@Pompei.Pit uns sind gerade heute AGB-Änderungen unseres Kabeldienstanbieters Unitmedia ins Haus geflatter. Ein DIN A 4 Blatt Vorder- Rückseite voll mit Kleingedrucktem. Im Anschreiben wird groß und fett auf die 6 wöchige Widerspruchsfrist hingewiesen und gleichzeitig mitgeteilt, dass der Vertrag im Falle unseres Widerspruchs gekündigt wird.
Das ist rechtmäßig, wir könnten jetzt unsererseits von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, anderenfalls treten die Änderungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft. Einen Anspruch darauf, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen bestehen bleibt gibt es nicht!
@katrawi, Rechtschutz fürs Mahnverfahren? Ui, da hast du aber eine gute Versicherung, normalerweise gibt es dafür keinen Rechtschutz.
Das ist rechtmäßig, wir könnten jetzt unsererseits von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, anderenfalls treten die Änderungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft. Einen Anspruch darauf, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen bestehen bleibt gibt es nicht!
@katrawi, Rechtschutz fürs Mahnverfahren? Ui, da hast du aber eine gute Versicherung, normalerweise gibt es dafür keinen Rechtschutz.

