Banni, Sperrungen und das deutsche Recht (Update 17.27h)

Benutzer-42

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20 April 2006
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Ja, ich bin bei Banni, ohne Vorwarnung, heute gelöscht worden

Wegen Dauerurlaub

Das mir zustehende Guthaben hat er mir nicht ausbezahlt.
Also ich ihm eine Nachricht zukommen ließ, dass die erbrachten Leistungen gemäß deutschem Recht aber zu vergüten sind, kam er mit der im Paid4 üblichen Floskel, dass es doch so in den AGB stünde

klar, da steht viel drin, aber auch vieles, was garnicht rechtens ist, wie etwa das Einbehalten der Vergütungen für eine erbrachte Leistung, die sem Erbringer in voller Höhe zu steht

netter Dienst, netter Webbi .. mal schauen, wo ich noch bei ihm bin, ich werde dann wegen Vertrauensbruch eine Kündigung mit voller Auszahlung beantragen

UPDATE:
gerade eben musste ich dan feststellen, dass ich nicht nur bei bannisdukatenportal gelöscht wurde (ja gelöscht, nicht gesperrt) sondern auch beim eurosmailer

ja, ein netter Webbi, der wie immer planmäßig bei gerechtfertigter Kritik reagiert!!
 
@wittis-web.de,

also das nenn ich echt eine Schweinerei (sorry).

Wenn man einen User als Dauerurlauber ausfindig macht, schreibt man ihn zumindest an, oder sperrt den Account, wenn er sich nicht meldet.

Das Guthaben steht Dir auf jeden Fall zu, Du hast es Dir verdient, es ist Dein Geld!


Schade, dass einige Betreiber denken, dass Sie darüber zu entscheiden haben, was wem zusteht. Jeder einzelne Cent, der auf einem Mitgliedskonto verzeichnet ist, ist Eigentum des Mitgliedes. So sehe ich das jedenfalls.


LG Anja
 
Man kennt doch die Methoden von Banni.

Ist ja nicht das erste Mal.

Mail schicken, wenns nicht hilft Mahnbescheid erwirken und fertig!
 
er beharrt auf seine AGB, diese seien bindend

außerdem könne er keinem Mitglied, von welchem keine Daten weiter vorliegen, etwas auszahlen, da er diese AUszahlungen ja nachhalten muss

auf gut Deutsch, er löscht und behält das Userguthaben
in meinen Augen vorsetzliches Rückhalten von zustehenden Auszahlungen

sind zwar nur 91,5cent, aber mir scheißegal

ich habe seine Mails nun an die Wettbewerbszentrale, inkl Link zu seiner dann ja falschen AGB, weitergeleitet
 
Soweit ich das mal gelernt habe und weiß, ist die AGB reif für die Tonne, wenn sie etwas Nachteiliges für eine Partei enthält. (ich lass mich auch belehren, wenn ich das falsch sehe)

Manche denken wirklich, ihr Dienst sei ihr eigener kleiner Staat und die AGB das Gesetz...:ugly:

Wird sich wohl nie ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
mich wundert ja nur, dass ich beim Provence-Mailer noch nicht gesperrt bin, da hat er ja auch seine Finger drin
 
ich wurde auch gegangen bei eurosmailer...

da ich zuvor zweimal kurz hintereinander in die minusmail-falle getappt bin, war ich vor meinem sommerurlaub auch leicht im minus ... von der warte her stört es mich nicht so sehr.
aber prinzipiell sollte es gewisse vorwarnungen geben, bevor rigoros vorgegangen wird... deswegen daumen runter! :roll:
 
dabei ist es gar nicht schwer, nicht gelöscht zu werden, man muss sich nur an die agb halten und das tun, wozu man sich normaler weise bei so einem dienst anmeldet. es war auch gar nicht schwer im september mal eben je 7 € zu erklicken ( ohne refs ).

@hyperoli, sorry, aber ich finde es echt gut, dass es auch dienste gibt, bei denen die agb für alle mitglieder gelten und refjägern keine extrawurst gebraten wird.

@normalizer, auweia, gleich 2 x hintereinander eine minusmail, da kann dein werber ja froh sein, dass er dich los ist :D

@blackpantherweb, auch laut deinen agb verfällt bei verstoß gegen die agb vorhandenes userguthaben. und das was du hier machst (rufschädigung in jeglicher form – in foren, chats - wird laut punkt 10 deiner agb mit sperrung oder löschung deiner mitglieder bestraft.

@spanndauer, wie viele mahnbescheide hast du eigentlich schon erwirkt? ich lese dich nur immer damit drohen.

