Prozess über Niedriglöhne als mögliche Straftat
Magdeburg (dpa) - Das Landgericht Magdeburg prüft von heute an, ob sich Arbeitgeber strafbar machen, wenn sie Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen. In einem Berufungsprozess ist ein Unternehmer angeklagt, der Arbeitnehmer aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von nur 1,79 Euro beschäftigte. Zwei Vorinstanzen sprachen ihn frei, das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht.