Die Schweiz hat jahrzehntelang mehr oder weniger offen zugelassen bzw. Forciert, dass ihre Banken Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell praktiziert haben. Da hat sie das Verhältnis auch nicht gejuckt.
Mittlerweile ist das besser gelöst: Die Schweiz zieht von selbst 35% ein und überweist das an die EU. Wenn ein Deutscher dann eine Steuererklärung macht bekommt er die Differenz erstattet.
Also sind Konten in der Schweiz kein Problem mehr.
Aber das Grundproblem bleibt ja, dass es die schweizer Wirtschaft erarbeitet hat und die EU deshalb keinen Anspruch hat. Es ist ja jedem selbst überlassen wo er sein Geld hin bringt oder wem er es leiht.
 
Mittlerweile ist das besser gelöst: Die Schweiz zieht von selbst 35% ein und überweist das an die EU. Wenn ein Deutscher dann eine Steuererklärung macht bekommt er die Differenz erstattet.

Kannst Du das belegen? Soweit ich weiss, ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz am 1. Februar 2013 endgültig gescheitert. Herr Hoeness hatte ja gerade auf dieses Abkommen gewartet und gehofft, dadurch als Steuerhinterzieher unerkannt zu bleiben. Erst nachdem es gescheitert war, hat er seine fehlerhafte Selbstanzeige erstattet.
 
Kannst Du das belegen?
Das läuft in der Schweiz genauso wie hier, wer keinen Freistellungsantrag stellt kriegt 35% abgezogen und ohne Wohnsitz hat man kein Recht so einen Antrag zu stellen. Man müsste den Antrag bei seinen deutschen Amt stellen und in der Schweiz vorlegen.
https://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-25125.xhtml?currentModule=home
Man schadet sich also selbst wenn man seine Zinserträge in der Schweiz nicht erklärt!
Und jetzt ist auch klar, warum immer gern Stiftungen gegründet werden, denn deren Erträge werden von der EU-Zinssteuer nicht erfasst. Es ist aber so, dass so bald Entnahmen statt finden diese gemeldet werden müssen, darin unterscheidet sich eine ausländische Gesellschaft auch nicht von einer Inländischen. Die Gesellschaft als juristische Person ist in dem jeweiligen Land steuerpflichtig.
 
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Das hat nichts mit einem Steuerabkommen zu tun, von dem Du geschrieben hast.
Das sollte auch an die Gesellschaften gehen, und damit kann man als Deutscher weiterhin in der Schweiz Kapitalgesellschaften betreiben ohne dafür Steuern in Deutschland zu zahlen - die Steuern bekommt die Schweiz (Körperschaftssteuer).
Das Problem mit der EU-Zinssteuer ist ja dass sie an die EU geht und D darauf keinen Anspruch erheben kann, weil keine Kontrollmitteilung mitkommt. Es ist dann zwar ordnungsgemäß versteuert aber beim falschen Finanzamt. :ugly: Das sollte dieses Abkommen auch beheben. Das hätte der Steuerberater von Höneß aber wissen sollen.
 
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Das Steueraufkommen hätte eine quasi-Amnestie für Altfälle bedeutet, Straffreiheit gegen Zahlung noch nicht mal der vollen Steuerschuld - DESWEGEN war es für Hoeneß so interessant...
 
Das Steueraufkommen hätte eine quasi-Amnestie für Altfälle bedeutet, Straffreiheit gegen Zahlung noch nicht mal der vollen Steuerschuld - DESWEGEN war es für Hoeneß so interessant...
Nee, wenn er das richtig erklärt hätte hätte er vom deutschen Fiskus noch ein paar Millionen zurück bekommen, weil er schon zu viel gezahlt hatte. Die "Selbstanzeige" ist ja tatsächlich eine Nacherklärung, also ein Zusatz zu einer vorher angegebenen Steuererklärung, der diese richtig stellt.
Es ist auch völlig unverständlich warum er eine Haftstrafe bekommen hat. Hier fehlen wichtige Informationen.
Ich vermute mal er hat Schmiergelder gewaschen.
 
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@DocTrax

Ausländische Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (Besteuerung im Wohnsitzstaat). Die Schweiz hat bisher damit überhaupt nichts zu tun, d.h. von Konten, deren Besitzer ihren Steuersitz in Deutschland haben, werden auch keine Kapitalertragssteuern abgezogen.

Das angestrebte Steuerabkommen mit der Schweiz sollte gewährleisten, dass auch von den Konten deutscher Kunden schweizer Banken die Kapitalertragssteuer abgezogen wird, die Beträge dann anonym an den deutschen Staat überwiesen würde. Der "Steuerschuldner" bliebe dabei ungenannt.
 
Die Schweiz hat bisher damit überhaupt nichts zu tun, d.h. von Konten, deren Besitzer ihren Steuersitz in Deutschland haben, werden auch keine Kapitalertragssteuern abgezogen.
Doch die EU-Zinssteuer wird abgezogen in Höhe von 35%, während die deutsche Abgeltungssteuer nur 25% beträgt, also bekommt man 10% erstattet. Das ist ein Abkommen der Schweiz mit der EU. Das deutsche Abkommen sollte dieses mit der EU ersetzen, wurde aber abgelehnt. Steht doch alles in dem Link.
Und jetzt bleibt es so, dass die Steuer an die EU überwiesen wird und vom deutschen Fiskus aber nur bei der EU eingefordert werden kann, wenn sie bei einem deutschen Finanzamt erklärt worden ist. Das weiß aber nicht jeder, denn aus Sicht des Steuerpflichtigen sieht es tatsächlich so aus als wenn er seiner Steuerpflicht nachgekommen wäre. Er bekommt ja einen Bescheid von der Bank, dass die Steuer abgeführt wurde.
 
