Bitte um hilfe ob meine Freundin zahlen muss oder nicht

Das ganze nennt sich vor Gericht dann vortäuschen falscher Tatsachen und ist Strafbar.
Da würde ich gern mal den Paragraphen sehen.

Sie hat versucht jemand anderes zu sein (<-- da sind die wissentlich falschen Angaben) um den Vorteil von 100 Gratis- SMS zu erhalten (<-- da ist der Vermögensvorteil).
Nein, sie hat die Gratis-SMS doch gar nicht genutzt. Schon alleine diese Tatsache macht die Argumentation gegenstandslos.

Die Auflösung ist ziemlich egal, da sie ja vor dem Link mit den AGB'S nen Haken machen muss und somit die AGB's lesen MUSS!!!!
Nochmals: Es ist unzulässig einen so wichtigen Vertragsgegenstand wie Kosten nicht so eindeutig zu kennzeichnen, dass man ihn übersehen kann. Es gibt ein Urteil dazu.
 
Es gibt ein Urteil dazu.
Da gibts nicht nur ein Urteil dazu.

Ich selbst bin zwar kein wirklicher Freund solcher Seiten, aber ich bin der Meinung, dass man von Leuten, die lesen und schreiben können, hier in Deutschland ein Auto führen dürfen und an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen, erwarten kann, dass sie in der Lage sind sich die AGB durchzulesen.

Trifft jetzt zwar nicht in diesem Fall zu, aber allgemein käst mich das Thema an.

Das sind genau die Leute die über "schlechte" AGB heulen, die vor 3 Jahren ein Handy für 0* EUR gekauft haben, und sich dann beschwert haben, dass man da ja monatlich Gebühren für zahlen muss. :evil:

Bevor ich auf irgendwelche "Geschenkangebote" eingehe, sichere ich mich davor immer ab, wie das ganze Gegenfinanziert wird. Kein Unternehmer "verschenkt" etwas ohne Profit.
 
So ihr lieben,

nach langem Suchen im unendlichen Raum des Internets bin ich nun fündig geworden :)

Die Kosten müssen nicht getragen werden. Unabhängig davon, dass Sie die Daten geändert hat (um 18 zu sein), muss sie nicht zahlen, weil der Minderjährigenschutz auch in diesem Fall greift.
Wegen Zahlungen also keine Sorge. Wichtig ist jedoch, dass man sich meldet und den Sachverhalt der Minderjährigkeit auf schriftlichem Weg mitteilt. Wenn nötig zusammen mit den Eltern zu nem Anwalt gehen und ein Schriftstück aufsetzen lassen. Nach dem was ich gelesen habe ist danach in der Regel Schluss.

Sollte ich mit meinen letzten Posts schlafende Hunde geweckt haben, dann möcht ich mich hier mal entschuldigen.

Dennoch sei gesagt, dass wissentlich falschgemachte Angaben strafbar sind. In jedem Fall und überall sind die AGB's zu lesen (ich weiss das es doof ist, aber man kommt ja nicht drum herum).

Ich bin aber dennoch froh, dass ich durch diesen Beitrag mal wieder zum recherchieren im I-Net kam. Macht ja auch immer Spass und man lernt draus. ;)

In diesem Sinne
 
Die Auflösung ist ziemlich egal, da sie ja vor dem Link mit den AGB'S nen Haken machen muss und somit die AGB's lesen MUSS!!!!

Hier wird mit 100 Gratis SMS gelockt, welches es nicht gibt, man muss 144€ Zahlen um einmalig ein Kontigent von 100 SMS zu bekommen. Deswegen stehen sie für mich als Betrüger da.


Nur mit dem Angeben von falschen Daten ist die Tatsache der minderjähigkeit ja Verschleiert worden (so wie alle anderen Persönlichen daten auch; bis auf Handynummer und E-mail-addi). Daher war die Freundin also für den Betreiber 18 (oder älter). Das ist das worauf ich hinaus will.

Richtig, jedoch wenn sie eine Geburtsurkunge nachreicht auf der steht dass sie Minderjährig ist, ist der Vertrag nichtig.


Weil es nicht rechtens ist sich als eine andere Person auszugeben (ob nun in dem Wissen, dass es diese Person gibt oder nicht).
Falsch
Lügen ist nicht Strafbar !
Es wird nur Strafbar wenn lügen zum Betrug wird.

