Banni, Sperrungen und das deutsche Recht (Update 17.27h)

@blackpantherweb, ich bin mal durch einen reftausch bei dir gelandet, ich weiss nicht mehr wie viel tausend mails ich bestätigen musste um dann mal irgendwann auf einen cent zu kommen, ich war dann nur froh, dass mein ref seine aktivität eingestellt hatte und ich nach 2 cent bei dir gehen konnte. es gab da auch mal einen newsletter, der hätte sich gut bei „die witzigsten …. gemacht ;-)

und genau das sagt mir, das es nicht stimmt ;) Um auf 1 Cent zu kommen, brauchst bei mir nur 5-10 Mails zu machen.

Ach weißt, wenn Du mich hier beleidigen willst, dann mach das mal, bin ich mittlerweile gewohnt. Ich versuche Usern nur zu helfen, das man dafür einen Tritt bekommt, ist nur zu sehr bekannt.
Ich bewunder Dich trotzdem, weil du so konsequent zu Banni stehst.
Ist auch voll in Ordnung und dein Recht.

Sorry, aber solche NL´s verschicke ich nicht, denn ich kann schreiben ;)

LG Anja
 
nein tiger, es ist absolut nicht egal, um welchen dienst es sich handelt., gerichte entscheiden sehr wohl danach, was branchenüblich ist

In solchen Fällen bestimmt nicht. :biggrin:

tiger, nenn mal ross und reiter, ich möchte die „einigen“ urteile gene lesen.

Selbst suchen macht schlau.

@columbus, eine rufschädigung findet schon allein damit statt, dass es eine „schwarze schafe“ ecke gibt

Umgangssprachlich vielleicht, solange man aber keine unwahren Tatsachen behauptet, ist das schon in Ordnung. :mrgreen: Umgangssprachlich gesehen
schadet man selbst seinen Ruf aber am einfachsten, oder?

Man darf sogar Abzocker schreiben, auch dafür darfst du dir das Urteil selbst raussuchen.

@blackpantherweb,

ich schicke dir mal die Tage was. Ich mache ja Frauen gerne wahnsinnig, mit AGB habe ich es bisher aber noch nicht geschafft. 8O

@PetraG,

warum spielst du denn hier den Anwalt für Banni? Und bleibe doch mal bei einem Thema, Ergüsse über andere Dienste sind hier deplatziert.
Evtl. könnte man auch deine Sprüche als Rufschädigung ansehen, was es mal gab, sollte man auch belegen können, kannst du das?

Bannis Verhalten lässt sich belegen, entspricht also den Tatsachen.
Meinungen darüber fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerungen, solange sie keine Beleidigungen enthalten.

Ich glaube, du musst noch viel lernen.

Back to topic.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe aber schon das recht, anderen auf ihren ergüssen zu antworten?

na ja, irgendwann mal was gelesen was sich jemand zurecht geschraubt hat und nun behaupten, es entspricht der wahrheit find ich schon ziemlich arm :)


nein, ich wollte mich nicht als anwalt für irgendwen aufspielen, ich wollte nur kundtun, dass es anbieter gibt, mit denen ich zufrieden bin, denen ich vertraue...wo ich sicher sein kann, dass ich mein geld gekomme...
 
Nein, ehrlich, wenn ich was ändern soll, raus mit der Sprache, ich bin ein Fanatiker, was das angeht und wenn da was nicht ok ist, macht mich das wahnsinnig :mrgreen:

Ziffer 5 würd ich auf jeden Fall mal überdenken, da ist so Einiges nicht stimmig. ;) Weiter unten hab ich jetzt auf die Schnelle nicht nachgesehen.

nein tiger, es ist absolut nicht egal, um welchen dienst es sich handelt., gerichte entscheiden sehr wohl danach, was branchenüblich ist

Nenn doch mal Ross und Reiter! 8)

Und was genau willst Du mir damit sagen?

tiger, nenn mal ross und reiter, ich möchte die „einigen“ urteile gene lesen.

Google ist Dein Freund. Such mal nach "allgemeine Geschäftsbedingungen" und dem Begriff "unwirksam"; da wirste ne ziemlich große Menge finden. Oder worum geht es Dir eigentlich? :think:

@columbus, eine rufschädigung findet schon allein damit statt, dass es eine „schwarze schafe“ ecke gibt

Auch wieder falsch. Und die entsprechende Info hab ich auch per Urteil/Beschluss. ;)
 
nein, ich wollte mich nicht als anwalt für irgendwen aufspielen, ich wollte nur kundtun, dass es anbieter gibt, mit denen ich zufrieden bin, denen ich vertraue...wo ich sicher sein kann, dass ich mein geld gekomme...


