Computershop Biehl

Richtige Feststellung. Jetzt fehlt noch, wann denn hier Fälligkeit vereinbart ist.

Ein Verzug ergibt sich, wenn sonst nichts vereinbart ist, erst nach Ablauf einer gesetzten Frist. Die 30 Tage gelten, wenn man auch einen Termin für die Fälligkeit festgelegt hat.

Die Fälligkeit ist ohne Vereinbarung sofort, maßgeblich die Bestätigung der Bestellannahme. 30 Tage nach dieser Bestellanahme liegt rein rechtlich der Verzug vor, aus dem ergehend noch weitere Rechtspflichten ergehen.

Aber in einem sind sich mittlerweile alle sicher: Man sollte da auf keinen Fall bestellen ..

Lemminge gibt es ja leider immer noch, siehe Klammgeil, gehört ja auch Biehl :ugly:
 
ok, stimmt, gilt für Entgeldforderungen

Lieferungsverzug ist erst gegeben, wenn eine Fälligkeit angemahnt wurde (oder vorab vereinbart war), demnach müsste der Threadersteller hier halt nochmals eine angemessene Frist setzen
oder gemäß Widerrufsrecht einfach direkt den Kauf stornieren.
 
Auf mehrere mails seit dem 24.12. 09 wo ich meine Lose zurück haben wollte wegen zu langer Lieferzeit bekam ich keine Antwort. Hatte ihm geschrieben das ich die Ware gerne zu Weihnavchten verschenken wollte und daraus ja jetzt nun nichts mehr wird. Die 3 mails danach wollte ich immerwieder meine Lose zurück haben und habe ihm geschrieben das ich vom Kauf zurücktreten möchte , auch darauf kam keine Antwort. Also bin ich doch somit schon vom Kauf zurückgetreten , aber er rührt sich ja nicht... Bei Klamm hat er mir auch noch nicht geantwortet obwohl er online war. Werde gleich mal versuchen anzurufen...

Haben angerufen. Ein sehr netter junger Mann. Er scheint sehr bemüht zu sein. Ist ein angestellter von Markus , da er selbst wohl nicht mehr ganz so viel zumachen scheint. Mein Paket geht morgen auf Reisen und die Ware die noch nicht da war , wird in Losen erstattet.

Alles wird gut.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bin ich doch somit schon vom Kauf zurückgetreten , aber er rührt sich ja nicht..
Ich kann Dich verstehen und ich weiß, dass das dämlich ist, solange zu warten. Aber wenn man stur die rechtliche Lage betrachtet, dann bist Du eben noch nicht wirksam zurückgetreten. Dazu gehört zwingend folgender Ablauf:

1. Fristsetzung zur Lieferung. Dabei genügt aber nicht "brauche ich bis Weihnachten" oder "in 14 Tagen", das ist zu ungenau. Man muss den Lieferanten mit Datum als Fristsetzung auffordern, den Vertrag zu erfüllen, also z.B. "liefern Sie bis spätestens 24.12.2009". Das ist eine gültige Fristsetzung. Beim nächsten mal also sinnvollerweise direkt bei der Bestellung angeben: "ich bestelle fix mit Lieferung bis spätestens 24.12.". Das garantiert zwar nicht, dass die Sache am 24.12 auch da ist, man kann aber danach seine rechtlichen Ansprüche durchsetzen.

2. Nach Ablauf der Frist Rücktritt vom Vertrag. Dabei kann nach §323 BGB auch ein Schaden eingefordert werden, z.B. die Mehrkosten, wenn man an Heiligabend die Ware noch woanders kaufen müsste.

Marty
 
Marty

Der Widerruf bedarf keiner besonderen Form, oder?
Demnach hat Zaubermuschel hier schon mit der eMail den Widerruf getätigt und Biehl hätte die Lose erstatten müssen.
 
eben ....

rein rechtlich hat Biehl hier mit seiner Handlung nun den Widerruf versagt, eine schöne Abmahnfalle, die sehr teuer werden kann :evil:

ich glaube, ich muss da doch mal bestellen :ugly:
 
rein rechtlich hat Biehl hier mit seiner Handlung nun den Widerruf versagt, eine schöne Abmahnfalle, die sehr teuer werden kann :evil:
Hat er? Er hat nicht reagiert, der Widerruf ist gültig, er muss zurückzahlen... und das wäre sofort fällig und dann greifen die 30 Tage, oder?

Lass uns ausschweifen :mrgreen:

Marty
 
eben, der Widerruf ist gültig, Zaubermuschel schrieb ja, dass vor Weihnachten schon entsprechende Mail rausging, damit ist, weil es dann ja eine Entgeldzahlung ist, die 30 Tage Frist auch abgelaufen

wenn er nun aber, trotz Widerruf, das Paket trotzdem rausschicken will (siehe weiter vorne) hat er damit den Widerruf ignoriert
 
ja, heute / gestern .. nachträglich, nach Ablauf der Frist erst ...

ich glaube, über den Kerl und seine komischen Machenschaften, da könnte man ein ganzes Buch füllen

naja, hier hat es sich ja, wenn auch nur zum Teil, geklärt

bin dann mal weg
 
ich habe auch nur Probleme mit ihm. Mein Acc wurde gesperrt weil ich kurzzeitig auch auf klamm.de gesperrt war. Hier ist jetzt wieder alles im Lot aber Biehl antwortet nicht auf meine Mails.
 
Support gibts im Regelfall schnell über Klammgeil.de

Dort würde sich eine Anfrage an den Support wohl lohnen, um den ganzen anderen Kram zu umgehen.
grüße wussi

Was hat denn klammgeil.de mit dem Support von preiswerte-computer.info zu tun?
Es ist zwar ein Betreiber, aber man kann nicht verlangen, daß eine Supportanfrage, die die Seite b betrifft, auf Seite a gestellt wird.
Desweiteren muß man davon ausgehen, daß nicht jeder, der bei b bestellt auch Mitglied bei a ist .........
 
Was hat denn klammgeil.de mit dem Support von preiswerte-computer.info zu tun?
Es ist zwar ein Betreiber, aber man kann nicht verlangen, daß eine Supportanfrage, die die Seite b betrifft, auf Seite a gestellt wird.
Desweiteren muß man davon ausgehen, daß nicht jeder, der bei b bestellt auch Mitglied bei a ist .........

Ist aber bei MB so, vorallem da man ja scheinbar ebi ihm sehr leicht im Spamfilter landet. Die Erfahrung haben zumindest shcon mehrere gemacht.