Dein-Losekonto.de - irgendwie witzig, oder doch nicht

Habe auch einen weiteren kleinen Teil erhalten, vielen Dank !!!

Meldet euch hier!!!!!

Gegen wen soll diese Aktion laufen ?
In einem anderen Thread zu diesem Thema habe ich schon versucht, eine Art Unterschriftenliste aufzubauen, und zwar gegen die ursprünglichen
Betreiber dieser Site, aber da fast der Anbieter in Österreich befinden,
wird´s wohl doch etwas schwieriger werden (anderes Land - andere Gesetze)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ihr da was ausrichten könnt. Soweit mir bekannt, ist der Ex-Betreiber minderjährig, die Eltern wussten nichts davon, was er macht. So blöd das ist, aber eigentlich hättet ihr gar keine Geschäfte mit ihm machen dürfen. Zumindest waren die schwebend unwirksam.

Marty
 
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ihr da was ausrichten könnt. Soweit mir bekannt, ist der Ex-Betreiber minderjährig, die Eltern wussten nichts davon, was er macht. So blöd das ist, aber eigentlich hättet ihr gar keine Geschäfte mit ihm machen dürfen. Zumindest waren die schwebend unwirksam.

Marty

In dem Fall könnte man sich, glaube ich, direkt an die Erziehungsberechtigten wenden (mit Mahnbescheid, Titel, ...), aber das der Gerichtsstand dann in Österreich wäre, erschwert die Sache um einiges.
So habe ich es auf jeden Fall in anderen Threads verstanden .... lasse mich aber gerne belehren :roll:
 
In dem Fall könnte man sich, glaube ich, direkt an die Erziehungsberechtigten wenden (mit Mahnbescheid, Titel, ...), aber das der Gerichtsstand dann in Österreich wäre, erschwert die Sache um einiges.
So habe ich es auf jeden Fall in anderen Threads verstanden .... lasse mich aber gerne belehren :roll:

Das hast Du falsch verstanden. Du müsstest den Eltern schon eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen, damit sie haften. Grundsätzlich haften sie nämlich nicht für ihre Kinder.

Und ich wüsste auch nicht, warum Eltern ständig neben ihrem 17-jährigen Sohn am PC sitzen müssten, um zu kontrollieren, was er da macht.

Marty
 
Das hatten wir schon einmal etwas weiter vorne im thread. ;)

Sieht schlecht aus, seht es als Erfahrung an und schaut euch in Zukunft die Seiten und den Webbi etwas genauer an, bevor ihm die Lose in den Hintern schiebt.
 
Das hast Du falsch verstanden. Du müsstest den Eltern schon eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen, damit sie haften. Grundsätzlich haften sie nämlich nicht für ihre Kinder.

Und ich wüsste auch nicht, warum Eltern ständig neben ihrem 17-jährigen Sohn am PC sitzen müssten, um zu kontrollieren, was er da macht.

Marty

Naja, so einfach ist das ganze nicht, wobei ich nicht zu 100 % wie es in Östereich ist!

Für den Betrieb einer Webseite muß man Verträge eingehen für die eine Volljährigkeit erforderlich ist! Desweiteren war ja wohl diese Webseite keine kurzfristige Angelegenheit, wenn ich auch als Vater nicht permanent neben den Rechner, meines Sohnes, sitze kann ich doch von zeit zu Zeit mal Kontrollieren was mein Sohn da so anstellt! (Zumindest mache ich das so bei meinen Kindern).

Folgende Empfehlung
-> schreibt doch die Eltern einfach an mit der "bitte" um Regulierung des Schadens
-> nich unerwähnt sollte bleiben das ihr davon ausgeht das die "Pleite" geplant war und ihr überlegt eine Anzeige zu erstatten

Das ganze richtig Formuliert wird sicherlich Erfolg haben, wenn nicht solltet ihr natürlich auch den letzten Schritt gehen!
Ich kann mir durchaus Vorstellen das wenn 20 bis 50 Anzeigen bei der zuständigen Behörde landen auch Maßnahmen erfolgen !
 
Für den Betrieb einer Webseite muß man Verträge eingehen für die eine Volljährigkeit erforderlich ist!
Jeder Minderjährige kann sich ohne Kontrolle bei fast allen Hostern ein Paket bestellen mit Domain. Ich erlebe es ganz selten, dass ausser einem Kreuzchen "Ich bin volljährig" da irgendwas verlangt wird.

Desweiteren war ja wohl diese Webseite keine kurzfristige Angelegenheit
Naja, ein paar Monate, oder war es länger?

wenn ich auch als Vater nicht permanent neben den Rechner, meines Sohnes, sitze kann ich doch von zeit zu Zeit mal Kontrollieren was mein Sohn da so anstellt! (Zumindest mache ich das so bei meinen Kindern).
Die Frage ist ja nicht, ob Du es machst, sondern ob Eltern bei ihrem 17-jährigen Sohn sicher kontrollieren müssen, was er alles macht.