PetraG, so soll es doch auch sein. Ich selbst stehe auch hinter vielen Betreibern, bei denen ich User bin.
Andere haben da auch ihre Problem, aber das ist nunmal so.
Wenn Du bei Banni mit allem zufrieden bist, ist das mehr als gut und freut mich für Dich. Ehrlich.


Ziffer 5 würd ich auf jeden Fall mal überdenken, da ist so Einiges nicht stimmig. Weiter unten hab ich jetzt auf die Schnelle nicht nachgesehen.

@Der_Tiger,

Danke, kann mir denken was es ist. Ich mach den letzten Satz weg ;-)
 
@Der_Tiger,

Danke, kann mir denken was es ist. Ich mach den letzten Satz weg ;-)

Mach lieber alle Änderungen auf einmal. Sonst musste ja täglich Deinen Usern ne Mail schicken, dass Du die AGB geändert hast. Falls Columbus es mal wieder vergisst, Dir bezüglich der Änderungen Vorschläge zu machen, gib einfach noch mal Bescheid. Wir schaukeln das Ding dann schon. ;)

Aber ansonsten lass ich natürlich Columbus den Vortritt; er hat ältere Rechte. :biggrin:
 
ich habe aber schon das recht, anderen auf ihren ergüssen zu antworten?

Klar, wenn du beim Thema bleibst.

na ja, irgendwann mal was gelesen was sich jemand zurecht geschraubt hat und nun behaupten, es entspricht der wahrheit find ich schon ziemlich arm :)

der_Tiger schraubt sich nichts zurecht. :LOL:

nein, ich wollte mich nicht als anwalt für irgendwen aufspielen, ich wollte nur kundtun, dass es anbieter gibt, mit denen ich zufrieden bin, denen ich vertraue...wo ich sicher sein kann, dass ich mein geld gekomme...

Das ist ja auch in Ordnung, du verteidigst aber gleichzeitig auch die Methoden, darüber gibt es halt unterschiedliche Meinungen und eben
die von der_Tiger angesprochenen Paragraphen im BGB. Und da hört die Meinungsfreiheit auf, es gibt nur noch Definitionen.

Das Banni nicht auszahlt, wenn man sich an seine Regeln hält, hat doch niemand behauptet, es geht darum, ob seine Regeln in Ordnung sind.

Über diesen Unterschied solltest du mal nachdenken.

Folge doch einfach mal den Rat und suche danach. Ich könnte dir einige links geben, aber für was?

Urteile sind manchmal, eher oft, gar nicht so leicht zu verstehen.

Du kannst aber auch mal auf 123recht.net fragen, da tummeln sich viele angehende Juristen und auch solche, die es schon sind.
 
ich möchte gerne alle deine angeblichen urteile sehen und lesen können.

worum es mir geht hatte ich schon geschrieben.
 
Ich nehm mal an, Du hast mich angesprochen, also nochmal:

ich möchte gerne alle deine angeblichen urteile sehen und lesen können.

Alle "meinen angeblichen Urteile" kannst Du, sofern öffentlich zugänglich, im Bundesanzeiger, juristischen Fachzeitschriften, juristischen Internetdatenbanken u.ä. lesen, sofern sie dort veröffentlicht sind. Wunder Dich aber nicht, falls es Dich Geld kosten sollte. ;)

Dass ich Dir hier den kostenlosen "Rechtsberater" mach, kommt dann doch nicht in die Tüte. Offengestanden: Dafür gefällt mir schon Dein Ton nicht. Irgendwie doch zu fordernd, dafür, dass Du ziemlich wenig Ahnung hast. 8)

worum es mir geht hatte ich schon geschrieben.

Du hast irgendwas von "bei AGB sei entscheidend, was branchenüblich ist" und von "es gibt im Paid4 bisher keine Urteile" gesagt. Wenn Du Dir da doch so sicher bist, warum brauchste "meine angeblichen Urteile" dann?
 
wo ist eigentlich dein problem, mir die quellen zu nennen?

