Wie finde ich herraus ob der Unfallverursacher eine Haftpflicht hat?

Erstmal, natürlich hat er ein Recht darauf seinen Schaden ersetzt zu bekommen, dabei ist es völlig egal ob der Unfallverursacher das absichtlich getan hat oder nicht.

Ja, und auch die Sache mit der Forderung dürfte schwierig werden. Wenn ich einfach jemandem einen Brief bzw. eine "Rechnung" mit einer Forderung auf Schmerzensgeld schicke, wer bemisst denn dann die Höhe? Niemand nämlich.

Diese "Forderung" kann er selbst stellen und ist grundsätzlich nur ein Vergleichsvorschlag, geht der andere darauf ein, ist alles gut und abgeschlossen oder der andere macht einen anderen Vorschlag. Können sich die beiden nicht einigen, muß eben ein Gericht entscheiden.
Eine Angemessene Forderung zu stellen ist gar nicht so schwer. Den größten Teil des Schadens ( Verdienstausfall, Kleidung ect.) kann man klar beziffern und für das Schmerzensgeld gibt es Tabellen in denen vergleichbare Urteile zu finden sind. Damit kann man schon einmal ganz realistische Forderungen stellen.
Natürlich ist es immer Sinnvoll, das man bei sowas einen Anwalt beauftragt, seine Kosten muß man zwar vor strecken gehören aber dann zur Schadensersatzforderung und werden vom Verursacher getragen. Wenn dein Einkommen sehr gering ist, besteht natürlich auch ein Anspruch auf Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. Je länger du wartest um so unwahrscheinlicher ist es aber, das du überhaupt was bekommst.
 
Erstmal, natürlich hat er ein Recht darauf seinen Schaden ersetzt zu bekommen, dabei ist es völlig egal ob der Unfallverursacher das absichtlich getan hat oder nicht.



Diese "Forderung" kann er selbst stellen und ist grundsätzlich nur ein Vergleichsvorschlag, geht der andere darauf ein, ist alles gut und abgeschlossen oder der andere macht einen anderen Vorschlag. Können sich die beiden nicht einigen, muß eben ein Gericht entscheiden.
Eine Angemessene Forderung zu stellen ist gar nicht so schwer. Den größten Teil des Schadens ( Verdienstausfall, Kleidung ect.) kann man klar beziffern und für das Schmerzensgeld gibt es Tabellen in denen vergleichbare Urteile zu finden sind. Damit kann man schon einmal ganz realistische Forderungen stellen.
Natürlich ist es immer Sinnvoll, das man bei sowas einen Anwalt beauftragt, seine Kosten muß man zwar vor strecken gehören aber dann zur Schadensersatzforderung und werden vom Verursacher getragen. Wenn dein Einkommen sehr gering ist, besteht natürlich auch ein Anspruch auf Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. Je länger du wartest um so unwahrscheinlicher ist es aber, das du überhaupt was bekommst.

Genau , so meine ich das. Danke für deinen sinnvollen Beitrag.
 
So habe heute per Einschreiben Einwurf "Ohne Hinzuhilfe eines Anwalts" meine Forderungen schriftlich an Ihn gegeben.
Insgesammt belaufen sich diese auf 1010 Euro ;)
Ich habe ihm eine Frist bis zum 24.01.09 gesetzt , in diesere Zeit muss er handeln dies Möglichkeiten hab ich Ihm gegeben ;

- er überweist den Betrag,
- er sendet mir schriftlich einen Gegenvorschlag
- er sendet mir schriftlich eine Ablehnung des Vorschlags
- er reicht meine Forderung an seine Versicherung weiter (wenn er eine hat)

Fals er ignoriert und garnichts tut werde ich per Mahnverfahren einklagen, weil er wen er nichts tut gibt automatisch der Forderung statt.
Wenn er einen Anwalt einschaltet werde ich auch einen nehmen und einklagen bzw anzeigen kann ich immer noch.

Zu der Höhe das Betrags : Ich finde er ist viel zu wenig.
Der Typ hat mich vorhin noch übels bedroht und beschimpft obwohl er nicht mal weiß was morgen in seinem Kasten liegt.
 
