bennsenson
Makkabi
- 28 April 2006
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MartyMcFly schrieb:Du nimmst also "verbotene" Spirituosen weg? Welches Gesetz verbietet den Besitz von Alkohol für Jugendliche? Antwort: keines.
Haarspalterei. Da sie es besitzen, hat es Ihnen jemand gegeben oder sie haben es geklaut, da ist die erste Ordnungswidrigkeit. Und die zweite ist, wenn sie es getrunken haben.
Also dieses Informationsblatt des Jugendamtes und der Polizei Bayern (gibt es aber auch für andere Bundesländer) spricht wie gesagt explizit von einem Trinkverbot:
https://www.polizei.bayern.de/content/1/9/1/4/alcopops_2.pdf
Auch hier finde ich diese Formulierung:
https://www.kommunale-suchtpraevention.de/05-06/beitraege/index.phtml?mode=projekt&bbd=1146&bd=814
Seit 2001 spielen dabei die alkoholischen Mixgetränke (sog. Alcopops) eine wesentliche Rolle. Für diese alkoholischen Mixgetränke gilt ein Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren).
