Dein-Losekonto.de - irgendwie witzig, oder doch nicht

So, also. Weitere Vorgehensweise: cb1992 hat ja Kontakt mit dem Betreiber und will nochmal versuchen, ihn dazu zu bewegen, ein bisschen Geld rauszurücken. Um ihn dabei zu unterstützen, würde ich diejenigen, die betroffen sind und weiter mitmachen möchten, bitten, mir per PN ihren Namen + Addresse zu geben. Ich werde dann die Losemengen addieren und cb1992 mitteilen, damit wir wissen, um wieviel genau es geht, denn ich habe ja schon gesagt, dass wir in einem Rechtsstreit nur die Lose erklagen können, deren rechtmäßige Besitzer auch bei der Klage mitmachen. Vielleicht sollten wir dafür auch noch jeden auf der Liste anschreiben, ich werde mich darum kümmern.


P.S.: also mit kostenloser Rechtsvertretung kann ich leider nicht dienen, mein Vater ist nur gelernter Jurist, nicht praktizierender, und bei mir geht es nur um ca. 4 Mio, mir gehts eher ums Prinzip
 
Hm..
Ich glaube du hast einen Post von mir übersehen.
Heute habe ich ja schon Kontakt mit Samuel aufgenommen aber er hat mich, nach erwähnen seiner Schulden direkt blockiert!
History ist auch in dem Post von mir drin...
Glaube nich das ich noch mal wieder Kontakt haben werde :-? .

Trotzdem wäre so eine Liste glaube ich nicht schlecht.
 
Die Liste wer vieviel Lose auf dem konto hat hat Dabu! Mit exakt der Gesamten Losemenge die Weira noch schuldet! Dasheist wir brauchen keine nue Liste anfertigen anhand der in der Liste stehenden Klamm IDs ist auch verfolgbar wer wer ist auch diese Liste brauchen wir somit nicht neu anfertigen! Was wir anfertigen sollten wäre eine Klage! Da kommt für mich nur Toni in frage weil er schon erfoglreich geklagt hat also Toni würdest du es mal wieder machen? Aber diesmal in Namen aller von dein-Losekonto?
 
@cb1992: Du hattest doch irgendwas geschrieben von wegen wenn du bis nächste Woche nix aus ihm rauskriegst oder so, da hatte ich mich rangehängt ;)

@Kano: Die Liste ist ja schön und gut, auch für die Schuldenübersicht, aber die bringt dir in einem möglichen Prozess nichts. Um eine Klage durchzusetzen, braucht man die Namen und Addressen der Kläger und ihr Einverständnis, das heisst sie müssen sich aktiv beteiligen wollen
 
Hallo,

eine Strafanzeige zu erstatten ist ganz einfach:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

Dort Euer Bundesland wählen und das ganze online machen. Das muss nur einer von Euch machen. Der kann dort in der Beschreibung des Sachverhalts auch eine Liste der User angeben, die auch geschädigt wurden. Dabei sollte aber nicht der Klamm-Name, sondern ein realer Name mit Adresse auftauchen.

Sinnvoll ist, dabei die Gesamtschadenssumme anzugeben, damit die Beamten auch wissen, dass es nicht um 3,50 Euro geht, sondern um eine höhere Summe. Das Ganze sollte man so erklären, wie man es seiner Oma erklären würde. Nicht jeder Polizeibeamte kennt Klamm und weiß, wie das alles funktioniert.

Aber nochmal von mir als Hinweis: Eine STRAFANZEIGE bringt Euch kein einziges Los wieder, sie kostet allerdings auch nichts. Im Idealfall wird der Junge aus Österreich von einem Jugendrichter zu einigen Stunden Sozialarbeit verurteilt. Im schlechtesten Fall stellt ein Staatsanwalt das Verfahren direkt ein wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder weil einfach keine Straftat begangen wurde. Das Samuel eine Straftat begangen hat, wage ich nämlich zu bezweifeln.

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Eine Zivilklage würde ich nicht sofort starten, dann lieber einen Mahnbescheid senden (https://www.mahnung-online.de). Das ist auch der einzige Weg, wie Ihr Lose oder Geld zurückbekommen könnt. Aber Achtung: Ihr müsst dafür Geld ausgeben, kostenlos ist das Verfahren nicht. Und wer nicht vorhat, das auch bis zum bitteren Ende durchzuziehen, der sollte es direkt lassen. Und ein Sammelverfahren käme nur in Betracht, wenn ein User alle Forderungen übernimmt (Forderungsabtretung) und diese gesammelt einfordert.

Aber auch bei diesem Verfahren sehe ich, wie ich bereits ausführlich erklärt habe, keine wirkliche Chance, noch was zu bekommen. Aber manche halten es dann vielleicht lieber mit tonis Aussage "Wer gar nicht macht, der hat schon verloren.".

