Computershop Biehl

Dann bin ich wohl nicht der Einzigste (inkl. Steuerberater) dem das Thema ein wenig Bauchweh bereitet.

Ich selbst hatte auch mal vor Waren gegen Lose abzugeben, da es steuerlich laut meiner Steuerberaterin aber nicht so ganz einfach sein dürfte und wir da noch unsicher sind in Bezug auf 2 Faktoren, habe ich bisher auch nichts weiter in die Richtung unternommen.

Sollte jemand genaustens wissen, wie es steuerlich richtig zu behandeln wäre, wäre ich über Informationen dankbar, die ich dann mal an meine Steuerberaterin weiterleiten könnte.

Gruß Flash
 
Hallo

Aus meiner sicht ist ein Wahrenverkauf in Lose unzulässig, erleine schon die Rechnung und die Steuer in Lose ist, laut Rücksprache mit den Finanzamt ist es unzulässig, weil die Mehrwertsteuer immer in € anzugeben sind und auch der Preis der Wahre muss in € stehen.

MFG
tommi501
 
Dann bin ich wohl nicht der Einzigste (inkl. Steuerberater) dem das Thema ein wenig Bauchweh bereitet.

Ich selbst hatte auch mal vor Waren gegen Lose abzugeben, da es steuerlich laut meiner Steuerberaterin aber nicht so ganz einfach sein dürfte und wir da noch unsicher sind in Bezug auf 2 Faktoren, habe ich bisher auch nichts weiter in die Richtung unternommen.

Sollte jemand genaustens wissen, wie es steuerlich richtig zu behandeln wäre, wäre ich über Informationen dankbar, die ich dann mal an meine Steuerberaterin weiterleiten könnte.

Gruß Flash

es wird dir hierzu keiner etwas genaues bzw. rechtsverbindliches sagen können, da es kein Urteil dazu gibt.
Wenn du vorsteuerabzugsfähig bist würde ich die finger davon lassen.
 
Ich lass ja auch aktuell noch die Finger davon, solange meine Steuerberaterin da noch nichts präzises gesagt hat ;)

Die hat ja auch schon überlegt, direkten Kontakt mit dem FA aufzunehmen, aber da ich manchmal das Gefühl habe, dass könnte hier einige Steine ins Rollen bringen, versucht sie sich aktuell erstmal so schlau zu machen ;)

Spekulationsgeschäfte, PayBack-Punkte etc.pp. es gibt viele Dinge die nicht immer gleich einfach sein müssen.
Aber eins ist sicher, nur weil andere etwas machen, muss es nicht immer richtig sein.

Deswegen bin ich bei so etwas sehr vorsichtig.

Gruß Flash
 
Ich lass ja auch aktuell noch die Finger davon, solange meine Steuerberaterin da noch nichts präzises gesagt hat ;)

Die hat ja auch schon überlegt, direkten Kontakt mit dem FA aufzunehmen, aber da ich manchmal das Gefühl habe, dass könnte hier einige Steine ins Rollen bringen, versucht sie sich aktuell erstmal so schlau zu machen ;)

Spekulationsgeschäfte, PayBack-Punkte etc.pp. es gibt viele Dinge die nicht immer gleich einfach sein müssen.
Aber eins ist sicher, nur weil andere etwas machen, muss es nicht immer richtig sein.

Deswegen bin ich bei so etwas sehr vorsichtig.

Gruß Flash

In bezug auf Lose (Handel, Tausch), würde ich als Steuerberater in die Richtung der Differenzbesteuerung gehen, als Finanzbeamter würde ich es ablehnen.

;)
 
Moin,

hoffe hier alles richtig verstanden zu haben und will nun mal meinen Senf (mittelscharf) dazu geben.
Also ob die Rechnung okay ist, interessiert nur Unternehmer, die die Vorsteuer geltend machen wollen. Was MB mit seiner USt macht, interessiert den Verbraucher eigentlich nicht. Andererseits ist es echt witzig, wenn er die USt in Losen ausweist. Die hab ich in den Umrechnungstabellen des BMF nämlich nicht gefunden ... Und ich bin mir nicht sicher, ob das Finanzamt einen EF hat.
Will heißen, als Unternehmer wird man keine Vorsteuer geltend machen können, wenn man eine Rechnung mit Losen als USt-Ausweis erhalten hat. Ist definitiv (auch wenn es kein Urteil gibt, denn wer soll das von dem FG einklagen?) keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG.

@wittis-web: Auch die Erstberatung kostet Geld, bis zu 190 € (§ 34 RVG). Eine kostenlose Erstberatung wäre wettbewerbswidrig.
 
ja, heute / gestern .. nachträglich, nach Ablauf der Frist erst ...

ich glaube, über den Kerl und seine komischen Machenschaften, da könnte man ein ganzes Buch füllen

naja, hier hat es sich ja, wenn auch nur zum Teil, geklärt

bin dann mal weg

Ich war auch mal bei Klammgeil von MB angemeldet und bin auf den Anteilebetrug reingefallen. Die Lose, die ich da investiert und verloren habe, hatte ich gekauft und somit eine Menge Geld verloren. Ich war nah dran, MB wegen Betrugs (Schneeballsystem) anzuzeigen, habe mich aber dann doch nur abgemeldet.

Wenn ich das hier aber wieder über MB lese, dann frage ich mich, warum ihm nicht wirklich einmal jemand das Handwerk legt und warum immer noch so viele auf MB reinfallen?! :yawn:
 
ganz einfach: weil jeder es so macht wie du, eier einkneifen statt tätig zu werden ^^

1. Hatte ich leider keine Beweise, dh. keine Screenshots o.ä.
2. Habe ich kein Geld und keine Zeit mehr dafür verschwenden wollen, denn selbst nur bei einer Strafanzeige, hätte man ggf. bei einer Gerichtsverhandlung zum Gerichtsstand fahren müssen...


Es haben doch ein paar leute eine Anzeige gemacht...

Und was ist dabei rausgekommen???

Zudem meinte ich auch, warum Lukas Klamm ihm noch kein Riegel vorgeschoben hat??? Man wird doch bei Klamm auch sonst für jeden kleinen Regelverstoß gesperrt oder zumindest ermahnt...
 
Und wo ist dieser Regelverstoß?

Hier:

AGBs Klamm schrieb:
§07 Der Nutzer verpflichtet sich, den Service nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere über ihn kein diffamierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material oder derartige Informationen zu verbreiten. Dies betrifft vor allem pornographische, rassistische, volksverhetzende oder vergleichbare Inhalte. Ferner versichert der Nutzer, keine anderen Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen.
 
Mich als relativ neuen User interessiert so etwas auch... hab mir ein Bild gemacht was diese Klammgeil-Sache angeht und auch wie es mit dem Shop hier läuft.

Das dort nichts unternommen und der Zugang zu Losen unterbunden wird ist mir schleierhaft...

Andreas
 
Wäre es nicht sinnvoll, den Rechnungsbetrag mit 0 Euro auszuweisen? Bzw. was spricht dagegen?
Das das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung sehr verwundert wäre, wenn da reihenweise Produkte für viel Geld eingekauft werden und dann "ohne Gegenleistung" verschenkt werden.

Am sinnvollsten wäre eine Rechnung in Euro zu einem normalen Wechselkurs.

Marty
 
Das das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung sehr verwundert wäre, wenn da reihenweise Produkte für viel Geld eingekauft werden und dann "ohne Gegenleistung" verschenkt werden.

Am sinnvollsten wäre eine Rechnung in Euro zu einem normalen Wechselkurs.

Marty

Das wäre zumindest für das FA nachvollziehbar.
Da das FA ja selber keine aktuellen Kurse hat und wie Du es schon treffenderweise angemerkt hast, muß er eh den Zusammenhang zw. Klammlosen und Euro erklären.

Wenn ich meinen Kauf von der Steuer absetzen kann, wird das FA aber sehr sparsam schauen, wenn ich ihnen eine Loserechnung vorlege und darauf eine Anrechnung haben möchte.
Daher wäre auch für den Käufer eine Rechnung, in der, neben dem Losewert, der entsprechende Euro Kurs ebenfalls aufgeführt wird, wünschenswert.
 
Das das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung sehr verwundert wäre, wenn da reihenweise Produkte für viel Geld eingekauft werden und dann "ohne Gegenleistung" verschenkt werden.

Am sinnvollsten wäre eine Rechnung in Euro zu einem normalen Wechselkurs.

Marty

Richtig, aber MB wird schon wissen, warum er das nicht macht! :biggrin:
 
Wenn ich meinen Kauf von der Steuer absetzen kann, wird das FA aber sehr sparsam schauen, wenn ich ihnen eine Loserechnung vorlege und darauf eine Anrechnung haben möchte.
Ich glaube und hoffe, dass der Anteil gewerblicher Kunden bei ihm sehr gering ist. Niemand, der zur Buchführung verpflichtet ist, wird sich mit einer auf Lose ausgestellten Rechnung zufrieden geben können.

Und bevor ich das Risiko einer Auseinandersetzung eingehe, kaufe ich doch lieber woanders.

Daher wäre auch für den Käufer eine Rechnung, in der, neben dem Losewert, der entsprechende Euro Kurs ebenfalls aufgeführt wird, wünschenswert.
Eben, das ist vermutlich auch das Einzige, womit er seine Pflichten im B2B erfüllen könnte.

Richtig, aber MB wird schon wissen, warum er das nicht macht! :biggrin:
Das glaube ich nicht mal. Er macht vieles rein intuitiv und weil er das gerade so gut findet.

Marty
 
Wie seht Ihr das:

Ein wunderfröhliches Hallo euch allen.

Ich habe im C-Shop Biehl Ware mit Klammlosen gekauft gehabt, genaugenommen eine Fritzbox 7270.

Ich habe wie jeder andere die AGB bestätigt, ich werde Sie hier nicht Posten um nicht gefahr zu laufen angreifbar zu werden. Sind aber nachlesbar unter

https://www.preiswerte-computer.info/conditions.php

Als weiteres gibt es ja noch das Fernabsatzgesetz auf der Seite, welches auch noch gilt.

Nun zum Fall, erstmal "kaufte" ich per Klammlose, erhielt dann auch die Ware.
Zusätzlich erhielt ich auch eine "Rechnung" in Klammlose ausgestellt.

Eine Woche sprich 7 tage ab erhalt, schickte ich es gemäß dem Fernabsatzgesetz und AGB unter dem Aspekt:

Auszug AGB/ Fernabsatzgesetz:

Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Computer Biehl zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Im Karton waren das Gerät, die "Rechnung" inkl. MwST. Ausweisung von 19% und alles wurde gut. Parallel schrieb ich einer Mail und über das Kontaktformular:
Hiermit mache ich von meinem Wiederufsrecht gebrauch und schicke dir das Gerät (Gerätebezeichnung warm im Betreff) zurück.

Es kam keine Reaktion.

Ich schrieb per mail und per Kontakt ob das Gerät nun ankam.
Keine Reaktion, langsam wurde ich sauer, zumal mein Guthaben wag war.
Ich schrieb per pn auf Klammgeil und wies in der SB darauf hin.

Ich bekam Antwort:
Auszüge, eigener Wortlaut:
-Ich habe bis jetzt keine E-Mail bekommen
-wenn man etwas zurückschickt, gehört da zum einen mal eine Beschreibung rein um was es genau geht
-zum andern muss da auch die orignalrechnung beiligen.

Ich wies darauf hin, das ich die Mails noch im Gesendet Ordner habe und das ich gemäß AGB keine Angaben machen muss.

Nach erneuter PN bekam ich dann zur Antwort:
Wichtig ist halt die Rechnung, und die Ware muss in Euro bezahlt worden sein. Klammlosegeschäfte fallen unter Tauschgeschäfte und unterliegen somit nicht dem Fernabsatzgesetz.

Diese Info steht nirgends auf seiner Seite noch wird man darauf hingewiesen.
Das teilte ich Ihm mit und sagte Ihm auch, das ich es verstehen kann das er die Klammlose nicht rausrücken will, also kann man sich anders einigen, Bzw.
ich kauf was anderes.