Edit:
Verbraucherzentrale schrieb:
Nicht jede Lüge ist ein strafrechtlich relevanter Betrug. Ein solcher kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Dieser besteht jedoch nicht, wenn die Kosten übersehen wurden.
Da sie die nicht gesehen hat ist sie nicht strafbar deswegen ;)

edit2:
Dieser Artikel ist Interessant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andrejj,

ich möchte dir ans Herz legen zu lesen, was ich geschrieben habe. Dort steht, dass sie NICHT zahlen muss. Den Grund dafür habe ich auch dazugeschrieben. Wo dein Zitat vom Zitat herkommt weiss ich nicht, aber was da steht klingt ziemlich doof (vorsichtig angemerkt). Sie wollte wissentlich ein Angebot wahrnehmen, was nicht für sie bestimmt war (weil sie ja nicht 18 war) und mit dem Absenden des Anmeldeformulars wurde diese "kleine" Lüge zum Betrug. Allein die Tatsache, dass sie erst 17 (wenn ich mich recht erinnere) ist rettet sie vor dem Knast. Betrug ist es TROTZDEM. Aber nun genug davon. Wünsch euch allen noch einen schönen Abend.

In diesem Sinne
 
Das Zitat ist vom Verbraucherzentrum.
Man zählt es hierbei erst, wenn man dem Seitenbetreiber Schaden zufügt, als Betrug, da sie aber die Kosten nicht gesehen hatte, weil sie(die Kosten) nicht über oder neben dem Anmelde Formular standen, wollte sie ja nicht Betrügen bzw. sie hatte nicht vor dem Betreiber zu Schaden ;)
Edit:
D.h Hätte sie gewusst dass es kostet, und trotzdem falsche Angaben gemacht hätte, wäre es ein Betrug gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr Lieben,

im ersten Posting ist ein Link. https://www.esimsen.com/ klickt ihn einfach mal an.

Scrollt etwas nach unten

da steht eindeutig eine Summe, die im voraus zu entrichten ist und dass das Angebot nicht für Minderjährige gilt.

Also eine Kopie vom Ausweis dahin senden und die Sache hat sich erledigt.

Grüße
 
Gar nichts machen! Erst wenn das Gericht einen Brief schickt einen Widerspruch machen.

Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass die Seite was kostet. Ich muss zum sehen der Kosten runterscrollen.

Es wird klipp und klar mit den 100 Free-SMS und einem Gewinnspiel geworben; kein Wort von Kosten.

Wenn Schreiben geschrieben werden, entsteht automatisch eine Datenbestätigung.
 
Gar nichts machen! Erst wenn das Gericht einen Brief schickt einen Widerspruch machen.

Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass die Seite was kostet. Ich muss zum sehen der Kosten runterscrollen.

Es wird klipp und klar mit den 100 Free-SMS und einem Gewinnspiel geworben; kein Wort von Kosten.

Wenn Schreiben geschrieben werden, entsteht automatisch eine Datenbestätigung.

^^ Klingt ja soweit nicht schlecht, aber kein Gericht der Welt wird einen Brief schicken (können), weil ja alle Daten, bis auf die Handynummer und die E-Mail-Adresse, frei erfunden sind.
Es ist NICHT mit einer Zahlungsaufforderung zur den Inhaber zu rechnen, wenn dem Betreiber der Seite mitgeteilt wird, dass es sich um die Eingabe der Daten durch eine minderjährige Person handelt (Geburtsurkunde etc.). Denn dann greift der Minderjährigenschutz. Nicht melden ist m.E. ein Tipp, den man streichen kann.
 
hi leute, hier die antwort die von dem anbieter kam, muss sie wieklich eine zahlung für angeblich entstandenen schaden zahlen?