@wittis-web.de, praktisch in jedem newsletter von euros und bannis sind dauerurlauber/inaktivität und deren folgen ein thema. auch im supportforum wird darauf hingewiesen. ich kenne im übrigen keinen dienst, allen voran earnstar, bei dem bei verstoß gegen die agb vorhandenes userguthaben nicht verfällt.
 
@wittis-web.de, praktisch in jedem newsletter von euros und bannis sind dauerurlauber/inaktivität und deren folgen ein thema. auch im supportforum wird darauf hingewiesen. ich kenne im übrigen keinen dienst, allen voran earnstar, bei dem bei verstoß gegen die agb vorhandenes userguthaben nicht verfällt.


das ist aber nicht rechtens
hatte Bad_Boy seinerzeit hier sogar mit Paragraphen und Urteilen belegt
sofern das Guthaben aus regelkonformer Aktivität, also dem normalen Bestätigen der Mails, herrührt, ist es bei Beendigung seitens des Betreibers auszuzahlen.
Die erbrachte Leistung ist dem User zu vergüten

es ist halt nicht zulässig, dem User das Guthaben bei Beendigung der Mitgliedschaft vorzuenthalten, selbst dann nicht, wenn die Auszahlungsgrenze nicht erreicht wurde

aber viele meinen immer noch, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, in dem sich die ganzen Irren tummeln dürfen und ihre eigenen Regeln machen

nicht ohne Grund hat Bad_Boy regelmäßig solche Dienste den Wettbewerbszentralen gemeldet
 
und bei den zitierten urteilen handelte es sich tatsächlich um urteile gegen paidmail-dienste?
ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass sich ein zivilgericht schon mal mit dem thema auseinandergesetzt hat.....

wenn es "dieser hier" ist, dann sind es aber alle, weil es eben branchenüblich ist...
 
schade, dass dubiose Paidmailbetreiber per Abmahnung dafür gesorgt haben, dass Bad_Boy hier gehen musste, gerade jetzt merkt man, dass er hier leider fehlt ..

schade ...
 
und bei den zitierten urteilen handelte es sich tatsächlich um urteile gegen paidmail-dienste?

Es handelte sich vermutlich um Urteile hinsichtlich der Verwendung unwirksamer AGB. Und da ist es relativ egal, ob es sich dabei um Paidmaildienste handelt oder um sonstige Unternehmen. Es geht allein um die konkrete Klausel. ;)

ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass sich ein zivilgericht schon mal mit dem thema auseinandergesetzt hat.....

Du irrst. Es haben sich schon so einige Gerichte mit dem Paid4-Geschäft auseinandergesetzt. Ist eigentlich normal. Ich selbst kenne auch so einige Urteile aus diesem Sektor. ;)

wenn es "dieser hier" ist, dann sind es aber alle, weil es eben branchenüblich ist...

Es ist vollkommen egal, ob was "branchenüblich" ist oder nicht. Es geht einzig um die Frage, ob die einzelne Bestimmung in den AGB wirksam ist oder nicht. Und das liegt an mehreren Voraussetzungen. Aber wenn Du willst, kannst Du Dich mal ein wenig zwischen den §§ 305 und 310 des BGB umsehen, da findeste die relevanten §§. Wenn Du sie nicht verstehen solltest, mach Dir nichts draus. Geht vielen Paid4-Webbies nicht anders als Dir, trotzdem meinen sie, dass sie AGB bräuchten. 8)

schade, dass dubiose Paidmailbetreiber per Abmahnung dafür gesorgt haben, dass Bad_Boy hier gehen musste, gerade jetzt merkt man, dass er hier leider fehlt ..

Nur weil mir jemand ne Abmahnung schickt, heißt das noch lange nicht, dass ich auf diese Abmahnung hin auch reagieren muss. Dass hier seitens des Forenbetreibers gekündigt wurde, hat allein dieser zu verantworten und nicht der Abmahnende. 8)

Wobei, soweit mir dies bekannt ist, der entsprechende Sponsorennetzwerkbetreiber nicht einmal mehr im Paid4-Geschäft tätig ist. Zumindest mal nicht mehr "offiziell". 8)

Übnrigens noch was zum Thema Dauerurlauber, denn darum geht es ja eigentlich:

So wirklich zulässig dürfte es nicht sein, dauerhaft auf Urlaub zu stehen, da man sich seinerseits nicht vertragsgemäß verhält. Ist ähnlich, wie z.B. bei nem Pkw-Leasingvertrag: Da muss ich ja auch weiter die Leasingraten bezahlen, egal, ob ich das Auto nun benutze oder nicht. (Wobei es hier umgekehrt ist: Die vertragliche Leistung ist das Mailbestätigen)

Allerdings nach der Kündigung das Geld pauschal einzubehalten, ist auf jeden Fall auch rechtlich so nicht zulässig. ;)
 
Eine Kündigung mit Auszahlung, am Besten nach einer "Abmahnung" wäre wohl ok, eine Löschung ohne Auszahlung sicher nicht.

