Computershop Biehl

Moin,

zunächst einmal gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, dass ist seit 2002 im BGB geregelt.

Dann spricht das Gesetz (§ 312d BGB) von einem Fernabsatzvertrag. Was das ist regelt (welch große Überraschung) das Gesetz und zwar in § 312b BGB:

„(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.“

Da kann ich nix von Euro lesen.

Im Übrigen könnte es sein, dass die Widerrufsbelehrung so, wie sie da steht unwirksam ist. Sicher sagen kann ich das aber nicht, weil ich keine Ahnung habe, wie die konkrete Abwicklung nach der Bestellung erfolgt. (Würde mich aber mal interessieren)

Ergebnis: Man kann Waren zurückschicken und Lose herausverlangen und alles wird gut.

Gruß
Knarf0278
 
Ich habe mal meinen Text editiert, der ist jetzt zwar etwas lang, deckt aber alles ab was einem so schädigen kann.

Moin,

.......................

Im Übrigen könnte es sein, dass die Widerrufsbelehrung so, wie sie da steht unwirksam ist. Sicher sagen kann ich das aber nicht, weil ich keine Ahnung habe, wie die konkrete Abwicklung nach der Bestellung erfolgt. (Würde mich aber mal interessieren)

Ergebnis: Man kann Waren zurückschicken und Lose herausverlangen und alles wird gut.

Gruß
Knarf0278

Jeder darf doch seine Wiederrufbelehrung so schreiben wie er es möchte, solange es nicht zum Nachteil des Kunden sein sollte.

Er hat seine so verfass wie er damit Glücklich ist und für Ihn reicht es einfach die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu schicken.
 
Versteh nicht wo sein Problem liegt?

Es kommt ein Rückläufer mit Adresse. Ich schau in meinen Bestelllisten / PC rein was der Mensch wann und wo bestellt hat und weiß sofort Bescheid. (+kenne die Email)

Danach lese bei den Mails was los ist und innerhalb von 5min, hab ich den kompletten Überblick über dieses Paket und wickle es ab.

Thema erledigt?

Aber das mit den Emails und der Korrespondenz mit seinen Besteller / Kunden, war ja leider schon zu Spaxs Zeiten unterirdisch :(

Ich hatte mal gelesen short, dass nachdem Spaxs entlassen wurden auch Emails abgeschalten wurden, eventuell liegt da auch das Problem. (was aber seins ist)

MY
 
Ich hatte mal gelesen short, dass nachdem Spaxs entlassen wurden auch Emails abgeschalten wurden, eventuell liegt da auch das Problem. (was aber seins ist)

MY

Wie du schon sagtest, es ist seins.

Dann bleiben noch PN und Kontakt Tickets, das schrieb ich ja auch noch.:ugly:
Wenn das auch abgeschaltet wurde bleibt doch nur noch die "s"upport"B"ox auf Klammgeil :mrgreen:

Ich hab grade mal in die Transe geschaut:

711952727 System + 500 L bezahlter Shoutbox Eintrag 03.11.2010 19:20:23
711903592 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:06:54
711902171 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:04:46
711902096 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:04:38
711902016 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:04:30
711901882 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:04:17
711901786 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:04:08
711901644 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:03:56
711901574 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:03:49
711901537 System - 10.000 L Strafabzug ShoutBox von Admin/Co-Admin Markus_Biehl (ID:1) 03.11.2010 18:03:44
711871378 System + 500 L bezahlter Shoutbox Eintrag 03.11.2010 17:10:08
711001610 System + 500 L bezahlter Shoutbox Eintrag 02.11.2010 12:10:50

Eigentlich gehört Dir für jeden Strafabzug der ungerechtfertigt abgezogen wurde einmal in die ..... gehauen.
Darf ich jetzt das Modem ein zweites mal bezahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lösung zu Deinem Problem hat witti Dir beschrieben: Frist setzen zur Rückzahlung (per Einschreiben, das Mailkonto da scheint mehr Mails zu verlieren als meine Oma Zähne), wenn er nicht zahlt, Mahnverfahren einleiten.

Und vor allem: Nicht darüber mit ihm diskutieren. Er nimmt sich davon eh nichts an. Und wer viel und lange jammert, zeigt meist eins: Man will zwar bellen, aber nicht beissen.

Also: Hör auf zu bellen und fang an zu beissen.

Marty
 
Das wäre Sache von Lukas, denn er müsste ihm offiziell den EF kündigen.

