Consumer Content Consulting GmbH

cosmogcf schrieb:
Nein @thought das ich für einen Service bezahlen soll der nie in anspruch genommen wurde !!! kein passwort erhalten keinen film gesehen, regestrierung nicht abgeschlossen.

also kein vertrag !!!

Und man soll denoch zahlen :roll: ???


Vielleicht solltest du einfach mal die Teilnahmebedingungen lesen (die du ja bestätigen musst, um dich anzumelden) :roll:

1.3 Der Vertrag mit dem Teilnehmer und der CCC kommt wie folgt zustande:

Auf der Eingabemaske gibt der Teilnehmer die erforderlichen Daten ein (Bevorzugtes Medium, Geschlecht, Vorname, Nachname, Strasse, PLZ, Ort, E-Mail Adresse). Diese Daten können per Tastatur und/oder Maus vor Betätigen des Buttons "Jetzt gratis XXX-Film anfordern!" geändert werden. Durch Betätigen des Buttons "Jetzt gratis XXX-Film anfordern!" gibt der Teilnehmer gegenüber der CCC ein verbindliches Angebot ab. Das Angebot wird von der CCC durch Absenden einer Bestätigungs-E-Mail angenommen.

kam die Bestätigungsmail? ja? wunderbar ;)


Kann man sich nichtmal 5Minuten Zeit nehmen um alles vor dem Bestätigen zu lesen? ich werde es nie verstehen...
 
Ja auf den Sende Button wurde geklickt Bestätigungsmail kamm toll !!! Schriftliche bestätigung auch (Postcoupon ) muss man ausfüllen für das passwd zu erhalten mit dem man den Film schauen kann und um die registrierung abzuschliessen. Wurde nur nie ausgefüllt und zurückgesendet !!!

Auszug aus einer mail von Consumer Content Consulting GmbH:

vielen Dank für Ihre Anmeldung

Leider haben Sie bis heute die REGISTRIERUNG über PostIdent nicht durchgeführt.

Sollten Sie zwischenzeitlich bei einem Postamt die Registrierung schon
durchgeführt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Also Regestrierung nicht abgeschlossen !!!
 
<lach>

Denkste.

Nun weiss ich auch, wie die das mit der FSK-Prüfung machen, alles klar.
Du hast lediglich nicht nachgewiesen, dass Du über 18 Jahre alt bist. Deswegen hast Du logischer Weise auch noch kein PW erhalten.

Wird Dir als schuldhafte Unterlassung Deinerseits angerechnet, also hat wohl keinerlei Einfluss auf den Vertrag.

Wie thought bereits sagte: Viel Spass mit Deinem Abo.
 
NicoleWendt schrieb:
<lach>

Denkste.

Nun weiss ich auch, wie die das mit der FSK-Prüfung machen, alles klar.
Du hast lediglich nicht nachgewiesen, dass Du über 18 Jahre alt bist. Deswegen hast Du logischer Weise auch noch kein PW erhalten.

Wird Dir als schuldhafte Unterlassung Deinerseits angerechnet, also hat wohl keinerlei Einfluss auf den Vertrag.

Wie thought bereits sagte: Viel Spass mit Deinem Abo.

kann mich nicole und thought nur anschliessen....erst lesen,dann denken,dann klicken und nicht andersherum

für 25Euro kann man sich offline ne Menge XXX-Filme leihen
 
Auszug aus einem Forum:

Die CCC wird nicht mit Erfolg geltend machen können, dass die zweiwöchige Billigungsfrist, die Sie gemäß dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis hatten, überhaupt zu laufen begonnen habe. Da Sie die DVD gar nicht anschauen konnten, hatten Sie auch keine Möglichkeit, die Qualität der Inhalte zu überprüfen und zu billigen. Die von der CCC eingeräumte Billigungsfrist konnte ihrem Sinn und Zweck nach erst beginnen, nachdem Sie das Passwort erhalten haben.
 
