MasterYoda
Well-known member
- 24 April 2006
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- 645
und es hätte sich schon ein Richter damit beschäftig, also würde es einen Titel dafür geben
Das Urteil dazu hätte ich gern mal von ihm
Wäre ja Freibrief...
MY
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und es hätte sich schon ein Richter damit beschäftig, also würde es einen Titel dafür geben
Moin,
.......................
Im Übrigen könnte es sein, dass die Widerrufsbelehrung so, wie sie da steht unwirksam ist. Sicher sagen kann ich das aber nicht, weil ich keine Ahnung habe, wie die konkrete Abwicklung nach der Bestellung erfolgt. (Würde mich aber mal interessieren)
Ergebnis: Man kann Waren zurückschicken und Lose herausverlangen und alles wird gut.
Gruß
Knarf0278
Ich hatte mal gelesen short, dass nachdem Spaxs entlassen wurden auch Emails abgeschalten wurden, eventuell liegt da auch das Problem. (was aber seins ist)
MY

Jeder darf doch seine Wiederrufbelehrung so schreiben wie er es möchte, solange es nicht zum Nachteil des Kunden sein sollte.
Er hat seine so verfass wie er damit Glücklich ist und für Ihn reicht es einfach die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu schicken.