zeitarbeit und lohn

dude32

www.scripte-box.de
ID: 121425
L
4 Juni 2006
1.921
109
servus

da ich in einer zeitarbeitsfirma arbeite, hab ich dazu mal nee frage

gibt es irgendwo einen regelung für mitarbeiter, die mehr als 6 monate in ein und dem selben betrieb "verliehen" wurden in bezug auf den mindestlohn???

wäre schön wenn sich jemand darin auskennen würde und mir helfen könnte
 
servus

da ich in einer zeitarbeitsfirma arbeite, hab ich dazu mal nee frage

gibt es irgendwo einen regelung für mitarbeiter, die mehr als 6 monate in ein und dem selben betrieb "verliehen" wurden in bezug auf den mindestlohn???

wäre schön wenn sich jemand darin auskennen würde und mir helfen könnte

Nachdem was ich bis jetzt in den "Tarifverträgen" der Zeitarbeitsfirmen gelesen habe mußt du für einen Lohngruppen wechsel eine Tätigkeit mehrere Jahre gemacht haben.

Ansonsten guck einfach welchen Verband deine FA. angehört und geh auf die Internet Seite des Verbandes dort kannst du den Tarifvertrag nachlesen.

Wenn deine FA. keinen Tarifvertrag hat müßte folgendes gelten.( Erster Abschnitt).



Seit In-Kraft-Treten der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 01.01.2004 als Folge der so genannten Hartz-Gesetze 2002 gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem ersten Tag des Einsatzes. Dem Mitarbeiter müssen demnach die im Einsatzbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters des Einsatzbetriebes gewährt werden, es sei denn, ein Tarifvertrag, der einzelvertraglich vereinbart wird, regelt Abweichendes. Diese Voraussetzung erfüllen die Tarifverträge des BZA mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vom 22.07.03.

Die Tarifverträge wurden auch deshalb notwendig, weil Kundenbetriebe infolge des Equal Treatment-Grundsatzes auf den Einsatz von Zeitarbeitnehmern verzichtet hätten. Die Dienstleistung Zeitarbeit wäre zu teuer geworden und hätte erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert. Der Auskunftsanspruch von Zeitarbeitnehmern über die vergleichbaren Arbeitsbedingungen im Einsatzbetrieb wäre in der Praxis nicht akzeptiert worden.

Die Tarifverträge des BZA bieten greifbare Unternehmens- und Kostenvorteile und gewähren Mitarbeitern attraktive Arbeits- und Entgeltbedingungen.

Hätten die lieben Gewerkschaften sich nicht auf solche Hungerlohnverträge eingelassen bekämmen die Zeitarbeiter das selbe wie ein Angestellter des Betriebs.
 
Stimmt, und wäre ich auch dafür.

Bin zwar kein Freund der Zeitarbeit, aber zur Abdeckung von kurzfristigen Auftragsspitzen ist sie durchaus sinnvoll. Anders ist es, wenn reguläre Stellen langfristig damit besetzt werden, nur um Geld zu sparen.
 
Dann würde den jemand anders machen, der auch wieder nach Tarif bezahlt werden müsste.

Kommt auf zwei Marktsituationen an...
Gibt es viele Bewerber für den Job, sinkt der Preis.

Die ganz andere Frage ist aber dann immer noch, ob man das Produkt oder die Dienstleistung des Arbeiters auf dem normalen Markt anbieten kann.

gruss kelle!
 
Stimmt, und wäre ich auch dafür.

Bin zwar kein Freund der Zeitarbeit, aber zur Abdeckung von kurzfristigen Auftragsspitzen ist sie durchaus sinnvoll. Anders ist es, wenn reguläre Stellen langfristig damit besetzt werden, nur um Geld zu sparen.

Na, gibt genug Konzerne, z.b. Toshiba, die einen Teil der Arbeitskräfte so abdecken. Hat den Hintergrund, das sie zur Konzernspitze nur gewisse Lohnsummen melden dürfen pro Jahr, aber Zeitarbeiter in den sonstigen Kosten auftauchen. Damit sind die Soll-Zahlen erfüllt, der Standart gesichert....
 
Oder die Zeitarbeiter hätten keinen Job!
Dann wäre der Mitarbeiter von der Firma eingestellt wurden, so hat es zumindes meine ex Firma gemacht bevor man Zeitarbeiter unendlich lange ausleihen durfte.

Du weißt doch, wie das ist...

Lieber 20€ fordern und arbeitslos, anstatt für 18 € arbeiten gehen...

gruss kelle!