-> schreibt doch die Eltern einfach an mit der "bitte" um Regulierung des Schadens
Das hatte doch schon mal jemand probiert per Telefon, oder nicht? Antwort: Interessiert Papi nicht.

Das ganze richtig Formuliert wird sicherlich Erfolg haben, wenn nicht solltet ihr natürlich auch den letzten Schritt gehen!
Der Vater war, so würde ich vermuten, auf einem Bildungsstand, wo er sich nicht von jugendlichen Drohbriefen einschüchtern lässt. Aber nur eine Vermutung.
Ich kann mir durchaus Vorstellen das wenn 20 bis 50 Anzeigen bei der zuständigen Behörde landen auch Maßnahmen erfolgen !
Ja, aber die Lose gibt es deshalb nicht zurück. Junior bekommt dann eine Strafe in Form von Sozialstunden, mehr aber nicht.

Marty
 
@ marty

mit schwebend unwirksam gehst du von deutschem recht aus. (typisch deutsche formulierung) und der junge war nicht 17, sondern 14.
 
Nun,

sicher kann ja jemand sich mal an den Papa wenden, schaden wird es nicht.

Falls er nicht reagiert, vielleicht ist das ne nette Geschichte für die Dorfzeitung.
Damit sollte man aber nicht so unverhüllt "drohen". ;)
 
Also, ich gehe von folgenden Prämissen aus:

1. Der Betreiber hat sich uns gegenüber nicht als minderjährig ausgewiesen.
1.a) Alle Anleger konnten daher davon ausgehen, dass sie mit einer voll geschäftsfähigen Person zu tun hatten.
2. Nach deutschem Recht war der Betreiber bechränkt geschäftsfähig.
2.a) Ein von ihm durchgeführtes Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam.
2.b) Das schließt auch die Weiterveräußerung der Lose durch den Betreiber ein.
3. Er hat Lose verkauft.
3.a) Damit hat er diesen Losen ein Wert zuerkannt.
3.b) Somit geht es um keine Nichtigkeit.
3.c) Die dabei geschlossenen Geschäfte sind ebenfalls nichig, sollten sie von den Erziehungsberechtigten nicht bestätigt worden sein.
4. Sollten in 3) genannte Geschäfte von den Erz.Ber. anerkannt worden sein, schließt das ein Anerkennen der gesamten Geschäfte ihres Sohnes in bezug auf Lose ein.
4.a) Damit wären sie haftbar zu machen.
5. Sollten die in 3) genannten Geschäfte von den Erz.Ber. nicht anerkannt worden sein, sind sie null und nichtig und müssten rückgängig gemacht werden.
5. a) Damit wären wieder Lose zur Begleichung der Schulden da.
6. Die Art der Geschäfte deutet auf mutwillige oder betrügerische Absicht hin.
6.a) Damit wäre eine Schuld/Haftbarkeit auch bei einer bedingt geschäftsfähigen Person gegeben.



Diese Angaben sind bis jetzt nur bedingt mit österreichischem Recht abgesichert, aber das https://www.ris.bka.gv.at/ leistet dabei gute Hilfe. Ich werde ggf. meinen Vater, gelernter Jurist, hinzuziehen, um mögliche Doppeldeutigkeiten in den Gesetzestexten auszuschließen.


Das wäre der strafrechtliche Teil. Aber ich denke auch, dass zunächst einmal nochmal Kontakt mit dem Betreiber/seinen Erz.Ber. aufgenommen werden sollte, um eine Lösung herbeizuführen. Je nachdem wieviele Leute sich jetzt melden, um ihre Lose zurückzubekommen, könnte bestimmt auch familienintern wegen Taschengeld/Lohn(falls er bereits in Ausbildung ist) eine Abmachung getroffen werden.

Weitere Argumente bedenke ich gerne, aber jetzt ruft erstmal das RIS.
 
@ Marty

wenn du so an die Sache ran gehst brauchen wir weder das Abuse noch Polizei noch Gerichte !

Unter dem Motto es bringt eh nichts also brauch man auch nichts tuen.

Wenn ich so da ran gehen würde wäre Losetoni schon dicht!
 
@ Marty
wenn du so an die Sache ran gehst brauchen wir weder das Abuse noch Polizei noch Gerichte !
In dem Fall brauchen wir sie auch nicht, zumindest nicht für ein Zivilverfahren. Ich möchte Euch da Kosten ersparen. Einige rennen nämlich zum Anwalt und bleiben nachher auf Kosten sitzen.

Abuse ist dafür gemacht worden, da spricht nichts gegen. Auch Polizei und Gericht über eine Strafanzeige ist doch in Ordnung, da sage ich doch nichts gegen. Nur damit kommen die Lose nicht wieder, das wissen einige nicht. Die meinen, sie stellen eine Strafanzeige und die Lose werden dann vom netten beamten zurückgeschickt.