Eigentlich lese ich hier immer nur ... weil ich es immer klasse fand das man hier Leuten geholfen hat bzw. es versucht ...

Und na klar ist es seine Schuld wenn er nicht schaut ... noch nie nen Fehler gemacht? Ich erinner mich noch an die Anfänge und da waren auch ganz andere von betroffen ;) Tricky und Co...

Ich finde es etwas schade das er sich nun fast 2 Seiten anhören muss wie "dusselig" er sich doch angestellt hat ... naJa vielleicht schlägt es Ja noch um und einer erbarmt sich ihm eine richtigen Tipp zu geben ...

Ich hätte nie geglaubt das ICH das mal sage ... lach
Aber ich vermisse BadBoy :(
 
SuperManMails schrieb:
Eigentlich lese ich hier immer nur ... weil ich es immer klasse fand das man hier Leuten geholfen hat bzw. es versucht ...

Und na klar ist es seine Schuld wenn er nicht schaut ... noch nie nen Fehler gemacht? Ich erinner mich noch an die Anfänge und da waren auch ganz andere von betroffen ;) Tricky und Co...

Ich finde es etwas schade das er sich nun fast 2 Seiten anhören muss wie "dusselig" er sich doch angestellt hat ... naJa vielleicht schlägt es Ja noch um und einer erbarmt sich ihm eine richtigen Tipp zu geben ...

Ich hätte nie geglaubt das ICH das mal sage ... lach
Aber ich vermisse BadBoy :(

...bei diversen Abzockseiten kann ich es ja verstehen,wenn einer um Hilfe schreit wie bei den diversen SMS-Seiten ,aber dort stand es nun mal klipp und klar was zu erwarten ist
 
@SuperManMails: Ja, Du hast Recht, aber Tricky & Co. waren ja wohl völlig anders gelagert.

Und Tipps braucht er ja ned, denn, wie man sieht, holt er diese ja aus einem anderen Forum.
Er möchte ja auch keine, denn er möchte ja nur warnen. Nur wovor bitte? Das ein Anbieter Geld für seinen Dienst verlangt, und das auch noch (oh Grauss !!!) ganz vorn auf die erste Seite klar und deutlich schreibt?
 
cosmogcf schrieb:
Auszug aus einem Forum:

Die CCC wird nicht mit Erfolg geltend machen können, dass die zweiwöchige Billigungsfrist, die Sie gemäß dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis hatten, überhaupt zu laufen begonnen habe. Da Sie die DVD gar nicht anschauen konnten, hatten Sie auch keine Möglichkeit, die Qualität der Inhalte zu überprüfen und zu billigen. Die von der CCC eingeräumte Billigungsfrist konnte ihrem Sinn und Zweck nach erst beginnen, nachdem Sie das Passwort erhalten haben.


Hmm wer schreibt dir das denn, wenn ich Fragen darf.

Du hast ja keinen Kaufvertrag geschlossen, wo du die Qualität der Ware prüfen kannst. Du hast ein Abo abgeschlossen und dort hast du ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ( ob die Frist zustande gekommen ist kann ich so nicht beurteilen ). Im Prinzip um es dir zu verdeutlichen ist es wie ein Zeitungsabo - du abonierst es, die erste Zeitung gefällt dir aber nicht, weil der Inhalt nicht deinen Vorstellungen entspricht und du tritts zurück - keine Canche. Also du hast einen Fehler gemacht, das ist ganz klar, auf der Seite steht es ganz deutlich, nicht versteckt ect, was du machst. Also versuch es lieber so mit denen zu klären, bevor du noch mehr Kosten verursachst, ohne Aussicht auf Erfolg. Ganz ehrlich ich glaub nicht, wenn die auf Erfüllung bestehen, das du herumkommst.
 
cosmogcf schrieb:
Ja auf den Sende Button wurde geklickt Bestätigungsmail kamm toll !!! Schriftliche bestätigung auch (Postcoupon ) muss man ausfüllen für das passwd zu erhalten mit dem man den Film schauen kann und um die registrierung abzuschliessen. Wurde nur nie ausgefüllt und zurückgesendet !!!

