News der Woche: Der Post-Streik und seine unerwarteten Konsequenzen

Seit mehr als drei Wochen streikt die Post. Während einige Verbraucher davon nichts mitbekommen, da ihre Zusteller weiterhin fleißig Briefe austragen, sind die Konsequenzen für andere Empfänger teils immens. Das zeigt sich beispielsweise an verspäteten Steuerbescheiden oder sogar verschollenen Urnen. Doch ein Ende der gähnend leeren Briefkästen ist in Sicht. Jetzt wird wieder verhandelt.

Imker muss dutzende Königinnen töten

Tiere werden normalerweise nicht einfach per Post verschickt. Bei Bienenköniginnen ist das anders. Sie können normalerweise problemlos in Spezialkuverts innerhalb von Deutschland versendet werden. Bei einer normalen Zustellzeit kommen die Königinnen in der Regel auch unversehrt beim Empfänger an. Aufgrund des Poststreiks sterben nun viele Königinnen unterwegs, da die Briefe nicht oder nur sehr verspätet zugestellt werden. Ein betroffener Imker, der selbst Bienen züchtet und Königinnen in die ganze Republik verkauft, musste einige Bienenköniginnen sogar selbst töten, da diese nicht mehr für die Zucht geeignet sind. Für die Bild ist dies Grund genug, über die ersten Opfer des Poststreiks zu berichten.

Urne durch Poststreik verschollen

Durch den Poststreik bleibt nicht nur die Bienenpost auf der Strecke. Eine Familie aus Kempen wartet seit Tagen auf eine sehr wichtige und zugleich traurige Zustellung: eine Urne mit der Asche des Vaters. Nachdem diese nach der Feuerbestattung per Paket verschickt wurde, fehlt jede Spur von ihr. Auch über die Paketverfolgung ist derzeit nicht nachzuvollziehen, wo genau sich das Paket überhaupt befindet.

Widerspruchfristen bei Steuerbescheiden verfallen

Wer eine dicke Steuerrückerstattung erwartet, der freut sich auch einmal auf Post vom Finanzamt. Doch viele Steuerbescheide kommen in diesen Tagen nicht ans Ziel. Zwar überweist das Finanzamt in der Regel trotzdem das Geld auf das in der Steuererklärung angegebene Konto. Ärgerlich ist es jedoch, wenn die Rückerstattung zu niedrig ausfällt. Die WirtschaftsWoche weist darauf hin, dass die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid automatisch vier Tage nach Versand des Schreibens startet - egal ob dieses beim Empfänger ankommt oder durch den Poststreik irgendwo liegenbleibt.

Wer anhand der Überweisung vom Finanzamt vermutet, zu wenig Geld zurückerstattet bekommen zu haben, sollte daher rechtzeitig einen vorsorglichen Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen, sobald der Bescheid endlich angekommen ist. Dabei ist allerdings ebenfalls zu beachten: Wird der Einspruch per Post versendet, kann dieser durch den Poststreik auch verspätet beim Finanzamt ankommen.

Gerichte stehen nach dem Poststreik vor enormen Problemen

Auch Behörden haben vom Poststreik inzwischen genug. Zwar laufen die Verhandlungen zwischen ver.di und Post seit heute wieder. Allerdings wird der Streik auch dann nachhaltige Konsequenzen haben, wenn er schon bald enden sollte. So steht beispielsweise das Leverkusener Amtsgericht vor einer enormen Nachbearbeitungswelle, wenn die Briefe wieder ankommen. Dabei steht für rund die Hälfte der Belegschaft der verdiente Sommerurlaub an. Wie man die zu erwartende Briefflut bewältigen soll, ist den Mitarbeitern am Gericht derzeit noch ein Rätsel.

Viele Fristen werden nicht verlängert

Derzeit fragen sich wohl viele Verbraucher, wie sie reagieren sollen, wenn sie unverschuldet durch den Poststreik eine wichtige Frist verpassen. Die Bewerbungsfrist der Unis verlängert sich beispielsweise nicht und endet am 15. Juli. Abiturienten, die sich jetzt auf einen Studienplatz bewerben wollen, sollten also gegebenenfalls auf den Briefversand eines Postkonkurrenten ausweichen oder per Expressversand versenden. Das kann bei zahlreichen Bewerbungen zwar teuer werden. Allerdings werden Expresssendungen unabhängig vom Poststreik weiterhin zugestellt.

Wer wichtige Behördenbescheide, Vertragsunterlagen oder ähnliches erwartet, kann hingegen nur auf die Kulanz von Behörden oder Unternehmen hoffen. Manchmal hilft es schon, sich durch einen Anruf beispielsweise über Zahlungstermine zu informieren oder um eine Verlängerung von Fristen zu bitten.

Rückblick
[finanzen.de] · 03.07.2015 · 09:16 Uhr
[6 Kommentare]
 
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