Ich denke nicht, dass so ein Präzedensfall tatsächlich vorkommt. Kein einziger Pizzabote fährt ohne Wechselgeld zum Kunden.
Diese Rechtsentscheidung ist im Sinne des Fernabsatzgesetzes verständlich, im Umgang mit einer bestellten Pizza jedoch eher lächerlich.
Nun gut, dann muss der Kunde halt für passendes Wechselgeld sorgen. Ich lege aber noch einen drauf: Wenn der Bote die Pizza also wieder mitnimmt und mit diesem rechtlichen Passus argumentiert, die Pizza dann weggeworfen wird und dem Lieferservice ein Schaden entsteht und dieser so dann rechtliche Schritte einleitet, ist er dann aber auch in der Beweispflicht. Andernfalls könnte Aussage gegen Aussage stehen und demnach würde bzw. müsste dem Kunden "in dubio pro reo" Recht zugesprochen werden. Ohne einen Beweis, dass der Kunde keinen passenden Betrag vorzuweisen hatte, wird im Zweifel also dem Angeklagten in Deutschland Recht zugesprochen.
Aber die Debatte ist doch sowieso für den Popo. Vor Gericht wird kein Kunde gehen und schon mal gar nicht in verfahrenstechnische Vorleistungen - wegen einer Pizza. Und kein Lieferdienst - nicht mal in Timbuktu - würde ohne Wechselbörse zum Kunden fahren.
Außerdem ist jeder Kunde/Gast wichtig. Jeder Betrieb würde eher stillschweigend die 35 Cent draufzahlen als die Pizza wieder mitzunehmen (außer der Kunde wäre außerordentlich beleidigend, ausfallend etc.).
Diese Rechtsentscheidung ist im Sinne des Fernabsatzgesetzes verständlich, im Umgang mit einer bestellten Pizza jedoch eher lächerlich.
Nun gut, dann muss der Kunde halt für passendes Wechselgeld sorgen. Ich lege aber noch einen drauf: Wenn der Bote die Pizza also wieder mitnimmt und mit diesem rechtlichen Passus argumentiert, die Pizza dann weggeworfen wird und dem Lieferservice ein Schaden entsteht und dieser so dann rechtliche Schritte einleitet, ist er dann aber auch in der Beweispflicht. Andernfalls könnte Aussage gegen Aussage stehen und demnach würde bzw. müsste dem Kunden "in dubio pro reo" Recht zugesprochen werden. Ohne einen Beweis, dass der Kunde keinen passenden Betrag vorzuweisen hatte, wird im Zweifel also dem Angeklagten in Deutschland Recht zugesprochen.
Aber die Debatte ist doch sowieso für den Popo. Vor Gericht wird kein Kunde gehen und schon mal gar nicht in verfahrenstechnische Vorleistungen - wegen einer Pizza. Und kein Lieferdienst - nicht mal in Timbuktu - würde ohne Wechselbörse zum Kunden fahren.
Außerdem ist jeder Kunde/Gast wichtig. Jeder Betrieb würde eher stillschweigend die 35 Cent draufzahlen als die Pizza wieder mitzunehmen (außer der Kunde wäre außerordentlich beleidigend, ausfallend etc.).
