Warum? Darf man mittlerweile andere Menschen verletzen ohne den Schaden zu ersetzen?Dann bin ich ja mal gespannt ob er deine Ansprüche begleicht. Eine Pflicht dazu hat er jedenfalls nicht.
Marty
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Warum? Darf man mittlerweile andere Menschen verletzen ohne den Schaden zu ersetzen?Dann bin ich ja mal gespannt ob er deine Ansprüche begleicht. Eine Pflicht dazu hat er jedenfalls nicht.
Warum? Darf man mittlerweile andere Menschen verletzen ohne den Schaden zu ersetzen?
Marty
Warum?
Ja, und auch die Sache mit der Forderung dürfte schwierig werden. Wenn ich einfach jemandem einen Brief bzw. eine "Rechnung" mit einer Forderung auf Schmerzensgeld schicke, wer bemisst denn dann die Höhe? Niemand nämlich.So wie ich ihn verstanden habe, meint er eine Auskunft nach der Haftpflicht.
Ja, und auch die Sache mit der Forderung dürfte schwierig werden. Wenn ich einfach jemandem einen Brief bzw. eine "Rechnung" mit einer Forderung auf Schmerzensgeld schicke, wer bemisst denn dann die Höhe? Niemand nämlich.
Erstmal, natürlich hat er ein Recht darauf seinen Schaden ersetzt zu bekommen, dabei ist es völlig egal ob der Unfallverursacher das absichtlich getan hat oder nicht.
Diese "Forderung" kann er selbst stellen und ist grundsätzlich nur ein Vergleichsvorschlag, geht der andere darauf ein, ist alles gut und abgeschlossen oder der andere macht einen anderen Vorschlag. Können sich die beiden nicht einigen, muß eben ein Gericht entscheiden.
Eine Angemessene Forderung zu stellen ist gar nicht so schwer. Den größten Teil des Schadens ( Verdienstausfall, Kleidung ect.) kann man klar beziffern und für das Schmerzensgeld gibt es Tabellen in denen vergleichbare Urteile zu finden sind. Damit kann man schon einmal ganz realistische Forderungen stellen.
Natürlich ist es immer Sinnvoll, das man bei sowas einen Anwalt beauftragt, seine Kosten muß man zwar vor strecken gehören aber dann zur Schadensersatzforderung und werden vom Verursacher getragen. Wenn dein Einkommen sehr gering ist, besteht natürlich auch ein Anspruch auf Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. Je länger du wartest um so unwahrscheinlicher ist es aber, das du überhaupt was bekommst.
Danke für diesen sinnlosen Fullquote!Genau , so meine ich das. Danke für deinen sinnvollen Beitrag.
So habe heute per Einschreiben Einwurf "Ohne Hinzuhilfe eines Anwalts" meine Forderungen schriftlich an Ihn gegeben.
Insgesammt belaufen sich diese auf 1010 Euro
Ich habe ihm eine Frist bis zum 24.01.09 gesetzt , in diesere Zeit muss er handeln dies Möglichkeiten hab ich Ihm gegeben ;
- er überweist den Betrag,
- er sendet mir schriftlich einen Gegenvorschlag
- er sendet mir schriftlich eine Ablehnung des Vorschlags
- er reicht meine Forderung an seine Versicherung weiter (wenn er eine hat)
Fals er ignoriert und garnichts tut werde ich per Mahnverfahren einklagen, weil er wen er nichts tut gibt automatisch der Forderung statt.
Wenn er einen Anwalt einschaltet werde ich auch einen nehmen und einklagen bzw anzeigen kann ich immer noch.
Zu der Höhe das Betrags : Ich finde er ist viel zu wenig.
Der Typ hat mich vorhin noch übels bedroht und beschimpft obwohl er nicht mal weiß was morgen in seinem Kasten liegt.
Sorry, aber das versteh ich nicht... Es haben dir doch mehrere Leute hier geraten zu einem RA zu gehen und dich erstmal beraten zu lassen.So habe heute per Einschreiben Einwurf "Ohne Hinzuhilfe eines Anwalts" meine Forderungen schriftlich an Ihn gegeben.
Wo hast du denn das her? Sorry, aber wenn mir Person08/15 so einen Wisch schickt würde ich ausser Lächeln auch erstmal nichts machen.Fals er ignoriert und garnichts tut werde ich per Mahnverfahren einklagen, weil er wen er nichts tut gibt automatisch der Forderung statt.
Eine sehr subjektive EinschätzungZu der Höhe das Betrags : Ich finde er ist viel zu wenig.
Bist Du der Meinung, Schäden, die man nicht vorsätzlich oder zumindest fahrlässig verursacht, müsse man nicht ersetzen?Immerhin bist du, sollte es vor Gericht gehen, in der Beweispflicht nachzuweisen, dass er wirklich vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Das was ich da rein geschrieben habe, dass er die Rechnung automatisch akzeptiert kann ich nicht 100 Prozent sagen ob ich damit ne Rechtliche Handhabe habe , aber der Druck das er was tut ist damit auf jeden Fall ein bischen verstärkt.
Soweit ich mich zurück erinnere wird ein schwiegen nur unter Geschäftsleuten als Zustimmung verstanden. Bei Privatleuten ist das soweit ich mich erinnere so wie Arusiek sagt, dass dies keinerlei Bedeutung hat was du möchtest, solange kein richterlicher Beschluss dazu exestiert.
Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, erkennt zwar nicht automatisch die Forderung an, er hat aber enorme Probleme, die Vollstreckung zu verhindern. Bei einem Mahnbescheid zu schweigen hat also enorme Konsequenzen.
Marty
Aber erstmal wurde doch nur eine Forderung gestellt und keine Mahnung. Oder ist das das selbe?
Ist es nicht, er schrieb aber auch, dass er, wenn der Verursacher nicht reagiert, einen Mahnbescheid rausschickt.Aber erstmal wurde doch nur eine Forderung gestellt und keine Mahnung. Oder ist das das selbe?
Ist es nicht, er schrieb aber auch, dass er, wenn der Verursacher nicht reagiert, einen Mahnbescheid rausschickt.
Marty
Welche Leistungen eine Versicherung übernimmt, liest du am besten nach, aber ich glaub ne Haftpflicht ist da nicht die richtige Adresse, die kommen bei Schäden an Gegenständen auf. Hast du ne Unfallversicherung? Von der würdest du Geld bekommen.