Solidaritätszuschlag: Was die Abschaffung für Arbeitnehmer bedeutet
Die Union will den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen. Doch der Koalitionspartner SPD zeigt sich wenig begeistert. Denn der Soli soll erst ab 2020 abgebaut werden und so für eine Entlastung der Arbeitnehmer sorgen. SPD-Chef Sigmar Gabriel hätte daher lieber einen Vorschlag Wolfgang Schäubles unterstützt, der allerdings vor allem Geringverdiener belastet hätte.
Die Unionsspitze hat sich auf die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte dabei in den letzten Monaten dafür plädiert, dass der Solidaritätszuschlag in die Einkommenssteuer überführt wird. Dies hatten Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) jedoch abgelehnt, auch weil die Union im Wahlkampf Steuererhöhungen ausgeschlossen hatte. Nun haben sich die Beteiligten anscheinend auf einen Kompromiss geeinigt. Für Steuerzahler bedeutet die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine finanzielle Entlastung. Allerdings will die Unionsführung den Soli erst ab 2020 abbauen.
Warum will die Union den Solidaritätszuschlag abschaffen?
Mit dem nun geplanten schrittweisen Abbau soll einer erzwungenen Abschaffung des Solidaritätszuschlags zuvorgekommen werden. Denn mit dem Ende der Ostförderung im Jahr 2019 wird der Soli verfassungsrechtlich angreifbar. Zwar müssen Steuerzahler nun voraussichtlich noch fünf Jahre auf eine Veränderung beim Soli warten. Vor allem Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können jedoch froh sein, dass Schäubles Pläne nicht aufgegriffen werden.
Was eine Überführung des Solis in die Einkommenssteuer bedeuten würde
Die Überführung des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer und die Erhöhung der Einkommenssteuersätze hätte vor allem Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen stärker belastet. Denn Geringverdiener müssen abhängig von der Lohnsteuerklasse bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze keinen Soli zahlen. Für einen Alleinstehenden mit Lohnsteuerklasse I liegt diese Grenze beispielsweise bei 1.444 Euro brutto monatlich. Erst ab einem höheren Einkommen wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent der Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer erhoben. Würde der Soli nun in die Einkommenssteuer integriert, bekämen auch die Arbeitnehmer die Steuererhöhung zu spüren, die bisher von der Abgabe verschont waren.
Schäubles Vorhaben, den Solidaritätszuschlag in die Einkommenssteuer zu überführen, hätte zudem bedeutet, dass die Einnahmen nicht mehr allein dem Bund zufließen, sondern mit Ländern und Gemeinden geteilt werden müssen. Auch auf den Länderfinanzausgleich würde dies Auswirkungen haben: Finanzkräftige Bundesländer wie Bayern müssten in der Folge noch mehr einzahlen, da andere Bundesländer von den Änderungen bei der Einkommenssteuer weniger stark profitieren würden.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die auf den Steuerbeitrag aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer fällig wird. Er wurde im Jahr 1991 eingeführt, um u.a. die Kosten des 2. Golfkriegs zu stemmen. Der Zuschlag wurde seit 1995 immer wieder verlängert, um die Kosten der deutschen Einheit zu decken.
SPD kritisiert Verzögerung bei Abschaffung des Solidaritätszuschlags
SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigte sich gegenüber der Bild-Zeitung wenig begeistert über die neuen Pläne der Union. Vor allem stört er sich an der späten Umsetzung. Demnach bevorzugte er Schäubles "schnelle Lösung". Nun ist zu befürchten, dass der Soli noch lange erhalten bleibt. Auch gegen die kalte Progression würde vorerst nichts unternommen werden.