Verfassungsgericht urteilt über Leistungen für Asylbewerber im Juli
Karlsruhe (dpa) - Ob Asylbewerber in Deutschland künftig mehr Geld bekommen, wird sich voraussichtlich am 18. Juli entscheiden. Dann will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil im Prozess um das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter deutliche Zweifel daran geäußert, dass die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Die Leistungen wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro.