Bitte um hilfe ob meine Freundin zahlen muss oder nicht

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Es wurden ja, so wie im ersten Post nachzulesen, alle Daten bis auf die Handynummer und die E-Mail-Adresse ausgedacht. Somit kann die Minderjähigkeit nicht bewiesen werden und die Kosten müssen getragen werden. ...


Sagtest du nicht selbst, dass im Falle eines Verdachts auf Betrug der Anbieter die gespeicherte IP verwenden dürfe, um die Adresse herauszufinden?

Es ist also zumindest nachzuweisen, aus welchem Haushalt der Nutzer kommt, und somit müsste die Möglichkeit bestehen, die Minderjährigkeit für den entsprechenden Nutzer aka Toni Tingelmann zu beweisen.
 
Es ist also zumindest nachzuweisen, aus welchem Haushalt der Nutzer kommt, und somit müsste die Möglichkeit bestehen, die Minderjährigkeit für den entsprechenden Nutzer aka Toni Tingelmann zu beweisen.
Wird wohl kaum gehen, weil sonst wäre das ein Freibrief für alle Eltern sich unter falschem Namen sich wo anzumelden und dann die Kinder als "Täter" vorschieben, dass sie den Vertrag nicht einhalten bräuchten, da sie noch Minderjährig wären.
 
Sagtest du nicht selbst, dass im Falle eines Verdachts auf Betrug der Anbieter die gespeicherte IP verwenden dürfe, um die Adresse herauszufinden?

Es ist also zumindest nachzuweisen, aus welchem Haushalt der Nutzer kommt, und somit müsste die Möglichkeit bestehen, die Minderjährigkeit für den entsprechenden Nutzer aka Toni Tingelmann zu beweisen.

Hatte ich zwar nicht selbst geschrieben, aber entspricht der Wahrheit. Aber wie soll ein Toni Tiingelmann gefunden werden, den es nciht gibt? Die IP wurde übermittelt (kann man sehen, wenn man auf der HP ist und runterscrollt). Der Anbieter ist auch bekannt und die neuen Datenschutzgesetzte erlauben es dem Betreiber dann auch in diesem Fall (zusammen mit dem Schreiben des Toni, dass Daten geändert wurden) die Adresse zur IP herauszufinden. Aber dennoch. Es gibt ja diese Person nicht. Und wenn es eine Party gegeben haben sollte (was ich mal stark bezweifle) dann müsste dort ein Toni Tingelmann gewesen sein, der zum Zeitpunkt der Eingaben unter 18 war.
 
Wird wohl kaum gehen, weil sonst wäre das ein Freibrief für alle Eltern sich unter falschem Namen sich wo anzumelden und dann die Kinder als "Täter" vorschieben, dass sie den Vertrag nicht einhalten bräuchten, da sie noch Minderjährig wären.

Auch nicht ganz, weil ja dann der Vorsatz des Betruges möglicherweise nachzuweisen ist (wenn denn ein Vermögensvorteil bezweckt wird).
 
@Alpamiro, bist du Jurastudent oder ist das ein Hobby von dir? 8O
Ich muss sagen, ich habe in meiner zweijährigen Weiterbildung jetzt einiges an Recht gehabt, aber um so viele Ecken wie Du konnte ich bis jetzt nicht denken. :ugly:
 
@Alpamiro, bist du Jurastudent oder ist das ein Hobby von dir? 8O
Ich muss sagen, ich habe in meiner zweijährigen Weiterbildung jetzt einiges an Recht gehabt, aber um so viele Ecken wie Du konnte ich bis jetzt nicht denken. :ugly:

öhm.. nee.. bin kein Jurastudent. Das sind alles Erfahrungswerte aus vielen Foren und dem Internet. Es ist ja alles zu finden und zu allem finden man Antworten. Und wenn man helfen kann, indem man mal nen bisschen die Kugel befragt (oder auch den Browser) dann macht man das ja gern und bringt Erfahrungswerte mit ein. Ich denke, dass ist genau der Punkt, der eine Community wie die hier bei Klamm ausmacht. Jeder bringt seine Erfahrungen mit ein und kann auch mal zurückstecken :)

In diesem Sinne
 
nein wie schon mehrfach gesagt.
Sie muss nichts zahlen, und ich bitte vielmals darum, es auch nicht zu tun(sonst können die weiter unwissene User einschüchtern).

