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Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ihr da was ausrichten könnt. Soweit mir bekannt, ist der Ex-Betreiber minderjährig, die Eltern wussten nichts davon, was er macht. So blöd das ist, aber eigentlich hättet ihr gar keine Geschäfte mit ihm machen dürfen. Zumindest waren die schwebend unwirksam.
Marty
In dem Fall könnte man sich, glaube ich, direkt an die Erziehungsberechtigten wenden (mit Mahnbescheid, Titel, ...), aber das der Gerichtsstand dann in Österreich wäre, erschwert die Sache um einiges.
So habe ich es auf jeden Fall in anderen Threads verstanden .... lasse mich aber gerne belehren![]()
Das hast Du falsch verstanden. Du müsstest den Eltern schon eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen, damit sie haften. Grundsätzlich haften sie nämlich nicht für ihre Kinder.
Und ich wüsste auch nicht, warum Eltern ständig neben ihrem 17-jährigen Sohn am PC sitzen müssten, um zu kontrollieren, was er da macht.
Marty
Jeder Minderjährige kann sich ohne Kontrolle bei fast allen Hostern ein Paket bestellen mit Domain. Ich erlebe es ganz selten, dass ausser einem Kreuzchen "Ich bin volljährig" da irgendwas verlangt wird.Für den Betrieb einer Webseite muß man Verträge eingehen für die eine Volljährigkeit erforderlich ist!
Naja, ein paar Monate, oder war es länger?Desweiteren war ja wohl diese Webseite keine kurzfristige Angelegenheit
Die Frage ist ja nicht, ob Du es machst, sondern ob Eltern bei ihrem 17-jährigen Sohn sicher kontrollieren müssen, was er alles macht.wenn ich auch als Vater nicht permanent neben den Rechner, meines Sohnes, sitze kann ich doch von zeit zu Zeit mal Kontrollieren was mein Sohn da so anstellt! (Zumindest mache ich das so bei meinen Kindern).
Das hatte doch schon mal jemand probiert per Telefon, oder nicht? Antwort: Interessiert Papi nicht.-> schreibt doch die Eltern einfach an mit der "bitte" um Regulierung des Schadens
Der Vater war, so würde ich vermuten, auf einem Bildungsstand, wo er sich nicht von jugendlichen Drohbriefen einschüchtern lässt. Aber nur eine Vermutung.Das ganze richtig Formuliert wird sicherlich Erfolg haben, wenn nicht solltet ihr natürlich auch den letzten Schritt gehen!
Ja, aber die Lose gibt es deshalb nicht zurück. Junior bekommt dann eine Strafe in Form von Sozialstunden, mehr aber nicht.Ich kann mir durchaus Vorstellen das wenn 20 bis 50 Anzeigen bei der zuständigen Behörde landen auch Maßnahmen erfolgen !
@ marty
mit schwebend unwirksam gehst du von deutschem recht aus. (typisch deutsche formulierung) und der junge war nicht 17, sondern 14.
In dem Fall brauchen wir sie auch nicht, zumindest nicht für ein Zivilverfahren. Ich möchte Euch da Kosten ersparen. Einige rennen nämlich zum Anwalt und bleiben nachher auf Kosten sitzen.@ Marty
wenn du so an die Sache ran gehst brauchen wir weder das Abuse noch Polizei noch Gerichte !
Was ist daran falsch? Wenn ich vorher weiß, dass es sich nicht lohnt, weil ich als Kläger dabei nichts rausbekomme, dann lasse ich es besser.Unter dem Motto es bringt eh nichts also brauch man auch nichts tuen.
Du machst also Geschäfte mit Minerjährigen ohne Absicherung und kennst einen Weg, die auf dem Rechtswege sicher zu belangen? Dann raus damit, dass können wir hier brauchen.Wenn ich so da ran gehen würde wäre Losetoni schon dicht!
Hat der junge Mann also die Lose nicht mehr oder das Geld daraus, dann kann und muss er auch nichts zurückgeben.(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
Ein Verlierer bleibt liegen, ein Gewinner steht wieder auf !Was ist daran falsch? Wenn ich vorher weiß, dass es sich nicht lohnt, weil ich als Kläger dabei nichts rausbekomme, dann lasse ich es besser.
Oder probierst Du auch, über einen 10 Meter breiten Graben zu springen, wenn Du vorher weist, dass Du es nicht schaffen wirst?
Toller Spruch, aus der Bravo?Ein Verlierer bleibt liegen, ein Gewinner steht wieder auf !
Und wenn schon welche vor Dir gesprungen sind und Dir sagen, dass es keinen Sinn macht, weil es niemand schafft? Dann bist Du derjenige, der trotzdem springt, nur um es herauszufinden.Da du hier übertrieben hast will ich es auch mal
Ich weis es erst nach dem Sprung!
Lies den Post genau über Deinem und erkläre mir, was an meinen Ausführungen falsch ist und warum Du trotzdem eine Möglichkeit siehst, mit einem Zivilverfahren etwas zu holen.Und Lose wird es sicherlich nicht wieder bringen, aber evtl den Wiederbeschaffungswert!
Und wer was macht (Anwalt beauftragen und vor Gericht gehen) der kann noch deutlich mehr verlieren.Es muß schon jeder für sich entscheiden was und ob er was macht
Wer nichts macht hat eh schon verloren!![]()
Mein Spruch: Ich schmeisse schlechtem Geld kein gutes hinterher.