Darauf bekam ich zur Antwort:
Eigener Wortlaut:
- Klammlose sind nun mal eine virtuelle Internetwährung ohne realen Geldgegenwert
-daher fällt das unter Tauschgeschäft
und es hätte sich schon ein Richter damit beschäftig, also würde es einen Titel dafür geben

Er bot mir an den Artikel jemand anderes zu verkaufen und mir den Erlös zu geben

Ist nicht gemäß der AGB.
Da mir die Korrespondenz per pn zu langwierieg wurde verlagerte ich es auf die SB worauf dann der Hammer fiel:

short: Das schlimme ist, da ich keine Info hatte, bin ich davon ausgegangen das die Ware zur Grantie eingeschickt wurde, und die Ware direkt am gleichen Tag zur Garantie eingesendet habe, das kostet jetzt bestimmt auch 40 Euro Bearbeitungsgebühr.

Zum ersten mal diese Info!
Meine Antwort:
gemäß deinen AGB brauch ich nichts beschreiben, wenn dir mehrkosten entstehen und du auf meine mails nicht reagierst, darfste die mehrkosten selber tragen. ich hab alles in kopie.

Ich will noch einmal zusammenfassen:

Ich „Kaufte“ ein Modem, später wurde aus dem Kaufte ein tauschte. Ein Fall für den Verbraucherschutz.
In den AGB ist alles geregelt, was nicht drin steht ist die Währungsbindung € wird mir aber erst nach dem Kauf wochen später mitgeteilt,
Fall für den Verbraucherschutz,

Rechnung wurde ausgstellt, mit MwST Ausweisung, wenn ich nur tauschte was soll das dann, spielen wir Laden?

Er hätte keine E-Mail erhalten und auch kein Kontakt ticket, merkwürdig, ich hab die Mail als gesendet im Ordner.

Ich habe Ihn per PN angeschrieben auf KG, PN wurde gelesen aber nicht beantwortet,
sowie eine erneute Mail.
Tage später die erste Antwort mit dem Vermerk nichts bekommen zu haben und das keine Rechnung beilag.

Meine Antwort, Rechnung lag bei, seine Antwort: auf Rechnungen stehen Euros nicht lose, also keine Rechnung weil Lose draufstanden.
Daraus resultiert keine Garantie, keine Rückgabe aber Mehrwertsteuer, Fall für Finanzamt und Verbraucherschutz.

Das Paket hatte einen Absender zzgl des Papiers, welches sich Rechnung nannte,
hatte aber keine Ahnung von wem das Modem sei.

Lokal einige Zeit später, global Wochen später, wird mal nebenbei, trotz Korrespondenz per pn (Mail wurde ja verweigert) erwähnt das dass Modem AVM aufgrund von Garantiefall geschickt wurde ohne zu wissen was damit los ist?

Auszug SB:
Genau keine Rechnung keine Info nichts, also habe ich es erst mal zur Reparatur eingeschickt, weil ich von einem Garantiefall ausgegangen bin.

Jetzt wird zusätzlich auf die Tränendrüse gedrückt das Ihn das 40 € kosten würde.
short: Das schlimme ist, da ich keine Info hatte, bin ich davon ausgegangen das die Ware zur Grantie eingeschickt wurde, und die Ware direkt am gleichen Tag zur Garantie eingesendet habe, das kostet jetzt bestimmt auch 40 Euro Bearbeitungsgebühr.

Man kann mich Ignorieren mit den Mails, worin mein widerspruch erfolgte und muss mich dann somit auch nicht fragen weshalb ich das zurück schickte.
Die einzige Lösung ist, Wochen später zu sagen es ist zur Reparatur geschickt worden.

Nun erfolgte eine SB sperre für mich und jetzt geht’s natürlich ab:
short: Wenn man etwas umtauschen möchte, sollte klar sein das man da auch einen Hinweis zu der Ware legt, sowie auch die Originalrechnung, Du hast doch jetzt ganz arleine den misst gebaut
Den ich in seinem Laden gekauft habe.

#1743521 Markus_Biehl klammkriegen: Keine Info nichts, noch nicht mal die Originalrechnung die beim Umtausch immer dazugehört.

