Ghostmarket: Haftstrafen für jugendliche Hacker

Ein florierender Handel mit gestohlenen Bankkonto- und Kreditkartendaten bringt eine Gruppe von britischen Jugendlichen nun für bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. Die heute 19- bis 21-Jährigen hatten die im Jahr 2009 aufgeflogene Cracker-Plattform ghostmarket.net betrieben, eine Art kriminelles soziales Netzwerk. Während der Verhandlung wurde Ghostmarket laut Bericht der britischen Zeitung "Guardian" auch als "Crimebook" und "Supermarkt für Kriminelle" bezeichnet. Rund 8.000 Mitglieder weltweit sollen sich zuletzt über die Plattform ausgetauscht haben.

65.000 Personen geschädigt

Auf Ghostmarket fanden sich Anleitungen wie "14 Wege zum Hacken von Kreditkarten" sowie Hinweise für den Einsatz von gestohlenen Karten auf eBay oder zur Herstellung von Sprengstoff und chemischen Drogen. Der von den Jugendlichen verursachte Schaden wird auf rund 17,6 Millionen Euro geschätzt, insgesamt sollen 65.000 Personen geschädigt worden sein. Die Plattform war 2009 aufgeflogen. Der Hauptangeklagte Nicholas Webber, Gründer und Betreiber von ghostmarket.net, hatte damals zusammen mit dem ebenfalls verurteilten Ryan Thomas, dem Administrator der Webseite, versucht eine Hotelrechnung über 1.000 britische Pfund mit gestohlenen Kartendaten zu bezahlen.

Kurz nach ihrer Verhaftung im Oktober 2009 gelang den beiden jedoch die Flucht nach Mallorca. Bei der Wiedereinreise nach Großbritannien wurden sie am 31. Januar 2010 erneut verhaftet und mussten sich dem Gerichtsverfahren stellen. Auf Webbers Notebook fand die Polizei Daten von 100.000 gestohlenen Kreditkarten.

Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für Hauptverantwortliche

Webber, der Sohn eines ehemaligen Politikers, wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, Thomas erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren. Der nun 21-Jährige Gary Kelly wandert ebenfalls für fünf Jahre ins Gefängnis, da er geholfen hatte, eine Crack-Software zu entwickeln. Diese ermöglichte das Stehlen von persönlichen Daten von tausenden Computern. Strafmildernd habe sich nach Angaben des Richters das damalige Alter der Jugendlichen ausgewirkt, die zum Tatzeitpunkt 18 und 17 Jahre alt waren.
[onlinekosten.de] · 07.03.2011 · 13:01 Uhr
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