Das Problem ist eher, sie zu verstehen. Außerdem sehe zumindest ich mich nicht als dein Blödmannsgehilfe an. Ich leiste lieber Hilfe zur Selbsthilfe. ;)

Wenn du dir die Paragraphen 305 bis 310 BGB durchliest, kommst du vielleicht selbst drauf. https://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Wenn du die nicht verstehst, nützen dir Urteile doch nichts, das ist wie mit dem Fisch und dem Fahrrad.
 
Zuletzt bearbeitet:
@spanndauer, wie viele mahnbescheide hast du eigentlich schon erwirkt? ich lese dich nur immer damit drohen.

Oft genug reicht die Androhung eines Mahnbescheides vollkommen aus, da die meisten Betreiber sich es mehrfach überlegen, diesen Schritt zu zu lassen.

Wenn man sich übelelgt das aus 10 Euro schnell mal mehr als das doppelte werden könnte, dann denkt man halt doch nach.

Bisher hab ich einen Mahnbescheid erwirken müssen und danach nie wieder,dass ist aber schon ein paar Jahre her.
 
ich habe aber schon das recht, anderen auf ihren ergüssen zu antworten?

na ja, irgendwann mal was gelesen was sich jemand zurecht geschraubt hat und nun behaupten, es entspricht der wahrheit find ich schon ziemlich arm :)


nein, ich wollte mich nicht als anwalt für irgendwen aufspielen, ich wollte nur kundtun, dass es anbieter gibt, mit denen ich zufrieden bin, denen ich vertraue...wo ich sicher sein kann, dass ich mein geld gekomme...

is ja schoen dass du mit ihm zufrieden bist :)

genau so gibts aber andere, die das mit recht, nicht sind!

stimmt, man kann mit unzaehligen klicks, ein paar euro machen, von den questionmails allerdings abgesehen, denn da muss man wirklich stark behindert sein, um den sinn der fragen nachvollziehen zu koennen! :)

ich finde deine ganze, sich immer wiederholende argumentation armselig, er sollte sich einen besseren ghostwriter holen :)

peter
 
Hallo, hier wird teilweise wieder mit Halbwissen geglänzt da streuben sich mir die Nackenhaare.

Erstmal sollte man den Begriff Userguthaben erklären. Egal wie man es nennt solange das Geld auf dem Koto des Webmasters ist, ist es auch das Geld des Webmasters. Der Webmaster ist nicht der Verwalter dieser Userguthaben. So was gibt es schlicht weg einfach nicht.

Dann Löschung nach AGB. Erstmal hat der Webmaster auf seinen Seiten ein Hausrecht. Dieses Hausrecht erlaubt ihm User die gegen die AGB verstossen zu löschen.

Natürlich steht dieses Hausrecht nicht über dem deutschen Gesetz, das sollte in der Regel auch jedem Webmaster klar sein.

Also löscht ein Webmaster User gemäss den AGB des Dienstes und behält das "Userguthaben" ein ist das auch erstmal in Ordnung.

AGB Verstoss = Nichteinhaltung des Vertrages.

Nun kann der User natürlich sagen so wie Witti das gemacht hat hey so geht es nicht mein erwirtschaftetes "Userguthaben" möchte ich haben.

Richtig steht ihm in 99% aller Fälle auch zu es sei denn der Webmaster kann dem User nachweisen das er sich das Guthaben unrechtmäßig erwirtschaftet hat.

Wenn ein User nach einer Löschung sein bis dahin erwirtschaftetes Guthaben einfordert ist der Webmaster gut daran dies auch aus zu zahlen, denn der User wird hier ebenfalls zu 99% aller Fälle Recht zugesprochen bekommen.

Nun ist es aber so das sich ein User nach dauerhafter Inaktivität doch meistens nicht mehr meldet ist nach der Löschung der Käs für den Webbi gefressen.

Ich lösche auch Regelmäßig Inaktive und bei mir kommt es immer wieder mal vor wenn auch selten das sich ein User danach meldet. Dieser User meldet sich entweder wieder an und bekommt sein altes Guthaben von mir aufgebucht oder aber er bekommt es ausgezahlt.

Man sollte hier noch erwähnen das ein Webmaster in solchen Fällen durchaus eine angemessene Bearbeitungsgebühr von dem User verlangen darf, deshalb ist dem User auch hier immer gut geraten wenn er sich in einem höflichen und angemessenen Ton bei dem Webmaster meldet. (Wir kennen das ja.)

Bevor jetzt die Frage nach dem warum kommt, ganz einfach.