Auszug aus einer mail von Consumer Content Consulting GmbH:

vielen Dank für Ihre Anmeldung

Leider haben Sie bis heute die REGISTRIERUNG über PostIdent nicht durchgeführt.

Sollten Sie zwischenzeitlich bei einem Postamt die Registrierung schon
durchgeführt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Also Regestrierung nicht abgeschlossen !!!


Hast du eine Rechtsschutz ? Wenn ja, lass es einfach darauf ankommen.
 
ewin12000 schrieb:
Hast du eine Rechtsschutz ? Wenn ja, lass es einfach darauf ankommen.
VVVoooooooooooooooooooooooooorsicht! Da wäre erst einmal die Nachfrage bei der Rechtsschutz anzuraten, ob die das überhaupt übernehmen!
 
NicoleWendt schrieb:
VVVoooooooooooooooooooooooooorsicht! Da wäre erst einmal die Nachfrage bei der Rechtsschutz anzuraten, ob die das überhaupt übernehmen!


Jepp, aber Wetten ohne nen Anwalt kommt er da nicht raus.


Also
1.nimm deine Versicherungsunterlagen
2.geh zu einem Anwalt
3.lass dir ne Deckungszusage geben
4.lass Ihn das dann klären.
 
Man man man, les doch einfach mal die Teilnahmebedingungen...

2. Rückgaberecht

2.1 Der Teilnehmer kann den kostenlosen Film ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung des kostenlosen Films zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt des kostenlosen Films und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des kostenlosen Films.

2.2 Die Rücksendung hat zu erfolgen an: Consumer Content Consulting GmbH, Heimgartenstrasse 6, D-82407 Wielenbach.

2.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs durch Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist er CCC insoweit zur Leistung von Wertersatz verpflichtet. Insbesondere kann CCC für bereits geöffnete Trägermedien deren anteiligen Preis einbehalten.

2.4 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr von CCC.


Mach den PostIdent, lass dir den Film zuschicken und schick ihn direkt am selben Tag zurück... Problem gelöst, da die Widerrufsfrist erst bei erhalt des Gratisfilms beginnt.

Sorry, aber wer nichtmal in der Lage ist einfachste Bedingungen zu lesen und zu verstehen, der sollte besser gar nichts ohne Hilfe abschließen :roll:
Und ja Supermanmails.. mehr als ihm jedesmal vorhalten kann man wirklich nichtmehr. Wer nicht einsehen will, dass der Fehler bei einem selbst liegt, kriegt es halt wieder und wieder gesagt.
Fehler machen ist menschlich, aber immer nur auf sein Recht beharren ist (in diesem Fall) nicht sehr schlau.
 
thought schrieb:
Man man man, les doch einfach mal die Teilnahmebedingungen...




Mach den PostIdent, lass dir den Film zuschicken und schick ihn direkt am selben Tag zurück... Problem gelöst, da die Widerrufsfrist erst bei erhalt des Gratisfilms beginnt.

Sorry, aber wer nichtmal in der Lage ist einfachste Bedingungen zu lesen und zu verstehen, der sollte besser gar nichts ohne Hilfe abschließen :roll:
Und ja Supermanmails.. mehr als ihm jedesmal vorhalten kann man wirklich nichtmehr. Wer nicht einsehen will, dass der Fehler bei einem selbst liegt, kriegt es halt wieder und wieder gesagt.
Fehler machen ist menschlich, aber immer nur auf sein Recht beharren ist (in diesem Fall) nicht sehr schlau.


Höö dann kommt er doch ohne Anwalt raus :mrgreen:
 
thought schrieb:
Meiner Einschätzung nach.. ja ;) aber da der Anwalt längst eingeschaltet ist (steht zumindest im ersten Post), sollte sich das 'Problem' doch schon geklärt haben.. :?:


Naja, wenn man aufgebracht ist, schreib man viel ( auch viel Quatsch). Wenn er beim Anwalt war, dann hätte der Anwalt das doch gleich gesehen ...........
 
Mir geht es allgemein darum das auch solche Praktiken mitlerweile als "normal" angesehn werden, und andere haben vor der "Leistung" noch Respekt ...

Also ich verstehe unter Geschäft etwas anderes ... wenn ich ein Produkt kostenpflichtig anbiete, sollte ich nicht nur davon überzeugt sein sondern auch dahinter stehen.

Und tu ich das , werbe ich auch mit dem Preis , da ich diesen Anhand des Produktes rechtfertigen kann. Mich stört es das man den Ursprung bei dem "Opfer" sieht ... und er ist für mich das Opfer einer hinterlistigen Entwicklung auf dem Marketing Sektor ...

Aber ich halt mich mal wieder raus ;) Und wünsche allen nen ganz schicken Tag ;)
 
SuperManMails schrieb:
Mir geht es allgemein darum das auch solche Praktiken mitlerweile als "normal" angesehn werden, und andere haben vor der "Leistung" noch Respekt ...

Also ich verstehe unter Geschäft etwas anderes ... wenn ich ein Produkt kostenpflichtig anbiete, sollte ich nicht nur davon überzeugt sein sondern auch dahinter stehen.

Und tu ich das , werbe ich auch mit dem Preis , da ich diesen Anhand des Produktes rechtfertigen kann. Mich stört es das man den Ursprung bei dem "Opfer" sieht ... und er ist für mich das Opfer einer hinterlistigen Entwicklung auf dem Marketing Sektor ...

Aber ich halt mich mal wieder raus ;) Und wünsche alle nen ganz schicken Tag ;)


Nene du, bleib mal schön bei.

Das man mit kostenlosen Angeboten oder "superSonderPreisen" potenzielle Kunden wirbt ist absolut normal. Ich hab die Seite mir nur ganz kurz betrachtet, einmal. Und ich habe gesehen, das Folgekosten auf mich zukommen. Es steht überall klar und deutlich, das das Kostenlose, ein Testangebot ist. Die Firma handelt koreckt Sie nutz PostIdent, weil es um Erotik geht. Scheinbar kommt man aus dem Testabo auch ganz leicht wieder raus, durch einfaches zurücksenden der Ware - mit einer kurzen Kündigung.

Nach deiner Auffassung müßte jeder Handyanbieter hier in der Blacklist stehen, weil die machen es ganz genauso. "Handy umsonst und einen Vertrag dazu mit Folgekosten".

Also das einzigste Opfer, was ich hier sehe, ist der Anbieter, welcher unbegründet ( aus meiner Sicht ) in einer Blacklist steht. Ich vermute mal, wenn das bei einen Mobilfunkanbieter gewesen wäre, hätte es keinen Interessiert, aber hier geht es ja um einen Bereich, den sehr viele nutzen, aber offen keiner was damit zu tun haben möchte und deswegen diese Anbieter immer gleich die bösen sind. ;)
 
Ich mal mal kein Quote ... lach

NaJa ich denke das könnte Jetzt gaaanz lange gehen ...

Also mal schnell Thema Erotik ... ich bin ein 22 Jähriges Männel und mir gefallen auch Frauen ;) Und auch bissle kenn ich mich in dem Bereich aus ... etwas ... ein Partner von mir hat versch. Casting Agenturen und betreibt versch. Seiten unter anderem auch ein Erotik Abo ...

Aber ich kenne es eben so das man damit wirbt ... also ala` "12 Monate die ***** Filme und das für nur xx.xx €uro im Monat!"

Auch bin ich was die Grauen bis schwarzen Zonen angeht schon einiges gewohnt und muss auch gestehn das ich selber mal dazu gehört habe ... ich habe eine eigene Pressevertrieb betreiben (Drücker-Kollone) ... also weiss auch in etwas in welche Richtung der Markt sich bewegt ...

Und naJa ... ich sag mal die leute die vor 10 Jahren an deiner Tür geklingelt haben und deine Hilfe in Form eines Abos brauchten , haben bis vor kurzem noch Call-Center gemacht (Lotto und Co.) ...

Und aktuell ist das Internet ein Tummelplatz für diese Firmen ... also Verläge wo ich vor 2-3 Jahren Provisionsverträge für Abos ausgehandlt habe unterbreiten mir heute Angebote für Premium Abos ... (so schimpft sich das)

Weisst du Erwin (Sorry ... ich nenn dich mal so) ... ich habe dich in keinster Weise damit angreifen wollen , ganz im Gegenteil ich bin immer noch beeindruckt von deiner ganzen Art auch rund um deinen Mailer ... und na klar sind die Ideen nicht "schlecht" ... aber es ändert nichts daran das sie verwerflich sind ...

Gut das ich nun so rede mag daher kommen das ich selbst in den Bereichen tätig war ... und ich weiss wie man Intern über Kunden etc. spricht ... und ich kenne auch die Mahnverfahren ...

Der nächste Punkt ist einfach das ich mir wünschen würde das man nie vergisst das man selbst schneller in die Lage kommt als man denkt das man selbst druaf einsteigt ... möchte nicht wissen wieviel ein Zeitungsabo haben und glauben damit einem Menschen geholfen zu haben ...

Was ich meine es gibt halt Menschen die sind leichtgläubig und meist einfach nur zugut für die Welt ... das sind die die immer auf den Deckel bekommen. Mir geht es nicht direkt um den Darsteller des Threads, sonderm mehr darum das ich finde das man es Jetzt schon hin nimmt mit den Worten:

"Seit Trickey müssten alle wissen das man erst liest"

Aber nicht nur die dummen werden nicht weniger ... sonder es werden auch immer mehr Volljährig und kommen somit in den "Genuss" der Angebote ... und nur weil einer Trickey nicht mit erlebt hat so wie wir ... denke ich nicht das er nicht auch das Recht hat nen Fehler zu machen ...

Und dann sollte die KlammUnity auch das wieder sein was sie ist ;)
Einfach mal nette Hilfe und nicht nur "Du bist Dumm geh lesen" ... ich will das auf KEINER hier im Thread beziehen sondern eher allegemein ...

So und nochmal nen schönen Tag wünsch ich ;)
 
cosmogcf schrieb:
[...]

DA STEHT GANZ GROSS GRATIS XXX-FILME

[...]

Eben genau deshalb entspricht es nicht der Werbeaussage und deshalb ist durch diesen Bestandteil kein Vertrag zu Stande gekommen. Dann kann ich ja auch schreiben "1000000000000000Lose umsonst" und in den AGBs steht dann, dass die Anmeldung 1Mio Euro kostet.

Der Inhaber hat es nicht kenntlich gemacht, sodass hier ein falsches Bild entstanden ist.

Normalerweise, wie ich schon erwähnte, hätte der Anbieter dies deutlich machen sollen und entspricht aufgrund mangelnder Kenntlichmachung nicht der Werbeaussage.

Allerdings muss man die AGBs schon durchlesen und nicht im Nachhinein prüfen. Man sollte nicht allen Anbietern wahllos seine Daten überlassen. Die AGBs sollten in jedem Fall durchgelesen werden und auch unter Umständen noch ausgedruckt werden. Es liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel vor, da die Werbeaussage nicht eingehalten wurde.


Vielleicht helfen dir folgende Paragrafen:
BGB §434 Sachmangel
BGB §323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragmäßig erbrachter Leistung
BGB §281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung.