Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
- 22.497
- 1.328
Richtige Feststellung. Jetzt fehlt noch, wann denn hier Fälligkeit vereinbart ist.
Ein Verzug ergibt sich, wenn sonst nichts vereinbart ist, erst nach Ablauf einer gesetzten Frist. Die 30 Tage gelten, wenn man auch einen Termin für die Fälligkeit festgelegt hat.
Die Fälligkeit ist ohne Vereinbarung sofort, maßgeblich die Bestätigung der Bestellannahme. 30 Tage nach dieser Bestellanahme liegt rein rechtlich der Verzug vor, aus dem ergehend noch weitere Rechtspflichten ergehen.
Aber in einem sind sich mittlerweile alle sicher: Man sollte da auf keinen Fall bestellen ..
Lemminge gibt es ja leider immer noch, siehe Klammgeil, gehört ja auch Biehl