Löschung gemäss der Webseiten AGB sind gerechtfertig weil man damit die Wirtschaftliche Existenz des Dienstes sicher stellen kann.

Man kann von keinem Webmaster verlangen tausende Euros an totem Kapital mit sich zu schleppen mit dem der Webmaster nicht arbeiten kann.

Wie das jeder Webmaster nun im einzelnen regelt ist ja Sache des Webmasters.

Fazit: Löschungen nach gemäss den AGB? Ja.

Kann der User sein Guthaben nach der Löschungen einfordern? Ebenfalls Ja.

So einfach kann es sein wenn man normal arbeitet.

Gruss
 
NebelvonAvalon,

irgendwie finde ich deine Äußerungen widersprüchlich. Ok, liegt evtl. daran, dass wir unterschiedlicher Auffassung über Kündigung oder Löschung sind.

Ob Userguthaben bis zur Auszahlung Eigentum des Webmaster ist, bezweifele ich ganz stark.


Mit dem Hausrecht ist das auch so eine Sache, es ist schon ein großer Unterschied, ob jemand mit Auszahlung gekündigt wird oder ohne Auszahlung gelöscht wird.

Hausrecht kenne ich hauptsächlich in Bezug auf Gastronomie. Ich darf einen Gast verweisen, wenn er sich nicht "benimmt", ich darf aber nicht seinen Mantel behalten.
 
NebelvonAvalon,

irgendwie finde ich deine Äußerungen widersprüchlich. Ok, liegt evtl. daran, dass wir unterschiedlicher Auffassung über Kündigung oder Löschung sind.

Ob Userguthaben bis zur Auszahlung Eigentum des Webmaster ist, bezweifele ich ganz stark.


Mit dem Hausrecht ist das auch so eine Sache, es ist schon ein großer Unterschied, ob jemand mit Auszahlung gekündigt wird oder ohne Auszahlung gelöscht wird.

Hausrecht kenne ich hauptsächlich in Bezug auf Gastronomie. Ich darf einen Gast verweisen, wenn er sich nicht "benimmt", ich darf aber nicht seinen Mantel behalten.

Den Widerspruch siehst du denke ich weil du es wirklich nur aus der Sicht des Users siehst. In der Wirtschaft ist es Gang und gebe das oft der Weg des geringsten Widerstandes gegangen wird. So auch hier. Wenn sich der User nach seiner Löschung meldet bekommt er doch sein Geld.

Der Webmaster gibt die Verantwortung mit der Löschung quasi nur in die Hände des Users. Wohl gemerkt wir reden hier nur über Guthaben was passiert wenn der User nun auch Refs hatte steht auf einem anderen Papier.

Was das Eigentum der "Userguthaben" angeht das darfst du mir schon so glauben, trotzdem kann der Webmaster mit dem Geld nicht machen was er will aber er kann damit arbeiten was er mit totem Kapital nicht kann.

Gruss
 
Ob Userguthaben bis zur Auszahlung Eigentum des Webmaster ist, bezweifele ich ganz stark.

Da hat er aber Recht. Das Geld wird ihm seitens der Sponsorennetzwerke übereignet, weil er bestimmte Leads, Sales, Klicks erzeugt hat.

Ob er das Geld dann weiterzugeben hat, interessiert im Verhältnis zu den Sponsoren aber nicht. ;)

Jetzt kommt das große ABER: Natürlich ist er gemäß des mit den Usern geschlossenen Vertrages aber verpflichtet, diesen einen bestimmten Betrag weiterzureichen. Aber das verdiente Geld für einen Lead unterscheidet sich logischerweise von dem Betrag, den er dem User auszuzahlen hat, also sind es tatsächlich zwei Paar Schuhe.

@Nebel

Wenn ein User nach einer Löschung sein bis dahin erwirtschaftetes Guthaben einfordert ist der Webmaster gut daran dies auch aus zu zahlen, denn der User wird hier ebenfalls zu 99% aller Fälle Recht zugesprochen bekommen.

Nun ist es aber so das sich ein User nach dauerhafter Inaktivität doch meistens nicht mehr meldet ist nach der Löschung der Käs für den Webbi gefressen.

Das hab ich schon vor 3 Stunden geschrieben, aber gekümmert hat sich kaum einer drum ;)

Hier wird es allerdings "problematisch":

Man sollte hier noch erwähnen das ein Webmaster in solchen Fällen durchaus eine angemessene Bearbeitungsgebühr von dem User verlangen darf, deshalb ist dem User auch hier immer gut geraten wenn er sich in einem höflichen und angemessenen Ton bei dem Webmaster meldet. (Wir kennen das ja.)

