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Ich gehe davon aus, dass ihm das in Kürze klar gemacht wird.![]()


@wittis-web.de, strafrechtlich hat derjenige, der nachweisen kann, dass er die hehlerware im guten glauben gekauft hat, sicherlich nichts zu befürchten. er darf sie aber auch nicht behalten, oder glaubst du, du dürftest mein gestohlenes auto behalten, weil du dem dieb vertraut hast und ich würde in die röhre gucken? dein geld müsstest du beim dieb einklagen.
@witti, den fall kenne ich nicht. grundsätzlich ist es so, dass man an gestohlenen sachen, ungeachtet des guten glaubens, kein eigentum erwerben kann. nun könnte man sicherlich noch darüber diskutieren, ob dukaten eine sache sind...