Muebarekking
Well-known member
- 31 Juli 2006
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Da würde ich gern mal den Paragraphen sehen.Das ganze nennt sich vor Gericht dann vortäuschen falscher Tatsachen und ist Strafbar.
Nein, sie hat die Gratis-SMS doch gar nicht genutzt. Schon alleine diese Tatsache macht die Argumentation gegenstandslos.Sie hat versucht jemand anderes zu sein (<-- da sind die wissentlich falschen Angaben) um den Vorteil von 100 Gratis- SMS zu erhalten (<-- da ist der Vermögensvorteil).
Nochmals: Es ist unzulässig einen so wichtigen Vertragsgegenstand wie Kosten nicht so eindeutig zu kennzeichnen, dass man ihn übersehen kann. Es gibt ein Urteil dazu.Die Auflösung ist ziemlich egal, da sie ja vor dem Link mit den AGB'S nen Haken machen muss und somit die AGB's lesen MUSS!!!!

