Kein Kindergeld ab 2016? Die Fakten zur Steueridentifikationsnummer

Derzeit gibt es bei vielen Eltern Verwirrung um das Kindergeld. Denn ab Januar 2016 muss der zuständigen Kindergeldkasse die Steueridentifikationsnummer des Kindes schriftlich vorliegen. Angst um die Auszahlung der Familienleistung muss aber vorerst niemand haben. Die Behörden zahlen das Kindergeld auch weiter, wenn die Steuernummer nicht sofort mitgeteilt wird.

Die Meldung verbreitet sich auf verschiedenen Internetseiten und den sozialen Medien wie ein Buschfeuer: Eltern, die der Familienkasse nicht bis Ende des Jahres die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, erhalten ab Januar 2016 kein Kindergeld mehr. Dabei handelt es sich jedoch um eine Fehlmeldung. Richtig ist, dass für Kindergeldanträge ab 2016 die Angabe der Steuernummer sowohl der Eltern als auch des Kindes notwendig ist. Auch für Kinder, für die bereits ein Kindergeldanspruch besteht, müssen die Informationen gegebenenfalls nachgereicht werden. Allerdings haben Eltern damit noch Zeit.

Steuernummer nicht vorgelegt - kein Kindergeld ab 2016?

Wie die Behörden nun klarstellen, führt eine verspätete Angabe der Steueridentifikationsnummer bei der zuständigen Familienkasse nicht zu einer sofortigen Einstellung der Kindergeldzahlung. Vielmehr haben Eltern und andere Kindergeldempfänger bis Ende 2016 Zeit, die Familienkasse zu informieren. Wenn dann die Steueridentifikationsnummer nicht bei der Kasse vorliegt, wird ab 2017 die Zahlung eingestellt. Die Information kann dann aber auch noch nachgereicht und der Kindergeldbezug damit wieder aufgenommen werden. Aber Achtung: Die Familienkassen sind bei einer so langen Verzögerung bis zum Vorliegen der Daten dazu verpflichtet, die bereits geleistete Kindergeldzahlung ab Januar 2016 aufzuheben und zurückzufordern. Am einfachsten ist es, sich zeitnah an die Familienkasse zu wenden. Ein formloses Schreiben reicht dafür aus.

Warum wird die Steuernummer für den Kindergeldbezug notwendig?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ist eine 11-stellige Ziffernabfolge, die einmalig an Bürger vergeben wird. Sie ist ein Leben lang gültig und wird auch nicht bei Wohnortwechsel, Heirat oder einer Namensänderung verändert. Dadurch ist eine eindeutige Identifikation für das Finanzamt, etwa bei der Einkommenssteuererklärung, möglich. Beim Kindergeld wird die Nummer nun eingesetzt, um zu gewährleisten, dass das Kindergeld jeweils nur einmal ausgezahlt wird. Bei etwa 8.500 Familienkassen in Deutschland und fehlenden Abgleichungsmöglichkeiten war bisher ein Missbrauch der Familienleistung nicht ausgeschlossen. Ein Doppelbezug des Kindergelds soll durch die neue Regelung nun deutlich erschwert werden.

Steuernummer des Kindes verloren? Keine Panik

Während viele Eltern die eigene Steueridentifikationsnummer noch zur Hand haben, sieht es mit der Steuernummer der Kinder unter Umständen anders aus. Diese wird zwar nach der Geburt automatisch zugesandt. Viele Eltern benötigen diese aber nie, weshalb das entsprechende Schreiben schnell in irgendwelchen Aktenordner oder gar im Mülleimer landet. Wer auch nach intensiver Suche die Nummer nicht findet, muss jedoch nicht in Panik geraten. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet die Möglichkeit, die Zusendung der Steueridentifikationsnummer erneut anzufordern.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 13.11.2015 · 10:50 Uhr
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