Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, das man nur einen "Strafantrag" und keine "Strafanzeige" zurücknehmen kann aber das klingt ja auch alles gleich
... wie soll ein Laie denn da wirklich durchblicken ... Vielleicht sollte ich einfach auch einmal bei unserem Rechtsanwalt nachfragen, damit er mir das alles noch mal ganz genau und für "blonde verständlich" erklärt
Gruß
Sandra
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