Einige Dienste umgehen dass, indem sie den Werbern nur prozentual an den Refvergütungen teilhaben lassen, ja nach eigener Aktivität.

Ich bin z.B. ewig bei Money of House, ohne Aktivität und werde nicht gelöscht, da hat wohl jeder seine eigene Philosophie.

Dumm, wenn die Philosophie sich in den AGB niederschlägt und evtl. gegen geltende Gesetze verstößt.

Ob dies hier der Fall ist, lässt sich einfach überprüfen. Wenn Banni in ca. 6 bis 8 Wochen noch die gleichen AGB hat, dann nein.

Wenn Witti einen Brief vom dsw bekommt, dann wohl eher ja. ;)
Wobei ich letzteres für wahrscheinlicher halte, geht es hier doch nicht nur
um unzulässige AGB.

Noch ein Tipp für Bannis User aus der Schweiz:

"bei Banküberweisung in die Schweiz wird in jedem Fall die Mindestgebühr von 12,50 € einbehalten."

https://www.iban.de/sepa-ueberweisung.html

"SEPA-Überweisung

Wie wir bereits auf unserer Seite zur SEPA, der Single Euro Payments Area geschrieben haben, wurde mit Jahresbeginn 2008 der einheitliche europäische Zahlungsraum Realität. Durch ihn sind nun Überweisungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genauso günstig und vor allem auch schnell wie Inlandsüberweisungen."

Vielleicht sollte ihn mal jemand darauf aufmerksam machen.

Viele andere Dienste haben aber anscheinend auch noch nichts davon gehört.

Witti,

"gerade eben musste ich dan feststellen, dass ich nicht nur bei bannisdukatenportal gelöscht wurde (ja gelöscht, nicht gesperrt) sondern auch beim eurosmailer"

Warst du dort auch auf Dauerurlaub?
 
Zuletzt bearbeitet:
Witti,

"gerade eben musste ich dan feststellen, dass ich nicht nur bei bannisdukatenportal gelöscht wurde (ja gelöscht, nicht gesperrt) sondern auch beim eurosmailer"

Warst du dort auch auf Dauerurlaub?


ne, da habe ich nur eine Weile jetzt keine Mails bestätigt, weil man die Anzahl nicht regulieren kann, und da Mails kommen ohne Ende
auch so eine Sache
bei den meisten Diensten kann man mittlerweile einstellen, wieviele Mails am Tag man will .. dort nicht
 
ne, da habe ich nur eine Weile jetzt keine Mails bestätigt, weil man die Anzahl nicht regulieren kann, und der einen zuspammt ohne Ende
auch so eine Sache
bei den meisten Diensten kann man mittlerweile einstellen, wieviele Mails am Tag man will .. dort nicht

Das Banni bisweilen emotional reagiert und mit der großen Kelle löscht, ist ja jetzt nicht ganz neu. Er glaubt halt, er sitzt am längeren Hebel, wie viele Paid3-Webbis. Dabei ist dem gar nicht so.

Das Zumüllen auch mit NL sind z.B. ein Grund, warum ich nicht zu seinen Diensten gehen würde, das ist nämlich wirklich schlimm.

PetraG schrieb:
"und bei den zitierten urteilen handelte es sich tatsächlich um urteile gegen paidmail-dienste?
ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass sich ein zivilgericht schon mal mit dem thema auseinandergesetzt hat.....

wenn es "dieser hier" ist, dann sind es aber alle, weil es eben branchenüblich ist..."

Das hat der_Tiger ja schon beantwortet, nur noch etwas zu den "branchenüblich."

Eben nicht ganz, es gibt ein paar Ausnahmen. Und nicht immer liegt die Mehrheit richtig, zumal die meisten sowieso nur die AGB von einem anderen
Dienst "klauen." :mrgreen:

blackpantherweb schrieb:
"Soweit ich das mal gelernt habe und weiß, ist die AGB reif für die Tonne, wenn sie etwas Nachteiliges für eine Partei enthält. (ich lass mich auch belehren, wenn ich das falsch sehe)"

Nein das sieht du fast richtig. Genaugenommen darf der Verwender (Ersteller) der AGB nicht den Vertragspartner übervorteilen. Ist ja auch logisch, sich selbst wird er wohl kaum benachteiligen.

blackpantherweb schrieb:
"Manche denken wirklich, ihr Dienst sei ihr eigener kleiner Staat und die AGB das Gesetz..."

