Rechtsschutzversicherung: Leistungen der BU mit Anwalt einfordern

Verbraucher können mit einer Rechtsschutzversicherung Leistungen von anderen Versicherungen durchsetzen. Wie wichtig dies ist, zeigt ein aktueller Fall bei der Nürnberger Versicherung. Die Gesellschaft verweigerte einen berechtigten Rentenanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), musste letztlich jedoch einer Anwaltskanzlei nachgeben.

Wie sinnvoll es ist, dass eine Rechtsschutzversicherung Leistungen im Streit mit anderen Versicherungen erbringt, zeigt ein aktuelles Beispiel bei der Nürnberger Versicherung. Ein Kunde hatte seine BU-Police im Jahr 2012 abgeschlossen und ist seit Anfang 2014 erkrankt. Die ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit teilte der Versicherungsnehmer seinem Anbieter rechtzeitig mit und forderte die vereinbarten Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen ein.

Ablehnung des Anspruchs aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Statt ihrer Leistungspflicht aus der Krankschreibung nachzukommen, warf die Nürnberger Versicherung dem Kunden eine vorsätzliche Verletzung der vorvertraglichen Auskunftspflicht vor: Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen sich Antragssteller zunächst einer Risikoprüfung unterziehen und die sogenannten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Da die Nürnberger Versicherung falsche Angaben vermutete, machte sie von ihrem Recht Gebrauch, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Forderungen lassen sich juristisch durchsetzen

Der erkrankte Versicherungsnehmer beauftragte die auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB. Die Anwälte legten den Anspruch des Betroffenen schriftlich dar und konnten sich durchsetzen. Nach einer außergerichtlichen Einigung zahlte die Nürnberger eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe. CLLB-Anwalt Christian Luber sieht hier eine Bestätigung der Tatsache, dass Versicherungsnehmer in der Regel das Recht auf ihrer Seite haben: "Es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen."

Rechtsschutzversicherung: Leistungen können Existenz sichern

Auch wenn die allgemeine Ausgangslange für Versicherte günstig ist, müssen diese ihr Recht zunächst geltend machen. Mit einer reinen Forderung als Privatperson ist es dabei meist nicht getan: "Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist", so Luber.

Daher ist es sinnvoll, bereits beim Abschluss einer Versicherung, bei der viel Geld oder gar die finanzielle Existenz auf dem Spiel steht, mit einer Rechtsschutzversicherung vorzusorgen. Denn bis das Ziel erreicht ist, kann es für den Betroffenen teuer werden. Rechtsschutzversicherung Leistungen können hingegen die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Schieds- und Schlichtungsverfahren und falls erforderlich sogar die Kosten des Gegners abdecken. Verbraucher müssen jedoch beachten, dass je nach Police unterschiedliche Bereiche versichert werden. Ob ein für Forderungen gegen Versicherungen notweniger Vertragsrechtsschutz besteht, sollten Interessierte im Voraus durch einen Online-Tarifvergleich Rechtsschutzversicherung oder eine individuelle Beratung klären.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 28.07.2015 · 11:43 Uhr
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