Ich wollt nicht umtauschen, woher die Info, ich dachte das du das Ding zur Reparatur wegschicktest weil es wohl ein Garntiefall war?
Original Rechnung lag bei, zwar in Klammlosen und nicht in Euro aber dafür mit Mehrwertsteuer.
Da Markus aber der Meinung ist das ne Rechnung nur eine Rechnung ist wenn Sie mit Euros beschrieben wurde war sie natürlich nicht mit bei.

Verkauf von Waren ohne Rechnung auszuhändigen:
Fall für FA und Verbraucherschutz.

#1743521 Markus_Biehl klammkriegen: Keine Info nichts, noch nicht mal die Originalrechnung die beim Umtausch immer dazugehört.

#1743523 klammkriegen markus: du hast also einfach ware zurückbekommen und wusstest nicht woher die kommt?

#1743524 Markus_Biehl klammkriegen: Genau keine Rechnung keine Info nichts, also habe ich es erst mal zur Reparatur eingeschickt, weil ich von einem Garantiefall ausgegangen bin.

Wie schon gesagt, Kosten verursachen anstatt ne mail beachten, aber das Modem ist ja erst seit kurzem bei AVM, denn er hätte es mir ja schon vor einigen Tagen sagen können.

Das alles ohne das ich was sagen konnte während einer SB sperre, was für ein Fairer Mensch.
#1743538 Markus_Biehl klammkriegen: Es gibt ja auch eine genau Info im Shop, was tun wenn? Da ist alles genau beschrieben, bei andern Firmen muss man erst eine RMA Nummer beantragen. Werde ich wohl in Zukunft auch so machen, alles ohne RMA nummer geht direkt zurück.
Hä? Lies mal deine AGB, „ohne Angaben von Gründen“ steht doch da, das ich noch Mails und Kontakt Tickets schicke obwohl laut AGB das nackte zurückschicken ausreiche soll find ich das etwas übertrieben mit „RMA“

03.11.10 18:15
#1743537 klammkriegen markus: besteht überhaupt garantie / rücknahmepflicht wenn man etwas gegen lose "verkauft"?

03.11.10 18:14
#1743536 Markus_Biehl klammkriegen: Klar gehört da ein schreiben dabei, man muss ja wissen wo das Geld zurück überwiesen werden muss, also Kontonummer , BLZ und so weiter.
Die Antwort auf die zuvorgestellte Frage kann ich iwie nicht finden….

Es war ein Absender auf dem Paket und meine Bank wird dir nen Vogel zeigen wenn du Klammlose überweisen willst, wie schon gesagt, alleine das zurückschicken reicht gemäß AGB aus.

Ahh, da kommt doch noch ne Antwort:
#1743540 Markus_Biehl klammkriegen: Garantie ja, Rücknahme ist mehr Kolanz da es unter Tauschgeschäft fällt.

#1743546 Markus_Biehl klammkriegen: Wenn mich dann natürlich jemand so blöde anmacht, weil er Fehler gemacht hat ist das halt eine Frage ob ich das noch auf Kulanz mache. Auch habe ich Mehrkosten weil ich es Falsch zur Reparatur eingeschickt habe, mal hoffen das die

Merkst du noch was?! Ich bin gesperrt in der SB und du redest so über mich?! Erstmal hast du den Fehler gemacht und mich nicht aufgeklärt,
zweitens, der der dich so blöde anmacht versucht dich seit Wochen zu erreichen, mit Mail, PN und Supportticket, mich würde das dann natürlich auch wundern wenn einer verärgert ist, zumal wenn ich demjenigen erstmal 200€ abknöpfe und ihm hinterher erzähle das er nen knall hat jetzt noch ne AGB Einhaltung zu erwarten.

#1743543 klammkriegen markus: ya gut durch garantie hat man selber keine kosten, geht ya an der firma zurück, aber jeder private mensch kann doch ein shop gegen lose aufmachen sofern er die lose nicht verkauft 03.11.10 18:18

Wie stand es in der PN oder SB:
#1743573 Markus_Biehl pauli1968: Ich selbst verkaufe keine Lose, das läuft über dritte wie wohl auch das neue Losepfandhaus. 03.11.10 18:42

aha, aber am Ende erhältst du doch Euros dafür?! Samariter bist du bestimmt nicht, hab da mal 2,5 MRD vom short, mach die mal zu Kohle, denn ich mach ja so was nicht, darf der dann die Kohle dafür behalten oder wie war das mit dem Finanzamt?