Ich bitte auch darum keinen Altersnachweis zu erbringen. Bitte einfach nicht mehr reagieren und sich nicht einschüchtern lassen.

jopp wollt ich ihr auch sagen nicht darauf mehr zu reagieren.

^^ Die erste Zeile des Schreibens verwundert mich doch ein wenig ...
Ich kenne den Namen Toni nur für eine männliche Person. Somit wären deine Aussagen aus dem ersten Post


Zumal ja alle Daten ausser der E-Mail und der Handynummer ausgedacht sind.

Wenn es sich hier also um dich selbst handelt, dann muss ich dir sagen, dass du die Kosten wohl in voller Höhe tragen MUSST, weil du ja, lt deiner NP bei Klamm -->> https://www.klamm.de/partner/unter_nickpage.php?directsearch=173007 bereits 22 Jahre alt bist. Somit bist du dann voll geschäftsfähig.

Bis von dir eine Aussage kommt, um wen es denn nun eigentlich geht schreib ich erstmal nichts mehr dazu.

In diesem Sinne

Das sehe ich genauso.
Wenn du älter als 18 bist dann hast du Pech und musst die vollen Kosten tragen.
Weil mal ganz ehrlich welches Mädchen meldet sich mit dem Namen Toni an?^^
Naja falls es wirklich um sie geht und sie auch wirklich minderjährig ist einfach nciht reagieren. Und nächstes mal besser lesen und sich bewusst sein warum sollte jemand einem soviele SMS schenken ^^

Um dem gleich mal vorzubeugen, es geht hier nicht um mich, es geht wirklich um meine freundin sonst hätt ich mir das ja auch schenken können ;)

öhm.. nee.. bin kein Jurastudent. Das sind alles Erfahrungswerte aus vielen Foren und dem Internet. Es ist ja alles zu finden und zu allem finden man Antworten. Und wenn man helfen kann, indem man mal nen bisschen die Kugel befragt (oder auch den Browser) dann macht man das ja gern und bringt Erfahrungswerte mit ein. Ich denke, dass ist genau der Punkt, der eine Community wie die hier bei Klamm ausmacht. Jeder bringt seine Erfahrungen mit ein und kann auch mal zurückstecken :)

In diesem Sinne

jopp und ich finds auch richtig nett und geil das so viele ihr wissen und ihre Erfahrung mitteilen und uns beraten :)

Danke @ all ist wirklich nett, wie gesagt ich werde ihr sagen sie soll nicht reagieren und dann mal gucken was passiert
 
Lieber Alpamiro(dein Reno ist übrigens leider unvollständig),
bitte unterlasse deine falschen Aussagen. Ich wiederhole nochmals, in diesem Fall muss überhaupt gar nichts gezahlt werden (siehe folgendes Urteil: https://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219 - Lebenserwartung/070219 - Lebenserwartung.htm ). Deine Argumentation ist leider juristisch nicht nachvollziehbar.
Das sollten dir auch deine anwaltlichen Quellen bestätigen können.
Bitte verunsichere emty16 nicht weiter, sonst zahlt seine Freundin wirklich noch was...
Hier nochmal etwas von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg https://forum.jugendnetz.de/showpost.php?p=3699&postcount=3 zu genau dem Thema esimen.com .

@emty16: hat sie eigentlich die sms genutzt oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt fangt doch nicht an zu streiten :naughty:

Ich denke wir sind uns einig, dass sie den Vertrag am besten erstmal anfechtet.
Alles Andere sollte einfach abgewartet werden.
 
Lieber Alpamiro(dein Reno ist übrigens leider unvollständig),
bitte unterlasse deine falschen Aussagen. Ich wiederhole nochmals, in diesem Fall muss überhaupt gar nichts gezahlt werden (siehe folgendes Urteil: https://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219 - Lebenserwartung/070219 - Lebenserwartung.htm ). Deine Argumentation ist leider juristisch nicht nachvollziehbar.
Das sollten dir auch deine anwaltlichen Quellen bestätigen können.
Bitte verunsichere emty16 nicht weiter, sonst zahlt seine Freundin wirklich noch was...
Hier nochmal etwas von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg https://forum.jugendnetz.de/showpost.php?p=3699&postcount=3 zu genau dem Thema esimen.com .

