Ein Haftbefehl kann doch auch ausgestellt werden, ohne das der Betroffene richterliches Gehör gefunden hat. Wäre ja auch unrealistisch.Also ich hatte Art. 19 (4) des Grundgesetzes gemeint, wonach jedem ein Recht auf richterliches Gehör garantiert wird.
Und du hälst es für möglich, dass die 60 Leute wussten, dass der Haftbefehl unrecht ist? Und noch mal nachgefragt: Wenn der Typ so sicher ist, dass der Haftbefehl unzulässig ist, warum schalte er dann keinen Anwalt ein?Wenn in einem Fussballspiel Hooligans auf frischer Tat ertappt worden sind, ist das auf jeden Fall eine andere Situation, in Aachen gibt es einen Hintergrund, der nicht bekannt ist und deshalb möglicherweise anders ist als es auf den ersten Blick ausschaut.
Nicht immer, aber meistens.Haftbefehle entstehen nicht immer auf rechtlich einwandfreiem Weg!!!