So habe heute per Einschreiben Einwurf "Ohne Hinzuhilfe eines Anwalts" meine Forderungen schriftlich an Ihn gegeben.
Insgesammt belaufen sich diese auf 1010 Euro ;)
Ich habe ihm eine Frist bis zum 24.01.09 gesetzt , in diesere Zeit muss er handeln dies Möglichkeiten hab ich Ihm gegeben ;

- er überweist den Betrag,
- er sendet mir schriftlich einen Gegenvorschlag
- er sendet mir schriftlich eine Ablehnung des Vorschlags
- er reicht meine Forderung an seine Versicherung weiter (wenn er eine hat)

Fals er ignoriert und garnichts tut werde ich per Mahnverfahren einklagen, weil er wen er nichts tut gibt automatisch der Forderung statt.
Wenn er einen Anwalt einschaltet werde ich auch einen nehmen und einklagen bzw anzeigen kann ich immer noch.

Zu der Höhe das Betrags : Ich finde er ist viel zu wenig.
Der Typ hat mich vorhin noch übels bedroht und beschimpft obwohl er nicht mal weiß was morgen in seinem Kasten liegt.

Ich finde, dass du es genau richtig gemacht hast. 1010 Euro sind meines erachtens zwar auch ein bisschen wenig für eine "mutwillige Zerstörung deines Körpers", aber immerhin haste überhaupt was unternommen.
 
das könnte im endeffekt teuer für dich werden.
Immerhin bist du, sollte es vor Gericht gehen, in der Beweispflicht nachzuweisen, dass er wirklich vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Das dürfte schwierig werden, es könnte meiner Meinung nach auch dazukommen, dass das Gericht es zum Lebensrisiko bei Betreten einer Eisbahn dazuzählen, dass es mal zu solchen unglücklichen Unfällen kommt.
[auch, wenn die Tat ja durchaus vorsätzlich geschehen sein kann, nur das zu beweisen ist halt schwer]
 
Sorry, ich muss nochmal...

So habe heute per Einschreiben Einwurf "Ohne Hinzuhilfe eines Anwalts" meine Forderungen schriftlich an Ihn gegeben.
Sorry, aber das versteh ich nicht... Es haben dir doch mehrere Leute hier geraten zu einem RA zu gehen und dich erstmal beraten zu lassen.
Sowas kostet (wenn überhaupt) 20-30€ dafür sagt der dir was genau du machen kannst oder nicht machen sollst und welche Chancen du überhaupt hast.

Fals er ignoriert und garnichts tut werde ich per Mahnverfahren einklagen, weil er wen er nichts tut gibt automatisch der Forderung statt.
Wo hast du denn das her? Sorry, aber wenn mir Person08/15 so einen Wisch schickt würde ich ausser Lächeln auch erstmal nichts machen.
Immerhin musst du beweisen, daß die Forderung berechtigt ist und nicht umgekehrt.

Zu der Höhe das Betrags : Ich finde er ist viel zu wenig.
Eine sehr subjektive Einschätzung ;) ich bezweifle nur, daß dir da wirklich so ein hoher, nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Ich glaube das wurde auch schonmal geschrieben, aber ein "Schmerzensgeld" kannst du nicht einfach selbst festsetzen und eintreiben...

Und da sich einige hier immernoch an dem Vorsatz aufhängen und daraus gott-weiss-welches Verbrechen machen wollen... Alleine die Tatsache, daß er ihn u.U. wirklich absichtlich umgefahren hat und das auch zugibt oder nachgewiesen bekommt macht es das noch lange nicht zu einer vorsätzlichen Körperverletzung, sondern allenfalls zu einer fahrlässigen.

Aber du kannst uns ja mal weiter auf dem laufenden halten...

Gruß Aru
 
@Muebarekking:Ich hab Ihm bis jetzt nur einen Vergleich vorgeschlagen.
Ich werde die Fahrlässigkeit zu 100 Prozent beweisen können den Vorsatz ist bischen schwieriger aber da siehts auch gut aus