Gruss
Marty
 
Hallo,


Aber nochmal von mir als Hinweis: Eine STRAFANZEIGE bringt Euch kein einziges Los wieder, sie kostet allerdings auch nichts. Im Idealfall wird der Junge aus Österreich von einem Jugendrichter zu einigen Stunden Sozialarbeit verurteilt. Im schlechtesten Fall stellt ein Staatsanwalt das Verfahren direkt ein wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder weil einfach keine Straftat begangen wurde. Das Samuel eine Straftat begangen hat, wage ich nämlich zu bezweifeln.

Hier muß ich dir wiedersprechen, es liegt jeweills am Staatsanwalt!.
Ich hatte den konkreten Fall, das dem User nahegelgt wurde die Schulden zu begleichen, dann wurde das Verfahren eingestellt!
 
Hier muß ich dir wiedersprechen, es liegt jeweills am Staatsanwalt!.
Ich hatte den konkreten Fall, das dem User nahegelgt wurde die Schulden zu begleichen, dann wurde das Verfahren eingestellt!
Das ist kein Widerspruch, das wäre eine dritte Möglichkeit, die vielleicht noch besser wäre, als die von mir genannte. Einfluss hat man keinen darauf.

Trotzdem muss auch ein Staatsanwalt erstmal der Meinung sein, dass hier eine Straftat vorliegt, bevor er solch einen Vorschlag macht. Welche Straftat könnte hier den vorliegen und warum?

Marty
 
Das ist kein Widerspruch,

Nu dreh mir mal die Worte nicht im Munde um

Ich habe nicht geschrieben das es ein Wiederspruch ist, sondern ich habe dem wiedersprochen was du geschrieben hast.

Du hattest geschrieben das es vom Staatsanwalt keine Lose gibt und das stimmte so nicht, sondern wie du bereits geschrieben hattest eine weitere Möglichkeit!
 
Nu dreh mir mal die Worte nicht im Munde um

Ich habe nicht geschrieben das es ein Wiederspruch ist, sondern ich habe dem wiedersprochen was du geschrieben hast.

Du hattest geschrieben das es vom Staatsanwalt keine Lose gibt und das stimmte so nicht, sondern wie du bereits geschrieben hattest eine weitere Möglichkeit!
Sorry, ich hatte das auf meine Sätze
Im Idealfall wird der Junge aus Österreich von einem Jugendrichter zu einigen Stunden Sozialarbeit verurteilt. Im schlechtesten Fall stellt ein Staatsanwalt das Verfahren direkt ein wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder weil einfach keine Straftat begangen wurde.
bezogen, die Du schliesslich mitzitiert hattest. War also ein Missverständnis.

Trotzdem: Welche Straftat siehst Du hier?

Marty
 

§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Lose sind keine "fremde bewegliche Sache". Eine "Sache" ist immer ein "körperlicher Gegenstand".

Ausserdem hat er sich die Lose nicht rechtswidrig zugeeignet. Er hatte sie ja nie wirklich.

Marty
 
Da es hier nicht das Thema ist will ich hier nicht weiter diskutieren

Nur soviel
-> was sollen Lose sonst sein ?
-> die rechtswidrige Zugeignung passiert ja erst wenn er die Lose nicht wieder herausgibt!
 
Da es hier nicht das Thema ist will ich hier nicht weiter diskutieren
Warum nicht, hier wollen Leute eine Strafanzeige erstatten, und Du rätst Ihnen dazu. Dann können wir durchaus auch hier diskutieren, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Nur soviel
-> was sollen Lose sonst sein ?
Keine "Sache", wie es das Gesetz sieht. Für das Gesetz ist eine "Sache" immer etwas, was Du in die Finger nehmen kannst oder anfassen kannst. Von mir aus Papier (Geld z.B.), ein Handy, Schriftstücke etc., aber Lose kannst Du nicht in die Hand nehmen, also sind sie keine Sache. Ein Computerprogramm ebenfalls nicht, höchstens der Datenträger, auf dem es sich befindet.
-> die rechtswidrige Zugeignung passiert ja erst wenn er die Lose nicht wieder herausgibt!
Er hat sie nicht mehr. Er hat sie also rausgegeben, aber nicht an den, der sie ihm gegeben hat. Aber das ist hier wegen Punkt 1 auch völlig unerheblich.

Marty
 
Dem muss ich hinzufügen Samuel hat die Lose tatsächlich nicht mehr! Aber Blizzard1985 und Bluebats haben dein-Losekonto um mindestens 2,5 MRD erleichtert!

Jetzt wird Dabu wier schreiben die sibnd gesperrt da gibt es nix zu holen! <---- dies aussage ist FALSCH!

