das ist sehr gut, dann hoff ich nur dass die auch akzeptieren werden, dass ich in den ersten 2 Monaten keine großen Einnahmen haben werde, sondern mehr Ausgaben und somit eine Erstattung erfolgen müsste. ;)

EDIT: Jippi das war grad mein 900. Beitrag :dance:
 
Bin auch mal gespannt, habe letztes Jahr angefangen und durch Wareneinkauf und Werbung massive Verluste da ja noch wenig Umsatz ... hat jemand Erfahrung ob dies ohne Probs durchgeht,
normal müssten ja die Verluste von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (ist ja Nebenjob)
 
Bin auch mal gespannt, habe letztes Jahr angefangen und durch Wareneinkauf und Werbung massive Verluste da ja noch wenig Umsatz ... hat jemand Erfahrung ob dies ohne Probs durchgeht
Natürlich geht das durch. Ich habe damals in den ersten beiden Jahren deutliche Verluste gemacht. Man braucht ja erstmal alles mögliche. Man sollte nur erkennen können, dass irgendwann auch mal Gewinn erzielt werden kann, sonst wird einem das Gewerbe als Liebhaberei eingestuft. Und der Finanzbeamte wird evtl., bei sehr grossen Anfangsverlusten, ein paar Belege anfordern, evtl. machen die sogar eine Steuerprüfung. Aber das passiert meist erst, wenn man 6-stellige Anfangsverluste absetzen möchte.
normal müssten ja die Verluste von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (ist ja Nebenjob)
Sicher wird es das.

Gruss
Marty
 
Wie sieht das eigentlich mit der Umsatzsteuer aus, die ich ja gezahlt hab als ich anschaffungen gemacht hab? Bekomm ich die mit der Steuererklärung nicht vielleicht wieder ("Kleinunternehmer")?
 
Wie sieht das eigentlich mit der Umsatzsteuer aus, die ich ja gezahlt hab als ich anschaffungen gemacht hab?
Hast Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen nach §19 Ustg oder nicht? Wenn nicht, kannst Du im Rahmen der Umsatzsteuererklärung natürlich die gezahlte Vorsteuer erstattet bekommen.

Marty
 
Ich hab nur in dem Fragebogen am Anfang angekreuzt, dass ich nach der Kleinunternehmerregelung behandelt werden will.

Und ich mache auch keine Vorsteueranmeldung.

Zusätzlich weise ich in Ausgangsrechnungen keine MwSt aus.

Kann man mit den Infos irgendwas anfangen? Ich werd aus dem Gesetzestext grad net schlau.

Edit:

Öööhm, Umsatzsteuererklärung? Dachte ich muss nur ne Einkommenssteuererklärung mit der Anlage GSE machen...
 
1. Umsatzsteuervoranmeldung, nicht vorsteueranmeldung.
2. Du bist Kleinunternehmer, darfst keine USt ausweisen (hast ja shcon selber gesagt) und darfst keine Vorsteuer geltend machen.
3. Du mußt ja dein Umsatz melden, damit ja das FA weiß ob du die Voraussetzungen für §19 erfüllst.
 
mhkay, danke.

Also besteht die Chance, dass ich die MwSt (eig. USt.) für die gekauften "Sachen" wiederbekomm?
 
Also besteht die Chance, dass ich die MwSt (eig. USt.) für die gekauften "Sachen" wiederbekomm?

nein, dann dürftest du soweit ich weiß nichts wiederbekommen.

Was mich aber beruhigt ist, dass MartyMcFly meint eine Steuerprüfung würde es erst ab einem 6 stelligem Betrag geben. Da bin ich ja mit meinem 2-(evtl. ganz knapp) 3 stelligem Betrag weit davon entfernt. ;)
 
Ja klar, die machen da schon keinen Aufstand, die wissen ja auch das man erstmal investieren muss.

Und beim Nebengewerbe kann das schomma was dauern.

Ab nächstem Jahr ist dann die Frage, wie genau ich den Verlust des Vorjahres verbuche/geltend mache.
 
Was mich aber beruhigt ist, dass MartyMcFly meint eine Steuerprüfung würde es erst ab einem 6 stelligem Betrag geben. Da bin ich ja mit meinem 2-(evtl. ganz knapp) 3 stelligem Betrag weit davon entfernt.
2-stellig? Du meinst max. 99 Euro? Da wird der Beamte nicht mal draufschauen... :D

Mit einer Steuerprüfung kann man, so wie ich das gehört habe, als Kleinunternehmer mal alle 20-30 Jahre rechnen. Aber wenn mal eine kommt, dann wird es in der Regel sehr haarig. Denkt unbedingt daran, laufend Eure Unterlagen aktuell zu halten.

Fehlende Kontoauszüge, keine vernünftige Trennung von Gewerbe und Privatnutzung, fehlende Inventarverzeichnisse, Kassenbücher etc. freuen jeden Steuerprüfer. Das führen und aktualisieren dieser Dinge kostet nur wenige Minuten pro Monat, aber wie gerne lässt man solche Arbeit mal liegen?

Marty