Was wiegt für dich nun schwerer: Volksentscheid oder Menschenrecht? Die Antwort darauf bist du immer noch schuldig.
Böse Frage. Darf man in Deutschland überhaupt gegen das Menschenrecht sprechen ohne gleich eine Straftat zu begehen ?
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Was wiegt für dich nun schwerer: Volksentscheid oder Menschenrecht? Die Antwort darauf bist du immer noch schuldig.
Böse Frage. Darf man in Deutschland überhaupt gegen das Menschenrecht sprechen ohne gleich eine Straftat zu begehen ?
Richtig, wobei es bei Scienetology mit dem austreten noch einfach sein wird, als beim Islam. In der Schari'a ist die "Religonsfreiheit" nämlich nicht so blumig beschrieben wie in unserem schönen GG.
Ja, hat Darkkurt schon geschrieben: Eine halbe Moschee bauen geht nunmal nicht. Naja, ich gehe davon aus, dass sie gebaut werden wird. Ich bin bloß gespannt, wer hier als erster im Forum wieder rumheult und sich völlig verständnislos echauffiert, wenn die erste Schmiererei an der Moscheenwand ist. Oder irgendwann vielleicht sogar ein Stein fliegt. Dann ruft der simple Pöbel sogleich: "NAZI!" (um auf Deine Frage zu antworten, warum ich jetzt die "Nazikeule" auspacke). Aber gut, warten wir es ab und vielleicht wird es ja doch irgendwann ein Vorbild für erfolgreiche Integration...[...] Es ist ja nicht so, daß es in Deutschland keine Möglichkeiten gibt, Kompromisse zu erzielen. Das Problem ist nur, daß man bei diesen Initiativen selten zu Kompromissen bereit ist (gutes Beispiel auch der Ausbau Schönefeld).
Wow, jetzt greifen wr aber ganz tief in die Kiste der Vorurteile...
Cya Nightfire
Diese Frage lässt sich auch ganz einfach nicht beantworten, die Menschenrechte haben auch nur ein paar Schreibtischtäter aufgeschrieben (jetzt mal sehr überspitzt formuliert) und sind deswegen nicht unfehlbar bzw. manipulierbar.Was wiegt für dich nun schwerer: Volksentscheid oder Menschenrecht? Die Antwort darauf bist du immer noch schuldig.
Wegen? Hast du schonmal mit einem lebendigen Ex-Moslem gesprochen?Wow, jetzt greifen wr aber ganz tief in die Kiste der Vorurteile...
Diese Frage lässt sich auch ganz einfach nicht beantworten, die Menschenrechte haben auch nur ein paar Schreibtischtäter aufgeschrieben (jetzt mal sehr überspitzt formuliert) und sind deswegen nicht unfehlbar bzw. manipulierbar.
Veranstallte keinen Eiertanz! Klare Antwort, bitte. Wenns um deine "Meinungsfreiheit" (Menschenrecht) geht, klingst du doch auch nicht wie eine Jungfrau...
Die Sache ist doch ganz einfach, die Bevölkerung möchte keine Moschee aber auch mit dem GG ist diese Moschee nicht zu vertreten, da wir es hier mit einer Sekte zu tun haben die ganz klar gegen das GG gerichtet ist und versucht dieses abzuschaffen.

Selbst die Scientology darf "Kirchen" in Deutschland bauen - und da ist die Verfassungstreue wohl klarer in Zweifel zu ziehen.
....
Ansonsten warte ich immer noch auf eine klare Antwort auf meine Frage...![]()
Beweise...
Du lernst schnell, muss ich schon sagen. Ja, mit dutzenden. Wieso?Wegen? Hast du schonmal mit einem lebendigen Ex-Moslem gesprochen?
Was wiegt für dich nun schwerer: Volksentscheid oder Menschenrecht? Die Antwort darauf bist du immer noch schuldig.
Die haben sogar eine Webseite: www.ex-muslime.deWegen? Hast du schonmal mit einem lebendigen Ex-Moslem gesprochen?
In Zusammenarbeit mit einer großen überregionalen Zeitung sucht die ipahb Bürger/innen, Geschäftsleute oder
Firmen, die in den Jahren von 1992 - 2005 das Grundstück Tiniusstraße Nr. 5-8 in Heinersdorf kaufen oder
pachten wollten. Zu diesem Zweck werden Anträge oder Schriftstücke, auch in Kopie benötigt.
Die von der jeweiligen Stelle/Behörde erteilte Antwort und ähnliches bitte senden an:
Die haben sogar eine Webseite: www.ex-muslime.de
Oh Mann, jetzt beschäftigen die Spacken der ipahb deutsche Gerichte mit Unterlassungserklärungen, da sie sich mit dem Begriff "geistige Brandstifter" auf den Schlips getreten fühlen.
Man kann ja von der Truppe halten was man will, aber es ist ihr gutes Recht dagegen vorzugehen. Da dieses Recht allen zusteht, sollte man es diesem Verein nicht absprechen.
Quatsch, wir sind hier in Deutschland wo niemand einfach bauen darf was er will.wenn ein Verein einer anderen Personengruppe grundgesetzlich zugesicherte Rechte absprechen will, wenn ein Verein für die eigene Ziele rechtswidrige Volksbegehren veranstaltet, sich also nicht komplett im Rahmen der Gesetze bewegt, dann stellt sich mir schon die Frage, ob sowas berechtigt ist.