Dann wirst du jetzt sicherlich mal in dich gehen und deine AGB überprüfen bzw. überprüfen lassen? 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
@blackpantherweb, auch laut deinen agb verfällt bei verstoß gegen die agb vorhandenes userguthaben. und das was du hier machst (rufschädigung in jeglicher form – in foren, chats - wird laut punkt 10 deiner agb mit sperrung oder löschung deiner mitglieder bestraft.

PetraG, das siehst Du so nicht ganz richtig, ich verurteile solche Methoden, gleich User zu löschen, ohne sie erst einmal anzuschreiben.

Steht in meinen AGB, dass ich User lösche, die im Dauerurlaub sind? Nein!
Ich sehe meine AGB auch nicht als harte Gesetze bei meinen Diensten an, es sind lediglich Richtlinien, an die man sich halten sollte.
Ich selbst entscheide und handel immer zugunsten meiner User und die, die bei mir sind, wissen das auch.

Des weiteren ist das, was ich hier schreibe keine Rufschädigung, sondern ich zeige nur auf, wie ich dazu stehe. Wenn das nicht mal mehr erlaubt ist, na dann Gute Nacht!


LG Anja

Dann wirst du jetzt sicherlich mal in dich gehen und deine AGB überprüfen bzw. überprüfen lassen?

Hi Columbus ;-)

eigentlich sind meine AGB überprüft worden, aber es gibt immer verschiedenen Ansichten und wenn es Kritik daran gibt, dann ist das kein Problem, das zu ändern.

Ich habe auch nie behauptet, das meine AGB hieb und stichfest sind.
Das werden sie wohl auch bei fast keinem sein.

Also, wenn Du Tipps hast, ich bin immer offen dafür.

LG Anja
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke, das

9. Urlaub
Jedes Mitglied kann in seinem Account bis zu 31 Tage Urlaub einstellen. Sollte ein User seinen Account ständig auf Urlaub einstellen, mehr als 40 Tage im Jahr, wird dieser Account gesperrt. Ausnahmefälle sind mit der Administration abzusprechen!


hat ja noch nichts mit löschen zu tun.

PetraG,

eine Rufschädigung kann ich hier im gesamten thread nicht finden, am Besten kann man übrigens selbst seinem Ruf schädigen, das schaffen andere nicht so einfach.

Es geht hier aber erstmal um die Dienste von Banni. Gerade, dass er, nachdem sich Witti wahrscheinlich beschwert hat, ihn auch bei seinem anderen Dienst gelöscht hat, spricht doch für sich, aber nicht für ihn.

Man sollte manchmal nicht glauben, dass das ein erwachsener Mensch ist.
Ihm fehlt wohl die gebotene Gelassenheit, die man als Paid4-Webbi mitbringen sollte.

Also, wenn Du Tipps hast, ich bin immer offen dafür.

LG Anja

Klar habe ich Tipps. ;) So schlecht sind sie nicht, aber ein paar Punkte sollten trotzdem überdacht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Columbus,

das freut mich schon mal, das sie nicht komplett schlecht sind ;)

Nein, ehrlich, wenn ich was ändern soll, raus mit der Sprache, ich bin ein Fanatiker, was das angeht und wenn da was nicht ok ist, macht mich das wahnsinnig :mrgreen:

Sorry, wieder zurück zum Thema.
 
nein tiger, es ist absolut nicht egal, um welchen dienst es sich handelt., gerichte entscheiden sehr wohl danach, was branchenüblich ist

„Bad_Boy“ sagt mir was, das war einer der sich die gesetze so zurechtgebogen hat, damit sie in sein schema passen

tiger, nenn mal ross und reiter, ich möchte die „einigen“ urteile gene lesen.

@blackpantherweb, ich bin mal durch einen reftausch bei dir gelandet, ich weiss nicht mehr wie viel tausend mails ich bestätigen musste um dann mal irgendwann auf einen cent zu kommen, ich war dann nur froh, dass mein ref seine aktivität eingestellt hatte und ich nach 2 cent bei dir gehen konnte. es gab da auch mal einen newsletter, der hätte sich gut bei „die witzigsten …. gemacht ;-)

@columbus, eine rufschädigung findet schon allein damit statt, dass es eine „schwarze schafe“ ecke gibt