Trinkgeld-Diskussionen

In deinem Fall hätte ich wegen den 20 Min. wahrscheinlich auch nix gegeben. Ansonsten 2 Euro bei der Rechnung. Falls du dort aber öfters bestellst, wäre eine Kleinigkeit vielleicht doch besser gewesen ;)
 
Bediengeld heißt ja auch nix anderes als Lohn. Klar, dass die Bedienungen da nicht nur ehrenamtlich arbeiten. :- )
Ich hab das immer so verstanden, dass das quasi auf den normalen Lohn draufkommt, also ein fest eingerechnetes Trinkgeld ist (was sich gleich am Umsatz orientiert).

anddie
 
Ich hab das immer so verstanden, dass das quasi auf den normalen Lohn draufkommt, also ein fest eingerechnetes Trinkgeld ist (was sich gleich am Umsatz orientiert).

anddie
Och das wäre mal ne richtig feine Sache. Der Vorschlag sollte übernommen werden. ^^

Ich habe mal einen Arbeitgeber gehabt, wo ich als Lohn 10% von dem von mir generierten Umsatz Brutto bekommen habe. Das konnte mal richtig gut was sein (weit überdurchschnittliches Gehalt in der Gastro), aber dafür in den schlechteren Monaten auch mal richtig mies, so dass man das Geld der guten Monate nicht auf den Kopf hauen durfte, sondern für die schlechten Monate sparen musste.
 
Die Leute die liefern sind ja meistens arme Schlucker und verdienen bis zu 5 Euro pro Stunde... Deshalb versuche ich schon immer ein bisschen Trinkgeld zu geben. In deinem Fall einen vollen Euro ;)
 
Gerade beim Kollegen erlebt:

Lieferservice bestellt, Kostenpunkt: 10,35 Euro.
Mit 20 Euroschein bezahlt. Lieferant fragt nach 50 Cent Wechselgeld. Kollege verneint.

Lieferbote rundet ab auf glatte 10,- Euro. :mrgreen:

Auch mal eine Variante....
 
Dazu ist er aber nicht verpflichtet... er hat ja keine Kasse... ;)

Ich bin auch zu vielem nicht verpflichtet was ich dann aus eigennützigen Gedanken aber doch besser mache...
Was soll er denn sonst machen? Die Pizza wieder mitnehmen? :wall:

Hauptsächlich sich einen Job suchen bei dem man nicht komplett verarscht wird, bis es soweit ist intelligenter/ressourcenschonender handeln
 
Zuletzt bearbeitet:
Trinkgeld bei Lieferdiensten

Ich bin auch zu vielem nicht verpflichtet was ich dann aus eigennützigen Gedanken aber doch besser mache :mrgreen:
Pizza beim Lieferdienst bestellen und bewusst kein Kleingeld bereit halten? :evil:


Hauptsächlich sich einen Job suchen bei dem man nicht komplett verarscht wird
Wäre aber blöd - dann gäbe es keine Lieferdienste mehr... :sing:
 
Pizza beim Lieferdienst bestellen und bewusst kein Kleingeld bereit halten? :evil:
Ich halte weder beim Pizzadienst bestellen noch beim Pizzadienst arbeiten für vernünftig... Kleingeld mitbringen wenn man ansonsten nur die Alternativen "draufzahlen"/ "wieder mitnehmen" hat meinte ich eigentlich

Wäre aber blöd - dann gäbe es keine Lieferdienste mehr... :sing:
Wäre nicht schade drum... wenn es sich aber auch bei höheren Lieferlöhnen und besseren Arbeitsbedingungen lohnt blieben sie jedoch
 
Dazu ist er aber nicht verpflichtet... er hat ja keine Kasse... ;)
Bei unzureichendem Kleingeld trägt er wohl eine Mitschuld, aber ansonsten bleibt ihm ja nun mal nichts anderes übrig als abzurunden. Wenn er schon den ganzen Tag mit der Börse rumgefahren ist, müsste er wohl blechen und wenn er die Börse nicht gut bestückt erhalten hat, wäre der Kassenverantworliche oder Inhaber haftbar. Da aber so eine Kleinigkeit immer mal passieren kann und auch plausibel dargelegt wird, wird der Chef wohl ohne drüber nachzudenken die 35 Cent aus eigener Tasche zahlen. Lieferdienste sind i.d.R. kleine Betriebe unter 6 Beschäftige.
 
Trinkgeld bei Lieferdiensten

Ich arbeite in einen Großbetrieb, und bei uns werden auch kleinste Inkassofehlbeträge vom Lohn abgezogen. Pech, eigenes.
 
ich kann mich aber nicht dran erinnern, dass dann der Kunde hierfür grade stehen müsste.

Aber sicher doch. Der Kunde bestellt eine Pizza, ergo hat er einen Kaufvertrag geschlossen. Der Pizzadienst ist verpflichtet zu liefern, der Kunde ist verpflichtet, passend zu zahlen. Kann er das nicht, weil er kein passendes Geld hat, ist das sein Verschulden. Der Pizzadienst kann die Übergabe der Pizza dann verweigern. Den Schaden (in Höhe des Preises der Pizza) kann der Pizzadienst dann beim Kunden einfordern.

Dann hat Kunde keine Pizza, aber doch die Kosten.

Ergibt sich aus den §487, 280 und 281 BGB.

Einzige Abhilfe: Beim Bestellen vertraglich vereinbaren, dass Du mit einem grösseren Schein zahlen darfst.

Marty
 
Trinkgeld bei Lieferdiensten

Und Lieferdienste sind Inkassoberechtigt, aber nicht verpflichtet, eine (Wechsel-)Kasse zu führen...