Unter dem Motto es bringt eh nichts also brauch man auch nichts tuen.
Was ist daran falsch? Wenn ich vorher weiß, dass es sich nicht lohnt, weil ich als Kläger dabei nichts rausbekomme, dann lasse ich es besser.

Oder probierst Du auch, über einen 10 Meter breiten Graben zu springen, wenn Du vorher weist, dass Du es nicht schaffen wirst?

Wenn es Möglichkeit geben würde, einfach einen Mahnbescheid zu schicken und damit rechtssicher Geld oder Lose zu bekommen, dann würde ich das empfehlen. Aber das ist hier nicht so. Mehr will ich nicht sagen (das gilt vor allem, für diese Negativ-Renommierer)

Wenn ich so da ran gehen würde wäre Losetoni schon dicht!
Du machst also Geschäfte mit Minerjährigen ohne Absicherung und kennst einen Weg, die auf dem Rechtswege sicher zu belangen? Dann raus damit, dass können wir hier brauchen.

Marty
 
Noch ein Nachtrag, damit das vielleicht verständlicher ist:

Ihr habt einen Vertrag mit einem Minderjährigen nach §106 BGB geschlossen. Dieser ist schwebend unwirksam nach §107 BGB schwebend unwirksam. Die Eltern können nachträglich die Zustimmung verweigern nach §109 BGB. §110 BGB gilt hier nicht, weil es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt.

Der Vertrag ist dann rückabzuwickeln. Dazu gibt es §816 BGB. Ihr bekommt Eure Lose zurück. Jetzt der Haken: §818 BGB:
(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
Hat der junge Mann also die Lose nicht mehr oder das Geld daraus, dann kann und muss er auch nichts zurückgeben.

Ist es jetzt verständlich?

Marty
 
Was ist daran falsch? Wenn ich vorher weiß, dass es sich nicht lohnt, weil ich als Kläger dabei nichts rausbekomme, dann lasse ich es besser.
Ein Verlierer bleibt liegen, ein Gewinner steht wieder auf !

Oder probierst Du auch, über einen 10 Meter breiten Graben zu springen, wenn Du vorher weist, dass Du es nicht schaffen wirst?

Da du hier übertrieben hast will ich es auch mal
Ich weis es erst nach dem Sprung!

Und Lose wird es sicherlich nicht wieder bringen, aber evtl den Wiederbeschaffungswert!

Es muß schon jeder für sich entscheiden was und ob er was macht
Wer nichts macht hat eh schon verloren!;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne,

ich bin ja kein Jurist, aber ich sehe es ganz ählich wie Marty.

Das alles hatten wir aber schon einmal hier vor ungefähr 500 Posts.

@toni,

wenn du Verträge mit deinen Loseschuldnern machst, ist das was ganz anderes.

Hier kann man wirklich wenig machen.

Etwas ganz anderes ist die strafrechtliche Seite. Der Bub ist 14, er ist strafmündig, auch in Österreich. (Ich habe mich erkundigt)

Rumgeheule hier bringt nix. Ne Anzeige kost nix. Also sollte jeder wissen,was er macht!
 
Ein Verlierer bleibt liegen, ein Gewinner steht wieder auf !
Toller Spruch, aus der Bravo?

Da du hier übertrieben hast will ich es auch mal
Ich weis es erst nach dem Sprung!
Und wenn schon welche vor Dir gesprungen sind und Dir sagen, dass es keinen Sinn macht, weil es niemand schafft? Dann bist Du derjenige, der trotzdem springt, nur um es herauszufinden.

Und Lose wird es sicherlich nicht wieder bringen, aber evtl den Wiederbeschaffungswert!
Lies den Post genau über Deinem und erkläre mir, was an meinen Ausführungen falsch ist und warum Du trotzdem eine Möglichkeit siehst, mit einem Zivilverfahren etwas zu holen.

Es muß schon jeder für sich entscheiden was und ob er was macht
Wer nichts macht hat eh schon verloren!;)
Und wer was macht (Anwalt beauftragen und vor Gericht gehen) der kann noch deutlich mehr verlieren.

Mein Spruch: Ich schmeisse schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Marty
 
Mein Spruch: Ich schmeisse schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Hast den auch aus der Bravo :mrgreen:

Spaß beiseite,
du bist hier eher Pessimist, ich der Optimist!
Wir könnten hier für jede Verhaltensweise einen Spruch bringen!

Soll doch jeder selbst entscheiden was er macht, aber zu 95 % wird doch eh nur gelabert hier im Thread und die User zu Faul sind selbst den Arsch mal hoch zu heben!
Bestes Beispiel war doch als Excali, im Gruby-Thread, sich angeboten hat die Lose zurück zu holen!