16 000 private SMS vom Diensthandy - Kündigung dennoch ungültig

Frankfurt/Main (dpa) - Obwohl er von seinem Diensthandy 16 000 private SMS abgesetzt hat, darf ein Frankfurter Flughafenarbeiter seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die gegen den Mann verhängten Kündigungen einer Lufthansa-Tochter für ungültig. Grund für die Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, sagte die Richterin. Der in einer Großküche beschäftigte Mann hatte die Kurznachrichten über einen Zeitraum von 22 Monaten geschrieben. Nach Meinung des Gerichts hätte vor der Kündigung eine Reaktion wie zum Beispiel eine Abmahnung erfolgen müssen.

Luftverkehr / Arbeitsmarkt / Urteile
24.09.2010 · 18:41 Uhr
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