Bei Zeitarbeits Firmen ( BZA) endet der Lohn bei 15,x Facharbeiter können wenn sie glück haben zwischen 9,x und 11,x Euro/std. verdienen.

Stimmt, und wäre ich auch dafür.

Bin zwar kein Freund der Zeitarbeit, aber zur Abdeckung von kurzfristigen Auftragsspitzen ist sie durchaus sinnvoll. Anders ist es, wenn reguläre Stellen langfristig damit besetzt werden, nur um Geld zu sparen.

Für kurzfristige Produktionsspitzen ist es ok. Zu den Zeiten als die Entleihzeit noch begrenzt war, wurden die Zeitarbeiter auch besser entlohnt.
 
hätte ja nicht gedacht, das dieses thema so angeht

ich arbeite zur zeit beim hermes versand nur nachts, bekomme 5,77€ plus 20% nachtzuschlag
mittlerweile arbeite ich da seid über 6 monaten da als festes mitglied der besatzung
 
hätte ja nicht gedacht, das dieses thema so angeht

ich arbeite zur zeit beim hermes versand nur nachts, bekomme 5,77€ plus 20% nachtzuschlag
mittlerweile arbeite ich da seid über 6 monaten da als festes mitglied der besatzung

Wenn man deine KlammID klickt, kommt man direkt zu deinem Namen, deinem Wohnort und nem Bild von dir. Denkt eigentlich niemand mehr im Internet an Datenschutz? Nun weiß man, was du verdienst, wo du seit wann arbeitest, und dass du nach rechtlichen Möglichkeiten Ausschau hälst, an nen Mindest- bzw. Tariflohn zu kommen. Das könnte ein Vorgesetzter lesen und weiß schonmal, dass du eventuell irgendwann Probleme machen könntest. Naja, muss ja jeder selbst wissen, was er alles ins Internet mit seinem Bild und Namen setzt.
 
hätte ja nicht gedacht, das dieses thema so angeht

ich arbeite zur zeit beim hermes versand nur nachts, bekomme 5,77€ plus 20% nachtzuschlag
mittlerweile arbeite ich da seid über 6 monaten da als festes mitglied der besatzung
Das ist ja unter IGZ/BZA Tarif.
Ich würde mich an deiner Stelle mal schlau machen zu welchen Verband deine Zeitarbeitsfirma gehört und gucken ob die dir den Mindestlohn zahlen.

Sollte das wirklich Tarif sein würde ich an deiner Stelle deine Firma fragen ob die dir nicht was mehr zahlen können bzw. mich selber bei Hermes bewerben.

Oder was anderes suchen sofern es was in deiner Region gibt.
 
so ist es

Allso nach 3 Monaten bekommst Du keinen steuerfreien Verpflegungsaufwand mehr!

Ich selber bin Maschinenschlosser und seit Okt.2007 bei der Firma Quip in Mönchengladbach beschäftigt.
Da ich einige Jahre nicht als Schlosser gearbeitet habe wurde ich in Lohngruppe 3 statt LG 5 nach IGZ-Tarif Eingestuft. Offensichtlich gehen Jahrelangeberufserfahrungen "verloren"! Ab der 2. Woche wurde ich dauerhaft als Maschinenschlosser eingesetzt. Eine "richtige" Einstufung erfolgte bis heute nicht! So wird der Tarifvertrag unterlaufen. Ich arbeite für 8,41€ Statt 10,75€. Nach IGM Tarif wären es gar ca.13 € ohne Zulagen. Auf Aufforderungen wurde nicht reagiert, so dass ich Klage erheben müsste und nun "leide" ich unter Mobbing!
AUSBEUTUNG pur!
 
Ich muss sagen, dass ich mich nicht beschweren kann. Ich bin jetzt seit ca. 3 Jahren bei einer Personaldienstleistungsfirma und habe immer pünktlich mein geld erhalten, alle Probleme wurden entsprechend zeitnah geklärt und wenn ich mehr Geld will/wollte sage ich denen das und die haben sich mit dem Unternehmen, in welchem ich arbeite auseinanderzusetzen, ob die bereit sind dies zu bezahlen. Bislang habe ich da aber noch nie eine Absage bekommen.

Also schiebt es nicht auf die Leiharbeitsfirmen sondern eure Fachkompetenz. Wenn es Leute in eurem Metier gibt, wie Sand am Meer, die diesen Job in entsprechender Qualität leisten können und für diese Bezahlung arbeiten, dann ist es einfach ein problem von Angeot und Nachfrage!