Nächstes Jahr werde ICh aus diesem Grunde ebenfals schlechter eingestuft.
Kann gut sein. Ich als Arbeitgeber würde streilustige Mitarbeiter auch stets im Auge behalten
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Nächstes Jahr werde ICh aus diesem Grunde ebenfals schlechter eingestuft.
Kann gut sein. Ich als Arbeitgeber würde streilustige Mitarbeiter auch stets im Auge behalten![]()
Jaja der böse Arbeitgeber. Natürlich liegt es nie an einem selbst. Ich habe in meiner jetzigen Laufbahn noch keinen Arbeitgeber erlebt, der auf kranken Mitarbeitern herumgetrampelt ist, wenn diese nur einmal eine längere Krankheit hatten.
Längere Krankheiten stoßen meist nur bei solchen Mitarbeitern auf, die eh schon unangenehm sind.
Es wird ja nicht auf mich rumgetrammelt, aber meine Sonderprämie eben getrichen .
Ich schätze, dass das Rumtrampeln nicht wörtlich gemeint war.
Also... nur mal so in die Diskussion geschmissen...
Das ist sicher richtig...und Sonderprämien gestrichen bekommen iss schon wenig angenehm wenn quasi alle anderen Ihre bekommen
Das ist sicher richtig...
Dein AG kann dich aber afaik nicht wegen 3 Wochen krank so einfach in eine niedrigere Lohngruppe einstufen. Da solltest du dich auch informieren.
Gruß Aru
Aber wenn man auf eine Eisbahn geht setzt man sich halt einem gewissen Risiko aus und muss auch mögliche Verletzunge in Kauf nehmen.
Du hättest auch selbstverschuldet fallen und dir die Bänder reissen können...
Das soll sicher nicht "selbst schuld" heissen, aber alle Verantwortung kannst du eben nicht so einfach abwälzen.
Das steht ja auch erstmal ausser Frage... Zumindest für direkt entstandene Schäden.wenn ich auf der Autobahn fahre und jemand anderes zerschrottet mein Auto iss der mir nurmal den Schaden schuldig...das ich es hätte selber zerschrotten können ändert an der Schadensersatzpflicht ja nun absolut nix
Ich glaube es war das Schreiben mit der Forderung vom Anfang gemeint (hast du jetzt noch ein Schreiben verschickt?Mit Eröhung hab ich in meinem Schreiben nicht gedroht, nur mit Anwalteinschaltung .
). Die Höhe der Forderung war dabei dann ja doch recht willkürlich gewählt und hätte ebenso gut deutlich höher oder niedriger ausfallen können, je nachdem was du gerade für angemessen befunden hättest.Ich glaube es war das Schreiben mit der Forderung vom Anfang gemeint (hast du jetzt noch ein Schreiben verschickt?). Die Höhe der Forderung war dabei dann ja doch recht willkürlich gewählt und hätte ebenso gut deutlich höher oder niedriger ausfallen können, je nachdem was du gerade für angemessen befunden hättest.
Ein Anwalt hätte die ganze Sache sicherlich etwas professioneller aufgezogen und gewusst, welche Formulierungen man am besten verwendet.
Aber wir warten weiter ab, ob sich die Gegenseite rührt.
... also schießt du mal auf Verdacht n bisschen ins Leere und guckst, was dabei rauskommt.
...den du versuchst, sehr unprofessionell zu ziehen... was dir zum Verhängnis werden kann, wenns doch vor Gericht geht, wenn du mit deinem Vergleich keinen Erfolg hast.
Und ganz ehrlich: Wenn mir jemand mit so einem willkürlichen Vergleich ankommt, würde ich nicht zu unsicher in eine potenzielle Verhandlung gehen, weil derjenige seiner Sache scheinbar nicht sehr sicher ist.