> Sehr geehrte(r) Toni Tingelmann,
>
> Sie teilen uns mit, Sie seien minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hätten Sie bei der Anmeldung zu
> unserem Service ein falsches Alter angegeben.
>
> Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich nach Ihrem Vorbringen Ihr Verhalten als ein versuchter Betrug nach §§ 263 I, II, 22 StGB dar,
> weil Sie versucht haben eine Leistung durch die falsche Angabe von Daten zu erschleichen. Nach § 4.1 und § 11.4 unserer
> AGB ist die Teilnahme an unserem Dienst nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Zu diesem Zweck
> hat jeder Nutzer bei der Anmeldung wahrheitsgemäß sein Geburtsdatum anzugeben, um uns die Möglichkeit zu geben, in
> einzelnen Fällen nachzuprüfen, ob der Teilnehmer voll geschäftsfähig ist. Sollten Sie gegen besseren Wissens ein falsches
> Geburtsdatum angegeben haben um den Dienst nutzen zu können und sich dann darauf berufen aufgrund der
> Minderjährigkeit die Gegenleistung sprich die Zahlung nicht erbringen zu wollen stellt das den Tatbestand des versuchten
> Betruges dar. Sie haben durch die Täuschung bei uns den Irrtum der Volljährigkeit verursacht und daraufhin einen kausalen
> Vermögensvorteil erhalten der bei uns einen Vermögensschaden verursacht hat.
> Wir weisen darauf hin, dass wir uns rechtliche Schritte gegen diese strafbaren Handlungen vorbehalten.
>
> Sofern Sie der Ansicht sind, Ihr Verhalten stelle keinen Betrugstatbestand dar, weil insofern kein Vorsatz vorlege, irren Sie
> ebenfalls. Beispielhaft seien hier nur die Urteile des AG Lemgo (24 Ds-42 Js 1277/06) und des AG Nordenham (5 Ds 220 Js
> 36024/06) angeführt, in denen das Gericht einen Betrug angenommen hat und den jeweiligen Verurteilten eine
> Schadenswiedergutmachung auferlegt hat.
> Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen der Handlung. In unserem Fall haben Sie wissentlich und gewollt eine falsche
> Angabe bei dem Geburtsdatum gemacht und so gewollt und wissentlich den Irrtum der Volljährigkeit bei uns hervorgerufen.
>
> Sollten Sie tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von
> Personalausweis, Geburtsurkunde
> etc.) zu belegen. Per Mailanhang, Brief oder Fax. Die Daten hierfür entnehmen Sie bitte aus dem Impressum
>
> In diesem Fall können Sie keinen gültigen Vertrag schließen. Allerdings bewegen
> sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssen wir
> eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- gegen Sie geltend machen, die auf Ihrem Verhalten beruht.
>
> Sollten Sie sich mit einem anderen Namen als im Ausweis oder Geburtsurkunde angegeben angemeldet haben, müssen wir
> davon ausgehen das Sie nicht die Person sind für die diese Papiere ausgestellt wurden und somit bleibt unsere Forderung im
> vollen Umfang bestehen.
>
> Wir weisen darauf hin dass die Übersendung des Beleges schnellstmöglich geschehen sollte, da das Mahnverfahren weiter
> läuft.
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Ihr Team von
> esimsen.com
 
nein wie schon mehrfach gesagt.
Sie muss nichts zahlen, und ich bitte vielmals darum, es auch nicht zu tun(sonst können die weiter unwissene User einschüchtern).

Ich bitte auch darum keinen Altersnachweis zu erbringen. Bitte einfach nicht mehr reagieren und sich nicht einschüchtern lassen.
 
> Sehr geehrte(r) Toni Tingelmann,

^^ Die erste Zeile des Schreibens verwundert mich doch ein wenig ...
Ich kenne den Namen Toni nur für eine männliche Person. Somit wären deine Aussagen aus dem ersten Post
hi, meine frweundin hatte sich letztens bei folgender seite angemeldet

Zumal ja alle Daten ausser der E-Mail und der Handynummer ausgedacht sind.

Wenn es sich hier also um dich selbst handelt, dann muss ich dir sagen, dass du die Kosten wohl in voller Höhe tragen MUSST, weil du ja, lt deiner NP bei Klamm -->> https://www.klamm.de/partner/unter_nickpage.php?directsearch=173007 bereits 22 Jahre alt bist. Somit bist du dann voll geschäftsfähig.

Bis von dir eine Aussage kommt, um wen es denn nun eigentlich geht schreib ich erstmal nichts mehr dazu.

In diesem Sinne
 
Das sehe ich genauso.
Wenn du älter als 18 bist dann hast du Pech und musst die vollen Kosten tragen.
Weil mal ganz ehrlich welches Mädchen meldet sich mit dem Namen Toni an?^^
Naja falls es wirklich um sie geht und sie auch wirklich minderjährig ist einfach nciht reagieren. Und nächstes mal besser lesen und sich bewusst sein warum sollte jemand einem soviele SMS schenken ^^
 
nix zahlen.

Kann ja jeder an dem Pc gesessen haben, als deine Freundin mal kurz auf Toilette war und ihre Pyjamaparty auf vollen Touren lief :ugly:

Diese Typen schüchtern nur ein, die haben gar kein Interesse daran ein juristisches Verfahren einzuleiten, weil sie das auch was kostet...