@emty16: hat sie eigentlich die sms genutzt oder nicht?

Es mag sein, dass es noch ungefähr 800 Artikel im Netz gibt, in denen steht, dass nicht gezahlt werden muss. ES steht aber auch in beiden Urteilen, dass man sich melden muss. Solltest du vllt auch nochmal nachlesen und nicht einfach alles hier reinkopieren. Im übrigen wurden die Daten falsch angegeben und es wurden die Tipps gegeben, dass er doch eine Party angeben soll und er nicht weiss, wer am PC war. Was das soll ist mir nach wie vor schleierhaft. Ähnlich schleierhaft, wie die Angaben von seiner Freundin. Klar ist, dass sie nicht zahlen muss. das hatte ich gestern schon geschrieben. Das trifft aber auch nur zu, weil der Minderjährigenschutz greift. Dabei ist dann aber nur relevant, dass die Person, die sich angemeldet hat, unter 18 ist. Die restlichen Angaben (Name, Adresse, etc.) MÜSSEN richtig angegeben werden. Dann hat man auch die Möglichkeit sich zu melden und sich auf sein Recht ( auch zusammen mit den Urteilen von dir) zu berufen.
Das mein Reno nicht vollständig ist tut mir leid. Das du aber nur Sachen schreibst, die keinen Hintergrund haben oder nur zum halben Verlauf des ganzen passen hast du sicherlich gemerkt.

In diesem Sinne
 
Es mag sein, dass

Es ist völliger Blödsinn das er sich melden muß. Er braucht erstmal auf gar nichts reagieren (was auch erstmal die bessere Lösung für Ihn Sie ist). Erst auf einen Mahnbescheid sollte er reagieren und vorher alles ignorieren. Die Daten lassen sich nur per Gerichtsbeschluß ermitteln und diesen wird es nicht geben. Und wenn doch ,kann man die Verstöße gegen das Fernabsatzgesetzt und das UWG immer noch anbringen. Ein Vertrag kommt nur Stande, wenn beide eine Willenserklärung abgeben und die Willenserklärung seiner Freundin fehlt ja hier wohl ganz eindeutig :p
 
@Alpamiro: Leider nein, du bist derjenige, der leider nicht auf meine Argumente eingeht und mit irgendwelchen abstrusen Theorien ankommt.
Dementsprechend kann ich folgende Aussage nur auf dich zurückwerfen: "Das du aber nur Sachen schreibst, die keinen Hintergrund haben oder nur zum halben Verlauf des ganzen passen hast du sicherlich gemerkt."
Deine Aussagen haben keinen juristisch nachvollziehbaren Hintergrund.

Was ist eigentlich mit der Strafbarkeit der falschen Angaben? Zu diesem Thema hat man ja lange nichts mehr von dir gehört...

Wieso muss die Adresse richtig sein, damit man sich auf sein Recht berufen kann? Tut mir leid, ich kann mich nur wiederholen, deine Argumentation mag zwar für dich nachvollziehbar sein, hält aber einer juristischen Ansicht keinen Stand.
Begreife es bitte endlich!
 
Es ist völliger Blödsinn das er sich melden muß.
melden muss sie sich nicht, das stimmt, aber das spart Zeit und Geld (wenns wirklich vor Gericht landet)

Erst auf einen Mahnbescheid sollte er reagieren und vorher alles ignorieren. Die Daten lassen sich nur per Gerichtsbeschluß ermitteln und diesen wird es nicht geben. Und wenn doch ,kann man die Verstöße gegen das Fernabsatzgesetzt und das UWG immer noch anbringen. Ein Vertrag kommt nur Stande, wenn beide eine Willenserklärung abgeben und die Willenserklärung seiner Freundin fehlt ja hier wohl ganz eindeutig :p
Erstmal, es geht hier nicht um ihn, sondern seine minderjährige Freundin.
Stimmt, die Daten gibt es erst nach Gerichtsbeschluß, aber wieso bist Du dir so sicher, dass es diesen nicht geben wird? Die Verstöße gegen das UWG spielen hier keine Rolle, da kein Mitbewerber im Spiel ist.
...
(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