Was soll den eine "angemesssene Bearbeitungsgebühr" sein? Die Gebühr kassiert der Webbi, der seinen Dienst betreibt doch genau damit, dass er seinen Dienst betreibt. Und das Auszahlungsverlangen eines Users ist sicherlich keine so außergewöhnliche Situation, als dass dafür eine "Gebühr" anfallen könnte. ;)
 
Ok,

dann bleibt der Webbi Eigentümer, hat aber gleichzeitig ein Schuldverhältnis gegenüber dem User?

Das mit der Bearbeitungsgebühr wolle ich auch schon ansprechen. Selbst wenn sie ok ist, was wäre denn eine angemessene Gebühr? Bei einen Dienst, bei dem man für das bestätigen von Mails weniger als 1 Cent/Mail bekommt?

Vielleicht 5 oder 10 Cent? Oder dürfte der Webbi dann einen normalen Stundensatz ansetzen? ;)

Das kann hier ja nicht passieren, Banni hat ja lt. eigener Aussage gelöscht, nicht gesperrt. Dies finde ich auch aus anderer Sicht problematisch, steht doch jetzt Aussage gegen Aussage. Oder könnte er im Fall der Fälle auf einmal doch ein Backup hervorzaubern?

Zum Glück gibt es auch Dienste, die nicht so mit der Brechstange vorgehen.

Ob der Paragraph in den AGB ok ist, werden wir ja sehen. Ich glaube jetzt eher nicht, dass Banni weitergehen wird, falls die Wettbewerbszentrale diesen
Paragraphen abmahnen wird.

Falls er ihn vorher schon ändert, würde er sich allerdings "schuldig" bekennen. ;)
 
Hier wird es allerdings "problematisch":



Was soll den eine "angemesssene Bearbeitungsgebühr" sein? Die Gebühr kassiert der Webbi, der seinen Dienst betreibt doch genau damit, dass er seinen Dienst betreibt. Und das Auszahlungsverlangen eines Users ist sicherlich keine so außergewöhnliche Situation, als dass dafür eine "Gebühr" anfallen könnte. ;)

Ok da habe ich mich wohl etwas schwammig ausgedrückt. Soll heissen wenn der User einen AGB Verstoss begangen hat nehmen wir einfach mal die Inaktiviät ist ja der Hauptfall so muss ich als Webbi nach der Löschung im Backup nachschauen die Daten raus suchen,überprüfen usw.

Dies kann man als besonderen Arbeitsaufwand bezeichnen auch wenn es in den meisten Fällen keiner ist.

Mit angemessen meinte ich das der Webbi keine 5 Euro Bearbeitungsgebühr verlangen kann wenn 50 Cent zu zahlen wären. Bei der Bearbeitungsgebühr spricht man ja in der Regel vom 10% Bereich der Forderung.

Gerade im Paid4bereich eigentlich uninteressant, weil es in den meisten Fällen wirklich nur Kleckerbeträge sind.

Allerdings und deshalb habe ich das auch so geschrieben gibt es ja immer wieder User die sich in solchen Fällen benehmen wie die Axt im Walde und da bewirkt ein Wort wie Bearbeitungsgebühr oft wahre Wunder. ;)

Ich sag mal so aus eigener Erfahrung ich hab schon des öfteren darauf hin gewiesen aber noch nie eine gefordert.

Oft ist es ja so das sich User aufgebracht melden und schreiben "Behalt doch deine scheiss Kohle" ich hole mir die Gerichtilich oder aber ich weiss wo du wohnst oder ich schlag dein Auto kurz und klein. Kommt vor und auch nicht selten.

Hallo? "Behalt doch deine scheiss Kohle" das tu ich dann auch, denn mit diesen Worten verzichtet der User auf sein Geld.

Deshalb schrieb ich da oben das man sich in einem angemessenen Ton melden sollte.

Gruss

Columbus ob der Punkt in der AGB rechtens ist oder nicht kann man doch so pauschal gar nicht sagen. Es kommt doch darauf an wie der Webmaster mit diesem Punkt umgeht vor allem nach der Löschung.

Diesen Punkt in die AGB zu schreiben ist ja nicht verboten. Nur wie ich als Webbi damit umgehe darauf kommt es an.

Gruss
 
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