Richter Gaspedal: Freispruch für alle Temposünder

Herford/München (dpa) - Mit einer Freispruch-Serie für Temposünder hat ein Herforder Richter eine Debatte über Radarfallen ausgelöst. Seit vergangener Woche spricht der Verkehrsjurist Helmut Knöner jeden Temposünder frei, weil er viele Radarfallen bloß für Geldschneiderei hält.

«Die Gefahr der Abzocke ist da», sagte Knöner am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Der Automobilclub ADAC und Verkehrsexperten reagierten skeptisch. Der Deutsche Anwaltverein gibt Knöner Recht.

42 geblitzte Autofahrer sprach der umstrittene Amtsrichter aus Ostwestfalen in der vergangenen Woche bereits frei - und das ist erst der Anfang. Der 62 Jahre alte Richter will die Raser unbehelligt lassen, bis sich an der Gesetzgebung etwas ändert: «Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird.»

Oft sei unklar, warum an manchen Orten Radarfallen aufgestellt werden. «Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet.» Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. «Viele spüren den Druck der leeren Kassen», sagte Knöner, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht seine Urteile fällt. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. «Es muss eine Kontrolle stattfinden.»

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) glaubt, Tempo-Messanlagen würden häufig zum Abkassieren installiert. «Die Anlagen werden nicht dort aufgebaut, wo sie am meisten Verkehrssicherheit schaffen könnten», sagte Jörg Elsner, der Vorsitzende der DAV- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, der Nachrichtenagentur dpa. «Stattdessen werden die Messungen an vierspurigen Ausfallstraßen gemacht, weil man da am meisten Geld verdient.»

Der Automobilclub ADAC sieht die Forderungen Knöners dagegen kritisch: «Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar», sagte der Leiter Verkehrsrecht des ADAC, Markus Schäpe, der dpa. Eine Ankündigung von Radarfallen ginge zulasten der Sicherheit.

Richter Knöner kritisiert auch die rechtlichen Grundlagen für Foto-oder Video-Aufnahmen von Temposündern. Sie würden auf Basis eines Terrorabwehrgesetzes gemacht, und das sei falsch. Der ADAC hält dagegen: «Es ist durchaus zulässig, Fotos zu machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.»

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde einlegen. «Wir kannten so einen Fall noch nicht», sagte ein Behördensprecher.

Dass Verkehrssünder von Knöners Urteilen profitieren, glauben Experten nicht. Der Kölner Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken sagte: «Jedes Urteil ist eine individuelle Entscheidung und gibt keinen Aussetzungsgrund für andere Ordnungswidrigkeitsverfahren.» Wer geblitzt wurde und noch eine Rechnung offen hat, muss also zahlen.

Verkehr / Justiz
10.11.2010 · 19:13 Uhr
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