#1743576 pauli1968 andere frage klammkriegen..ich mache einen shop auf und nehme nur lose für die ware..wie kaufe ich die ware ein die ich dir für lose verkaufe..denke mal nach 03.11.10 18:44

Er scheint ja nichts zu bekommen, denn dritte machen es ja zu Geld, er nicht. Jedoch wenn es zurück kommt….

#1743566 klammkriegen markus: also muss man, wenn man zb ein shop NUR für lose hat, nichts zurücknehmen und genausowenig garantie anbieten? 03.11.10 18:38

#1743565 Markus_Biehl klammkriegen: Tauschgeschäfte unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetzt, da Klammlose keine Euros sind.

#1743567 Markus_Biehl klammkriegen: Da gibt es auch inzwischen ein Rechtsurteil drüber, da hat sich einer wohl mal mit beschäftigen müssen. 03.11.10 18:38

Nur rückt er nicht damit raus wo man es findet. Wie war das mit AGB, da steht merkwürdiger weise das selbe wie im FAG. Hab ich übrigens gescreent.

#1743579 Markus_Biehl 355607: Nur mit dem unterschied, das Lose auch in 14 Tagen 50 Prozent mehr wert sein können, da würde doch sofort jeder von seinem Umtauschrecht gebrauch machen. 03.11.10 18:46

Ist doch egal? Dann änder die AGB!
#1743584 Markus_Biehl 355607: Und die Ware dann erneut 50Prozent billiger nachbestellen. 03.11.10 18:47

Mathe 1, entweder verschenkst du deine Lose an dritte die die Lose verhökern, dann zum doppelten Preis, oder du gibst sie zurück und erhälts beim neukauf den eigentlichen Preis wie vorher, wo ist da dann was halb so teuer?!

#1743577 Markus_Biehl klammkriegen: Das Urteil mit dem Wasserbett ist schon eine fechheit, in meinen Augen ist es gebraucht sobald da Wasser drin ist. Man hätte es sich auch ohne Wasser zu befüllen genau ansehen können.

Thema Verpackung kommt wieder rein wenn ich in einer großen Marktkette ein Foto von der Verpackung habe.

Das war jetzt sehr lang geworden, ich hoffe es hat euch nicht gelangweilt, ich weis aber das Ihr dann dort nicht mehr einkauft wenn ihr das gelesen habt um euch so etwas nicht anzutun.

Nun interessiert mich eure Meinung dazu, wie soll man mit dem verfahren?
Ich weis es im Moment noch nicht, obwohl mich der Beitrag von Witti doch sehr inspiriert.

Ich wird euch auf dem Laufenden halten, denn über die Rechtslage wird wohl in Zukunft ein wenig Klarheit geschaffen werden können, denn das lass ich mir nicht gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig ist halt die Rechnung, und die Ware muss in Euro bezahlt worden sein. Klammlosegeschäfte fallen unter Tauschgeschäfte und unterliegen somit nicht dem Fernabsatzgesetz.

Was für ein Schwachsinn .. das wurde hier im Verlaufe dieses Threads ja schonmal erläutert, dass der Bereich des Fernabsatzgesetzes (heißt mittlerweile glaube etwas anders, aber egal) nicht an eine Währung gebunden ist.

Der Kerl ist echt der Hammer.

Schicke ihm ein Einschreiben, mit Fristsetzung, bis wann die Lose oder respektive Geld bei dir zu sein haben, 7-14 Tage sollte ausreichend sein, wobei er sich nach dem Widerrufsrecht eine Frist von Beginn Widerruf bis Zahlung von 30 Tagen einräumen kann, käme auf die AGB / Widerrufsbelehrung an.
Sollte er nicht reagieren, geh halt den Weg des gerichtlichen Mahnbescheides, dazu wird ein Wiederbeschaffungswert für die Lose eingesetzt (wobei der laut Klamm.de 0 wäre :ugly: ), laut einigen Kreditseiten 1€ / Mio, das muss dann jeder selber wissen.