Banni, Sperrungen und das deutsche Recht (Update 17.27h)

@wittis-web.de, strafrechtlich hat derjenige, der nachweisen kann, dass er die hehlerware im guten glauben gekauft hat, sicherlich nichts zu befürchten. er darf sie aber auch nicht behalten, oder glaubst du, du dürftest mein gestohlenes auto behalten, weil du dem dieb vertraut hast und ich würde in die röhre gucken? dein geld müsstest du beim dieb einklagen.

ich denke, nichts anderes hat banni gemeint…

es gab da mal einen fall bei ebay, da hat jemand 5 alte münzen für 5 € ersteigert. das hatte zur folge, dass die polizei zur haussuchung bei ihm auf der matte stand und diese sowie weitere hunderte münzen im gesamtwert von 20.000 € beschlagnahmt hat, weil kein nachweis geführt werden konnte, dass die münzen nicht aus illegalen ausgrabungen stammen. nun fühlen sich alles münzsammler pauschal kriminalisiert, weil es für die meisten sammlerstücke keine herkunftsnachweise gibt.

okay, der vergleich hinkt vielleicht, im vorliegenden fall ist es ein admin von einem paidmail dienst, in dem von mir erwähnten ist es "nur" deutschland dass alle münzsammler unter generalverdacht stellt, weil es sich mit einem gesetz zum schutz der kulturgüter verpflichtet hat, den illegalen import archäologischer funde aus anderen ländern zu unterbinden.
 
Warum vergleichst Du es dann, wenn es eh hinkt? :ugly:

Der "Generalverdacht" kam hier auch nicht von staatlicher Seite, sondern direkt von Banni, der "Straftatbestände" (oder besser: was er dafür hält...) in seine AGB aufnimmt, und meint, damit ne Rechtfertigung zu haben, alle die ab und zu mal mit seinen komischen Dukaten handeln, sperren zu können.

Banni ist weder eine Staatsmacht :)biggrin:) noch befugt, Verträge von heute auf morgen nach seinen "witzigen Ideen" ändern zu können. Aber ich fürchte, das wird er erst dann verstehen, wenn ihm mal wer auf die Fingerchen klopft...
 
@wittis-web.de, strafrechtlich hat derjenige, der nachweisen kann, dass er die hehlerware im guten glauben gekauft hat, sicherlich nichts zu befürchten. er darf sie aber auch nicht behalten, oder glaubst du, du dürftest mein gestohlenes auto behalten, weil du dem dieb vertraut hast und ich würde in die röhre gucken? dein geld müsstest du beim dieb einklagen.

ne, eben nicht
der Fall eines Holländers, der per Scheckbetrug in Deutschland eine ganze Menge Autos gekauft hat:
Schecks waren nicht gedeckt, der Holländer hatte die Autos aber mitsamt Papiere, weil er die ja offensichtlich per Scheck bezahlt hat, dann an einen Autohändler in Deutschland verkauft
der Autohändler muss nicht eins der Fahrzeuge zurückgeben, denn er hat gutgläubig erworben, weil Papiere und Co ja in Ordnung waren
die Opfer müssen nun ihren Verlust beim Holländer einklagen

der Fall ging letztes Jahr durch zig Sendungen
 
@tiger, das war von mir ironisch gemeint und sollte nur zeigen, dass in unserem land möglich ist, was man manchmal gar nicht für möglich hält.
welche qualifikation habt ihr da eigentlich, dass ihr ad hoc entscheiden könnt, was in agb stehen darf und was nicht? einem anwalt fällt das nicht so leicht, der braucht dafür viel zeit und nicht zuletzt juristische kenntnisse.

in einem bgh-urteil hab ich neulich gelesen, dass sich die richter bei ihrer urteilsfindung auf ein anderes höchstrichterliches urteil gestützt haben, vorher aber akribisch geprüft haben, ob die vertragspartner eines mobilfunkanbieters genauso „schützenswert“ sind, wie die eines internetproviders.

da frag ich mich, wie „schützenswert“ sind die mitglieder eines paidmaildienstes einzustufen, wo doch hier öfter mal vom „sumpf“ die rede ist und im grunde jedes mitglied die risiken kennt, die es eingeht….

@witti, den fall kenne ich nicht. grundsätzlich ist es so, dass man an gestohlenen sachen, ungeachtet des guten glaubens, kein eigentum erwerben kann. nun könnte man sicherlich noch darüber diskutieren, ob dukaten eine sache sind...
 
@witti, den fall kenne ich nicht. grundsätzlich ist es so, dass man an gestohlenen sachen, ungeachtet des guten glaubens, kein eigentum erwerben kann. nun könnte man sicherlich noch darüber diskutieren, ob dukaten eine sache sind...

ja und nein

im Grundsatz steht im Gesetz das von dir gesagte
in der Reportage sagte die zuständige Staatsanwaltschaft was von Anhängen, Gutugläubiger Erwerb und Co, wonach der Kauf als solches rechtens war, und der Autohändler eben raus ist aus der Sache.
In diesem Fall müssen die Opfer nun in Holland gegen den Holländer klagen.
Was daraus letztendlich wurde, keine Ahnung, das lag bei der Reportage wohl noch nicht vor.
Die Autos jedenfalls waren Eigentum vom Händler

Es gilt wohl zu prüfen, ob hier Wissen der Sache oder billigende Duldung einer solchen vorlag


nehmen wir mal mein Geschäft, ich habe einen Videospiel An&Verkauf, es kommen jeden Tag dutzende Spiele rein
einem Spiel kann man nicht ansehen, dass es geklaut sein könnte, ein Nachweis ist aufgrund fehlender Seriennummern auch kaum bis garnicht möglich
mir wurde schon unterstellt, wissentlich geklaute Spiele gekauft zu haben, was aber von der Staatsanwaltschaft dann eingestellt wurde, weil eben bei einem Spiel nicht ersichtlich ist, wie und was damit los ist
und bei Geräten habe ich immer noch die Ankaufsbelege, auf denen eine Eidesstattliche Versicherung unterschrieben wird, dass veräußerte Sachen Eigentum des Veräußernden sind, somit wird das wissentlich dann bei mir ausgeschlossen

man sieht also, schon an diesen zwei Fällen, dass das mit dem Eigentum an gestohlenem nur im Prinzip gilt

anders wäre es nun, wenn einer reinkäme und sagt, die Spiele habe ich heute geklaut
selbst, wenn er mir dann den Wisch unterschreibt, dann bin ich Mittäter und es wäre Hehlerei

also alles in allem ist das also nicht immer alles schwarz/weiß, wie es geschrieben steht
 
Petra denkt, dass Banni meint.....

Ob das die Transparenz ist, die erste Pflicht in AGB ist?

Egal, das war ja auch nur der literarisch wertvolle Teil, es gibt noch ein paar Klöpper in ihnen, aber ich werde ja Banni nicht alles noch aufs Butterbrot schmieren.

Da soll er doch mal mit einem Frisör seines Vertrauens reden...

Das gilt übrigens auch für alle, die diese AGB mehr oder weniger 1:1 übernommen haben, auch die schon etwas älteren Versionen.
 
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