Kevin-Prozess: Gericht schlägt Geldauflage vor

Bremen (dpa) - Im Prozess um den Tod des kleinen Kevin aus Bremen ist ein Ende in Sicht. Anklage und Verteidigung sprachen sich grundsätzlich für die Einstellung des Verfahrens gegen den Amtsvormund aus. Das Landgericht schlug ein Ende des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 5000 Euro vor. Die Prozessbeteiligten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Vorschlag akzeptieren. Einen Beschluss will das Gericht am 25. August verkünden. Der Amtsvormund muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der schwer misshandelte Junge war tot in der Wohnung des Ziehvaters entdeckt worden.

Prozesse / Kriminalität / Kinder
11.08.2010 · 12:09 Uhr
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