Weil Mone die Möglichkeit hat die Lose die auf den Acci noch liegen auszahlen könnte auch wenn sie gespert sind das muss doch gehen? Sollten beide die Lose vor ihrer sperrung weg transverriert haben kann man das ebendfals nachkontrollieren!

Die nächste Sache ist das DanielJackson65 angeblich nach seiner aussage 520 mio zu liegen hatte! Aber nachdem Wackidacki eine Liste mit allen Userdaten offengelgt hatte, waren auf dem besagten User konto 4k Lose etwa noch! Das stimmt mich nachdenklich sehr nachdenklich sogar! Er war überings derjenige der nachdem Dein-Losekonto pleite ging der direkt nachlass verwalter das war bevor Wackidacki das alles in die Hand nahm! Jedoch gab es nachdem Wackidacki die Seite übernommen hat trotz PW änderung seiner seits zugriff auf die DB von dein-Losekonto und er nicht wuste woher!

Darüber sollten wir mal nachforschungen anstellen! Desweiteren sind Geschäfte mit beschrängt geschäftsfähigen schwebend unwirsam! Soll heissen stimmen die Eltern dem nicht zu muss alles wieder rückgänig gemacht werden! Bleiben sie aber stumm und sagen nix, kommt der Vertrag zu stande! Ergo kann man schon die Eltern zur Verantwortung ziehen egal was die Eltern entscheiden!

Anmerk an der stelle es ist unabhängig ob er in D oder in CH wohnt da er, wenn er, den Host in D hatte deutsches recht zum einsatz kommt!
 
Sachen sind auch Rechte

Abweichende Begriffsverwendung [Bearbeiten]Die §§ 90 und 90a BGB regeln den Begriff der Sache unmittelbar nur für das Bürgerliche Gesetzbuch. Die unabhängigen Definitionen der anderen Rechtsgebieten kommen jedoch meist zu dem gleichen Ergebnis. Der Begriff der Sache im Strafrecht weicht insoweit davon ab, dass Tiere ebenfalls Sachen sind.

Der in § 265 ZPO verwendete Sachbegriff schließt auch Rechte – die als solche unkörperlich sind – ein. Gemeint ist in dieser Vorschrift daher eher der Oberbegriff für Sachen und Rechte, der Gegenstand. Das gleiche gilt für den Sachbegriff in § 119 Abs. 2 BGB.
 
Dem muss ich hinzufügen Samuel hat die Lose tatsächlich nicht mehr! Aber Blizzard1985 und Bluebats haben dein-Losekonto um mindestens 2,5 MRD erleichtert!

Das seht ich ähnlich. Die beiden sind auf jeden Fall nicht ganz koscher. ;)

Tja, was machen? Die rechtliche Seite sehe ich ähnlich wir Marty, wenn auch aus anderem Grund.

Ich sehe Lose durchaus als Sache an, da gibt es ja viele Möglichkeiten.

Aber einem 14jährigen in AT in Regress zu nehmen, der anscheinend selbst beschissen wurde?
 
Weil Mone die Möglichkeit hat die Lose die auf den Acci noch liegen auszahlen könnte auch wenn sie gespert sind das muss doch gehen? Sollten beide die Lose vor ihrer sperrung weg transverriert haben kann man das ebendfals nachkontrollieren!

Ich denke das hätte sie schon längst gemacht, wenn noch Lose auf den Konten der beiden wären. Und klar kann man Transaktionen nachkontrollieren, aber wenn die Lose z. B. verkauft wurden kannst du diese Buchungen als Admin doch nicht einfach rückgängig machen und sagen, dass das "erfakte" Lose sind und die nun zurückgebucht werden. Was würdest du machen wenn du Lose kaufst und dir diese wieder weggenommen werden?
 
Aber einem 14jährigen in AT in Regress zu nehmen, der anscheinend selbst beschissen wurde?

Das ist das Problem.. Wenn er selber beschissen wurde wäre es ziemlich scheiße denn nun anzuzeigen.

Mittlerweile ist Samuel auch 15, glaube aber nicht das es etwas ändert.


dabu schrieb:
Und klar kann man Transaktionen nachkontrollieren, aber wenn die Lose z. B. verkauft wurden kannst du diese Buchungen als Admin doch nicht einfach rückgängig machen und sagen, dass das "erfakte" Lose sind und die nun zurückgebucht werden.

Das war ja so wie Hehlerei. Wie ist das denn dabei? Wenn mal also was geklautes kauft, bekommt man die Lose wieder?
 
In welcher Position waren denn Blizzard1985 und Bluebats auf dieser Seite ?
Waren sie rechtlich gesehen vielleicht auch verantwortlich für die Lose ?
Dann wär´s evtl. sinnvoll, sich mit Mahnung etc, auch an diese beiden User
zu wenden ....

.... oder sehe ich das falsch ??