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Ich will diese "Theorie" sogar mal mit ein paar Fakten füllen:
Zum einen gibts diesen Ahornweg in Dornbrin/Österreich gar nicht.
Und zum anderen:
Guggt Euch auf der Seite https://www.beepworld.de/members98/powerteamobst/ mal das Impressum an. Und danach schaut ins Gästebuch. Eintrag 49...Da steht: "Hallo Bernd"...![]()
Tja die Frage ist jetzt gegen wenn soll man die Anzeige machen und in welchem Land, die Adresse im Impressum und die bei Denic registriert ist, ist sicherlich falsch. Wir wissen also gar nicht wo die Frau wohnt und ob Sie auch wirklich so heisst wie bei Denic steht. Der Tatbestand des Betruges ist ja erfüllt aber da ja noch falsche Angaben im Impressum und bei Denic sind ist das bestimmt auch strafbar oder irre ich mich jetzt da?
Ich will diese "Theorie" sogar mal mit ein paar Fakten füllen:
Zum einen gibts diesen Ahornweg in Dornbrin/Österreich gar nicht.
Und zum anderen:
Guggt Euch auf der Seite https://www.beepworld.de/members98/powerteamobst/ mal das Impressum an. Und danach schaut ins Gästebuch. Eintrag 49...Da steht: "Hallo Bernd"...![]()

Eigentlich gar nicht so schwer, die Frage zu beantworten, gegen wen man in diesem Fall Anzeige erstatten soll. Nämlich in Deutschland und gegen UNBEKANNT.
Das mein ich durchaus ernst, auch wenn Euch die Namen angeblich bekannt sind. Ihr könnt ja dann einfach in die Anzeige alles reinschreiben, was Ihr wisst. Also zB: Der Bernd war zunächst Webbi, dann kamen Mails, dass jetzt die Sandra Webbi wäre, aber Ihr wüßtest nicht, obs die wirklich gibt. Daneben könnt Ihr eben auch reinschreiben, dass es von der mehrere Adressen gäbe und keiner weiß, obs die wirklich gibt oder ob es sich um eine "erfundene Person" handelt.
Dann sollte es doch eigentlich ein Leichtes für die Polizei sein, rauszufinden, ob der Dienst tatsächlich verkauft wurde, oder obs eben nicht so war.
Dementsprechend, was die in Erfahrung bringen, könnt Ihr danach dann ja entscheiden, von wem Ihr Eure Kohle zu kriegen habt.
Wichtig ist dann aber, dass Ihr entweder selbst bei der Polizei nachfragt, was die rausgefunden haben (die müssen Euch darauf aber keine Antwort geben) oder dass Ihr eben einen Anwalt beauftragt, der sich dann die Akten besorgt.
Als Letztes, was die Falschangaben bei der Denic angeht: Es iss nicht so eindeutig, ob das strafbar ist. Das kann zwar unter nen Straftatbestand (z.B. Urkundenfälschung) fallen, muss es aber nicht. Kommt immer drauf an, wie das mit der "Umschreibung auf den neuen Webbi" bei der Denic lief.
Sollte es die Dame in Österreich gar nicht geben, dann hätte ja der Verkauf nie stattgefunden und der alte Webbie wäre dann der Betrüger.
@BB
Wurde denn der Versuch schon einmal unternommen ? Hast Du da Informationen ? Ich könnte mir vorstellen, dass Quelle, Otto, T-Com etc. schon daran interessiert sein würde, ob der Werbepartner ein Betrüger ist, denn die Unternehmen machen ja nicht aus lauter Lust und Liebe Werbung, oder ?
Vielleicht findest Du als erfahrener User was heraus.![]()
Hallo Tiger,
sag mal hast du von dem Vorbesitzer Name und Adresse die ich dann auch bei der Anzeige angeben könnte.