Problem wäre dann, dass niemand mehr etwas sehen würde, wobei es eh fraglich ist, ob er je seine gesamten Schuden hier abzahlen wird.
 
Jeder darf doch seine Wiederrufbelehrung so schreiben wie er es möchte, solange es nicht zum Nachteil des Kunden sein sollte.

Er hat seine so verfass wie er damit Glücklich ist und für Ihn reicht es einfach die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu schicken.

Im Prinzip ja, nur das Gesetz (§§ 355 ff. BGB) machen da ein paar Vorgaben. Und wer das nicht einhält, bekommt unter Umständen böse Briefe von bösen Wettbewerbern (insbesondere in dem Bereich, in dem Herr B. tätig ist). Und außerdem hat dann der Kunde unter Umständen noch lange nach dem Kauf ein Widerrufsrecht, keinen richtige Belehrung bedeutet nämlich, kein Fristlauf für den Widerruf.

Gruß
knarf0278
 
ich glaube es dauert nichmehr lange bis sich mal ne gruppe zusammenschliesst und seine seiten plättet,den ef übernimmt,auszahlt was drauf is und danach alles löscht.dann wäre endlich schluss mit dem vogel...
 
Das ist ja mal wieder echt M.Biehl.
Was geht in seinem Schädel eigentlich vor sich?
Mache es so wie Witti es gepostet hat.Er will es anscheinend nicht anders.
 
Danke für den Artikel,
ich hatte bis gerade eben vor, meiner Freundin zu Weihnachten einen PC über diesen Shop zu kaufen (mit Losen), traute mich seit 2 Monaten aber nicht, weil er mir saumäßig unseriös vorkommt.

Das hast du mir jetzt bestätigt.

Danke Danke Danke!!
 
Naja warum muss Klamm MB stoppen?

macht es doch einfach so! zahlt euer guthaben von seinen seiten aus kauft nichts mehr von ihm = kein ärger. So läuft jedes geschäft. Wenns mir dort nicht taugt geh ich in ein anderes. Irgendwann fällt er selber auf die schnauze weil einfach keiner mer mit ihm was zu tun haben will.

ich denke dieser tread macht da schon viel. Mein vorredner hat ja auch nichts gekauft bei ihm.
 
Friedliches Ende

Hallo, es gibt Neuigkeiten zum Fall.
Ich habe sich erstmal die Wogen glätten lassen um nocheinmal mit Herrn Biehl reden zu können.
Wittis Version der Vorgehensweise war mein persönlicher Favorit und wäre auch umgestetzt worden wenn es nicht so gelaufen wäre wie es jetzt lief.

Ich habe mit Herrn Biehl über PN über die Sache reden können, zwar bekam ich nicht alle Antworten die ich gern bekommen hätte, aber was das wichtigste hierbei war, ist, dass ich mittlerweile meine Lose zurück erhalten habe.

Da ich persönlich aus der Sache gelernt habe, werde ich meine Lose nun nicht mehr in Waren anlegen sondern lieber verzocken und in Werbung.

Vielen Dank für eure Hilfreichen Ratschläge, auch die übers Renomee kamen, sowie eure Meinungen zu dem Thema, ebenfalls, auch die sinnvollen Meinungen und Kommentare der Renomee Einträge, um die hier auch mal zu würdigen.

Dies soll hier keine Renomee Diskussion starten sondern einfach als Dank dienen, da diese doch etwas persönlicher sind als offenen Foreneinträge und auch gewürdigt gehören, auch wenn sie leider großteils anonym sind.

Alles in allem bin ich mit dem doch "recht schnellem" Ausgang der Angelegenheit sehr zufrieden. :mrgreen:

LG

short


E\

Mittlerweile gibt es gar kein nachweis mehr das es sich beim "tausch" mit Losen um eine Garantiepflichtige Neuware handelt, wenn aus irgendwelchen Gründen (Garantie, für Verkauf, Reparatur usw.) nun eine Rechnung oder Bezugsnachweis erforderlich wird, hat man keinen.

Wer jetzt sagt das man das über die Korrespondenz mit MB nachweisen kann mag recht haben, bläst aber den Verwaltungsapparat unnötig auf und stellt auch nicht sicher das dass anerkannt wird. in der Regel muß es ein Warengebundener Nachweis sein.

Die Infos habe ich über einen guten freund, der sich irgendwelche Blödsinn bei MB bestellte der eh ohne Rechnung und Garantie sein kann.
 
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