1.
jedem Mitbewerber;
2.
rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
3.
qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;
4.
den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
...
Quelle: https://www.bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__8.html
Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz? Wo siehst Du den? Seine Freundin hat eindeutig eine Willenserklärung abgegeben. Der Vertrag ist zustande gekommen. Wegen Irrtum kann sie ihn wieder anfechten, aber gültig ist er - vorerst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versuche es einfach nochmal in der Hoffnung, dass es dann jeder hier versteht.

Richtige Daten angeben ist wichtig, weil ein Vertrag geschlossen wird. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen 2 oder mehr Parteien. In diesem hier vorliegendem Fall handelt es sich um 2 Parteien. Die eine Partei (nämlich der Seitenbetreiber) ist klar zu erkennen (steht im Impressum der Page). Die 2. Partei hat eine völlig andere Identität angenommen. Das ist strafrechtlich relevant, weil somit nicht nachgewiesen werden kann, dass die Person unter 18 ist (weil es die person ja nicht gibt) und somit ein Betrug stattgefunden hat (stand auch so in der Mail vom Betreiber. musst du dann nochmal nachlesen). Um diesem nun aufzuzeigen, dass man minderjährig ist und der Minderjährigenschutz greift und der Vertrag somit nichtig ist (stand auch in der Mail) hat der Betreiber um eine Urkunde gebeten (Perso oder Geburtsurkunde <-- beides in Kopie versteht sich). Und wie bitte soll das möglich sein, wenn die ausgedachte Person keinen Perso und keine Geburtsurkunde hat? Das ist der Punkt, an dem ich die ganze Zeit hängen bleibe. Deshalb sind die richtigen Daten wichtig. Ich hoffe das kam jetzt soweit rüber.

Wie jedoch mit den genannten 35€ (Aufwandsentschädigung oder so) verfahren wird weiss ich nicht.

In diesem Sinne
 
Lieber Alpamiro(dein Reno ist übrigens leider unvollständig),
bitte unterlasse deine falschen Aussagen. Ich wiederhole nochmals, in diesem Fall muss überhaupt gar nichts gezahlt werden (siehe folgendes Urteil: https://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219 - Lebenserwartung/070219 - Lebenserwartung.htm ). Deine Argumentation ist leider juristisch nicht nachvollziehbar.
Das sollten dir auch deine anwaltlichen Quellen bestätigen können.
Bitte verunsichere emty16 nicht weiter, sonst zahlt seine Freundin wirklich noch was...
Hier nochmal etwas von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg https://forum.jugendnetz.de/showpost.php?p=3699&postcount=3 zu genau dem Thema esimen.com .

@emty16: hat sie eigentlich die sms genutzt oder nicht?

nein, sie hat mir versichert das sie sich nach der anmeldung nicht einmal dort eingeloggt hat und keine einzige sms verschickt hat, ich glaube das ist auch ganz gut für sie so ;)

also wir telen ja gleich wieder und denn werd ich ihr sagen das sie sich erstmal nicht melden soll und keine reaktion zeigen soll

mfg

mal ne frage am rande, ich habe bereits 2 schlechte renomees bekommen auf diesen beitrag, einmal wegen rechtschreibfehlern, kann man von halten was man will weil mir das in dieser situation nicht allzu wichtig ist

und 2. wegen fullquote, was bedeutet fullquote? hab ich schon 2 mal bekommen eine schlechte bewertung wegen diesem grund?
 
also wir telen ja gleich wieder und denn werd ich ihr sagen das sie sich erstmal nicht melden soll und keine reaktion zeigen soll
Mal ne Frage, wie hoch sind die Forderungen bis jetzt eigentlich? Evtl. ist es bereits jetzt günstiger die Rechnung zu zahlen, als auf den ersten Mahnbescheid zu warten. Selbst wenn später rauskommt, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, muss deine Freundin trotzdem für alle Schäden gem. Schadensersatz, aufkommen, der dadurch entstanden ist, dass sie falsche Daten angegeben hat. Inzwischen steht der Fall ja bereits im Internet, die Firma braucht nur nach Toni Tingelmann in den nächsten Tagen suchen, und siehe da, das Klammforum wird erscheinen. :roll:
 
Mal ne Frage, wie hoch sind die Forderungen bis jetzt eigentlich? Evtl. ist es bereits jetzt günstiger die Rechnung zu zahlen, als auf den ersten Mahnbescheid zu warten. Selbst wenn später rauskommt, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, muss deine Freundin trotzdem für alle Schäden gem. Schadensersatz, aufkommen, der dadurch entstanden ist, dass sie falsche Daten angegeben hat. Inzwischen steht der Fall ja bereits im Internet, die Firma braucht nur nach Toni Tingelmann in den nächsten Tagen suchen, und siehe da, das Klammforum wird erscheinen. :roll:

Ich glaub mehr muss man dazu nicht sagen. Da haben wir wieder den Strafbestand der Falsch eingegebenen Daten.
 
Die 2. Partei hat eine völlig andere Identität angenommen. Das ist strafrechtlich relevant, weil somit nicht nachgewiesen werden kann, dass die Person unter 18 ist (weil es die person ja nicht gibt) und somit ein Betrug stattgefunden hat (stand auch so in der Mail vom Betreiber.
Erklär mir doch mal bitte was daran Betrug ist? Weil nicht nachgewiesen kann, dass die Person unter 18 ist? Wo ist die Schädigung, wo ist der Vorsatz? Das ist kein Betrug!

"Ich glaub mehr muss man dazu nicht sagen. Da haben wir wieder den Strafbestand der Falsch eingegebenen Daten." WO gibt es den? WOOOOO?!

@Liquid0815: Es ist keinerlei Schaden durch die falschen Angaben entstanden.
 
Jetzt ist auf jeden Fall erstmal eine valide E-Mailadresse vorhanden bzw. die Bestätigung, dass die vorhandene E-Mailadresse valid ist. Schön doof.
Es wurde ja nicht mal der Bestätigungslink bestätigt.

Als nächstes wird sicherlich ein Anruf kommen, der die Daten haben will. Einfachste Möglichkeit ist da immernoch ein Gewinnspiel ("Wo sollen wir Ihren Gewinn hinschicken?").
Und je mehr Daten rausgegeben werden, desto schlimmer sieht es zum Schluss aus.
Hätte es keinerlei Reaktion gegeben, hätten die NULL Chancen gehabt.
 
melden muss sie sich nicht, das stimmt, aber das spart Zeit und Geld (wenns wirklich vor Gericht landet)


Erstmal, es geht hier nicht um ihn, sondern seine minderjährige Freundin.
Stimmt, die Daten gibt es erst nach Gerichtsbeschluß, aber wieso bist Du dir so sicher, dass es diesen nicht geben wird? Die Verstöße gegen das UWG spielen hier keine Rolle, da kein Mitbewerber im Spiel ist. Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz? Wo siehst Du den? Seine Freundin hat eindeutig eine Willenserklärung abgegeben. Der Vertrag ist zustande gekommen. Wegen Irrtum kann sie ihn wieder anfechten, aber gültig ist er - vorerst.


Warum ich mir so sicher bin? Ruf doch mal bei der Verbraucherzentrale im Memmingen an, die kennen sich damit aus ;) Sind Erfahrungswerte.

Ach ich sehe auf der Seite gleich mehrere Verstöße. Als erstes wenn ich ins im Impressum schauen will. Das zweite ist, das die Kosten verschleiert werden. Mal unabhängig davon, das es ein DoubleOptIn bzw. Verifizierung von Daten scheinbar nicht gibt, dort kann jeder jeden anmelden. Widerrufbelehrung eindeutig kenntlich gemacht und in Schriftform dem Vertragspartner ausgehändigt? Ein einfacher Link dahin reicht eben nicht.

Nicht Umsonst versteckt sich ein deutscher Anbieter hinter eine LTD aber fordert Schriftverkehr an eine deutsche private Adresse. Versuch Abmahnungen zu entgehen? Wer weiß wer weiß.