Einfach ignorieren den Scheiss... die lachen sich schlapp, wenn sie sehen, dass irgendwelche kleinen Kids plötzlich mega Bammel haben und ihr letztes Taschengeld überweisen :ugly:
 
nix zahlen.

...
Diese Typen schüchtern nur ein, die haben gar kein Interesse daran ein juristisches Verfahren einzuleiten, weil sie das auch was kostet...

Einfach ignorieren den Scheiss... die lachen sich schlapp, wenn sie sehen, dass irgendwelche kleinen Kids plötzlich mega Bammel haben und ihr letztes Taschengeld überweisen :ugly:


So sehe ich das auch.
Abgesehen davon schickt dir kaum ein seriöser Betreiber die erste Rechnung, nach einem online Vertragsabschluss, per Email.

Dazu kommt, dass die niemals für 144€ zum Richter dackeln, da
1. es eine sehr kleine Summe ist, und
2. sie selbst keine weiße Weste haben.
 
Dazu kommt, dass die niemals für 144€ zum Richter dackeln, da
1. es eine sehr kleine Summe ist, und
2. sie selbst keine weiße Weste haben.
Zum Richter müssen sie ja deswegen auch nicht, die nächste Polizeidienststelle tut es auch, die wollen ja Strafanzeige stellen, dafür ist dann der Staatsanwalt zuständig. (Der Kerl tut mir jetzt schon leid.)

In der Regel erledigt sowas ein guter Anwalt mit ein zwei Briefen.

Der entstandene Schaden = 0 (deine Freundin hat ja keine SMS verschickt, oder?) Um gegen deine Freundin Zivilrechtlich auf Schadensersatz zu klagen muss der Schaden nachgewiesen werden. Da deine Freundin 0 SMS verschickt hat, sind 0 EUR Verbindungskosten angefallen. Darüber hinaus können natürlich die entstandenen Kosten (z. B. diese Email) geltend gemacht werden. Da wird deine Freundin wohl nicht herum kommen. Die beste Lösung ist aber immer noch der Anwalt. Ist deine Freundin nicht Rechtschutzversichert (über Vater oder Mutter) so kann evtl. immer noch die Verbraucherzentrale helfen.
 
So ihr lieben,

ich schreibe mal einen etwas längeren Text um für euch verständlich darzulegen, wieso ich so argumentiere wie es tue.

Ich habe gestern den ersten Post hier gelesen und dachte mir, dass da echt jemand Hilfe brauch. Nach einiger Zeit hatte ich dann geschrieben, dann ich mir rechtliche Grundlagen hole (oder so ähnlich hab ich das geschrieben). Das habe ich dann auch gemacht und mich bei nem Anwalt schlau gemacht. Nun könnt ihr sagen dass es schon spät war, aber da möchte ich euch auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass es Anwälte auch im Netz gibt und man auch dort Hilfe bekommen kann.
Daher meine Äusserungen. Es muss nicht gezahlt werden, wenn

1. der Antragsteller minderjähig war/ ist
2. das Geburtsdatum geändert wurde, um das Mindestalter zu erreichen

^^ in den beschriebenen Fällen greift dann der Minderjährigenschutz, wenn man die Minderjähigkeit mit einer geeigneten Urkunde bestätigt.

ABER

Es wurden ja, so wie im ersten Post nachzulesen, alle Daten bis auf die Handynummer und die E-Mail-Adresse ausgedacht. Somit kann die Minderjähigkeit nicht bewiesen werden und die Kosten müssen getragen werden. Und eine Party vorzuschieben ist auch nicht der Bringer, weil ja TROTZDEM jemand am PC war und die Daten (möglicherweise falsch) eingegeben hat. Der einzige Weg, dass nicht gezalht werden muss ist der, dass eine minderjährige Person namens Toni Tingelmann gefunden wird, die eine Kopie vom Perso oder von der Geburtsurkunde hinschickt. Wie es sich mit den 35€ weiss ich nicht.
Ich hoffe mein Standpunkt und meine Argumentation ist nun verständlich.

In diesem Sinne
 
....
Darüber hinaus können natürlich die entstandenen Kosten (z. B. diese Email) geltend gemacht werden. Da wird deine Freundin wohl nicht herum kommen.

Wenn jegliche Forderungen ignoriert werden, hören die von selbst auf.
Meine Mutter und meine kleine Schwester sind schon mehrmals auf so etwas reingefallen und es kamen 3 Mahnungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen. Alles wurde ignoriert und nach dem ersten Anwaltsbrief kam gar nichts mehr.