@Arusiek:
Die Chance die ich durch das was ich getan habe gibt stehen nicht schlecht.
Versicherungen weigern sich auch eher etwas zu zahlen wenn man die Kosten unnötig hoch treibt.
Ich hab mir auch woanders von Bekannten Rat geholt und für einen außergerichtlichen Vergleich ist es nicht wirklich nötig einen Anwalt einzuschalten
Für eine telefonische Erstberatung beim Anwalt hätte ich bei 48 Euro gelegen.
Wenn er den "Wisch" ignoriert bzw nicht drauf reagiert kann ich immer noch zum Anwalt gehen,dass habe ich auch in den Brief geschrieben.
Das was ich da rein geschrieben habe, dass er die Rechnung automatisch akzeptiert kann ich nicht 100 Prozent sagen ob ich damit ne Rechtliche Handhabe habe , aber der Druck das er was tut ist damit auf jeden Fall ein bischen verstärkt.
Fals er nichts tut kann sich dann mein Anwalt immernoch das ansehen was ich ihm zukommen lassen habe.
 
Das was ich da rein geschrieben habe, dass er die Rechnung automatisch akzeptiert kann ich nicht 100 Prozent sagen ob ich damit ne Rechtliche Handhabe habe , aber der Druck das er was tut ist damit auf jeden Fall ein bischen verstärkt.

Soweit ich mich zurück erinnere wird ein schwiegen nur unter Geschäftsleuten als Zustimmung verstanden. Bei Privatleuten ist das soweit ich mich erinnere so wie Arusiek sagt, dass dies keinerlei Bedeutung hat was du möchtest, solange kein richterlicher Beschluss dazu exestiert.
 
Soweit ich mich zurück erinnere wird ein schwiegen nur unter Geschäftsleuten als Zustimmung verstanden. Bei Privatleuten ist das soweit ich mich erinnere so wie Arusiek sagt, dass dies keinerlei Bedeutung hat was du möchtest, solange kein richterlicher Beschluss dazu exestiert.

Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, erkennt zwar nicht automatisch die Forderung an, er hat aber enorme Probleme, die Vollstreckung zu verhindern. Bei einem Mahnbescheid zu schweigen hat also enorme Konsequenzen.

Marty
 
Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, erkennt zwar nicht automatisch die Forderung an, er hat aber enorme Probleme, die Vollstreckung zu verhindern. Bei einem Mahnbescheid zu schweigen hat also enorme Konsequenzen.

Marty

Aber erstmal wurde doch nur eine Forderung gestellt und keine Mahnung. Oder ist das das selbe?
 
Aber erstmal wurde doch nur eine Forderung gestellt und keine Mahnung. Oder ist das das selbe?

Jup,
es wurde eine Forderung gestellt.

An Chris,
*Daumen hoch* endlich machst du etwas.
Ich denke, dass ist genau der richtige Weg, wobei ich stark bezweifle dass der Typ so schnell zahlen wird.
 
Welche Leistungen eine Versicherung übernimmt, liest du am besten nach, aber ich glaub ne Haftpflicht ist da nicht die richtige Adresse, die kommen bei Schäden an Gegenständen auf. Hast du ne Unfallversicherung? Von der würdest du Geld bekommen.
 
Welche Leistungen eine Versicherung übernimmt, liest du am besten nach, aber ich glaub ne Haftpflicht ist da nicht die richtige Adresse, die kommen bei Schäden an Gegenständen auf. Hast du ne Unfallversicherung? Von der würdest du Geld bekommen.

Hab ich ein paar Seiten vorher schon was zu geschrieben.
Meine Unfallversicherung zahlt nur bestimmte Leistungen und bis jetzt habe ich 66 Euro für 3 Tage Krankenhaus bekommen.

Die Haftpflicht kommt auch in solch einem Falle wie bei mir auf fals er eine Besitzt. Gestern abend meinte er hätte es seinen Anwalt gegeben aber das glaub ich ihm nicht. Aufjedenfall werde ich meine nächste Forderung um einige 100 Euro erhöhen, fals er sich bis zum Stichtag nicht bei mir meldet. Dann werde ich mir auch einen Anwalt nehmen.
Grund :Ich bekomme jedes Jahr ne Beurteilung und ich war ja im Dezember schon 15 Tage Krank durch diesen Unfall, dadurch ist meine Beurteilung schlechter geworden = Sonderprämie wird weniger ausfallen , eventuell werde ich sogar garniichts bekommen.
( Hab aber direk tEinspruch gegen die Beurteilung erhoben )
Nächstes Jahr werde ICh aus diesem Grunde ebenfals schlechter eingestuft.