TheRockMan
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- 25 April 2008
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Hilti meint sicher Leute, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln (flüchten) und aus Einkommen über der (höheren) Bemessungsgrenze keine weiteren Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, sowie Beamte, die Beihilfe im Krankheitsfall und steuerfinanzierte Pension ohne eigene Beiträge kriegen. Auch Selbständige zahlen nur selten in die gesetzlichen Sozialkassen ein (abgesehen natürlich von den steuerfinanzierten Zuschüssen dieser Kassen).
