Kinder von Hartz IV-Empfängern müssen Fahrkarten selbst bezahlen
Kassel (dts) - Das Bundessozialgericht hat heute eine Entscheidung des Sozialgerichts Aurich aufgehoben und geurteilt, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern ihre Schülermonatsfahrkarten aus dem Regelsatz selbst bezahlen müssen (Az: B 14 AS 44/08 R). Im vorliegenden Fall besuchte eine Schülerin eine 20 Kilometer entfernte Berufsfachschule. Der Vater der Tochter hatte argumentiert, dass der Landkreis 48 Euro zahlen solle, weil der Hartz IV-Regelsatz für Fahrtkosten nur 16,88 Euro betrage. Weder für die gesonderte Übernahme der Kosten noch für ein Darlehen in dieser Höhe gebe es eine gesetzliche Grundlage, so das Bundessozialgericht. "Mit derartigen Entscheidungen werden gerade im ländlichen Raum Hartz IV-Schülern der Zugang zu weiterführenden Schulen verwehrt", kommentierte Martin Behrsing von der Initiative "Erwerbslosen-Forum Deutschland" das Urteil.