BuddyJesus
Koksnutte
- 16 Juni 2006
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Es wurden ja, so wie im ersten Post nachzulesen, alle Daten bis auf die Handynummer und die E-Mail-Adresse ausgedacht. Somit kann die Minderjähigkeit nicht bewiesen werden und die Kosten müssen getragen werden. ...
Sagtest du nicht selbst, dass im Falle eines Verdachts auf Betrug der Anbieter die gespeicherte IP verwenden dürfe, um die Adresse herauszufinden?
Es ist also zumindest nachzuweisen, aus welchem Haushalt der Nutzer kommt, und somit müsste die Möglichkeit bestehen, die Minderjährigkeit für den entsprechenden Nutzer aka Toni Tingelmann zu beweisen.