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Du kennst den Unterschied zwischen Zinsen und Kapitalerträgen? Zinsen sind ein Teil der Kapitalerträge und werden auf angelegte Beträge gezahlt, Kapitalerträge können aber auch Erträge aus Devisen- und Wertgeschäften sein. Ein feiner aber teurer Unterschied. Ausserdem wird die schweizer Zinssteuer nur auf Konten natürlicher Personen erhoben, nicht aber auf die Konten der von Steuerhinterziehern so gerne genutzen Stiftungen, da diese eine juristische Person darstellen.

Im Grunde wird also nur ein geringer Teil der Kapitalerträge unserer "heißgeliebten" Steuerhinterzieher in der Schweiz besteuert und der Betrag an Deutschland abgeführt. Was glaubst Du, wieso die Schweiz so beliebt ist? Würden dort die gleichen Steuern fällig wie bei uns, lohnte es sich nicht, das Geld in die Schweiz zu schaffen. Das Abkommen zur Abführung der schweizer Zinssteuer hat mehr Löcher als ein Schweizer Käse.
 
Du kennst den Unterschied zwischen Zinsen und Kapitalerträgen? Zinsen sind ein Teil der Kapitalerträge und werden auf angelegte Beträge gezahlt, Kapitalerträge können aber auch Erträge aus Devisen- und Wertgeschäften sein.
Die EU-Zinssteuer ist breit angelegt und bezieht sich nicht nur auf Zinsen. Devisenhandel ist grundsätzlich erfasst, obwohl Termingeschäfte nicht erfasst sind - wird aber in Zukunft noch kommen.
 
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Glaubst Du wirklich, Herr Zumwinkel, Frau Schwarzer, Herr Hoeneß und Co. müßten horrende Steuern auf Kapitalerträge nachzahlen, wenn sie ihre Kapitalerträge in der Schweiz bereits versteuert hätten? Könnten sie nachweisen, dass sie in der Schweiz Steuern gezahlt haben, wären sie nicht rechtlich belangt worden. Glaub es oder nicht.
 
Ihr vergesst beide die Zinsen auf Spekulationsgewinne. Die wird fällig, wenn ein Wertpapier binnen eines Jahres ge- und wieder verkauft wird. Erst nach einem Jahr sind solche Gewinne steuerfrei.
 
Glaubst Du wirklich, Herr Zumwinkel, Frau Schwarzer, Herr Hoeneß und Co. müßten horrende Steuern auf Kapitalerträge nachzahlen, wenn sie ihre Kapitalerträge in der Schweiz bereits versteuert hätten? Könnten sie nachweisen, dass sie in der Schweiz Steuern gezahlt haben, wären sie nicht rechtlich belangt worden. Glaub es oder nicht.
Ich hab da noch den Prozeß gegen Becker im Hinterkopf, der hat ja in Deutschland jede Menge Geld verdient und an seinem Wohnsitz in Monaco versteuert. Leider war zu oft in Deutschland zu Besuch. :roll: So ähnlich ist das hier ja auch, das Geld wird in der Schweiz verdient und im Ausland versteuert. Das selbe gilt ja auch für Deutsche, die in der Schweiz arbeiten und deshalb hat die Schweiz diese Quote eingeführt - irgendwie muss die Schweiz ja ihre Staatsfinanzen schützen.
Wer das nicht versteht muss schon einen gordischen Knoten im Kopf haben.

In früheren Zeiten musste man übrigens ein Gebiet erst erobern bevor man in diesem Gebiet Steuern erheben durfte, von daher finde ich das noch äußerst kulant von der neutralen Schweiz.

Vllt schaue ich das auch völlig falsch an.

Ihr vergesst beide die Zinsen auf Spekulationsgewinne. Die wird fällig, wenn ein Wertpapier binnen eines Jahres ge- und wieder verkauft wird. Erst nach einem Jahr sind solche Gewinne steuerfrei.
Das gibts doch schon lange nicht mehr, oder was meinst jetzt?
 
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Ich hab da noch den Prozeß gegen Becker im Hinterkopf, der hat ja in Deutschland jede Menge Geld verdient und an seinem Wohnsitz in Monaco versteuert. Leider war zu oft in Deutschland zu Besuch. :roll:

Becker gab an, seinen Lebensmittelpunkt in Monaco zu haben und daher war sein Steuersitz Monaco. Damit der Lebensmittelpunkt in einem anderen Land in Deutschland anerkannt wird, muß man den größten Teil des Jahres auch im Ausland verbringen. Da Herr Becker aber mehr Zeit in Deutschland als in Monaco verbrachte, galt sein Lebensmittelpunkt und daher sein Steuersitz in Deutschland, wo er auch seine Steuern hätte zahlen müssen, was er nicht tat.

So ähnlich ist das hier ja auch, das Geld wird in der Schweiz verdient und im Ausland versteuert. Das selbe gilt ja auch für Deutsche, die in der Schweiz arbeiten und deshalb hat die Schweiz diese Quote eingeführt - irgendwie muss die Schweiz ja ihre Staatsfinanzen schützen.

Das hätte die Schweiz vielleicht gerne, aber so funktioniert das nicht:

Werden die Wertpapiere im Ausland verwahrt, müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt rechnet die ausländische Quellensteuer dann auf die Einkommensteuerschuld an und zieht die Differenz als Abgeltungsteuer ab.
https://www.focus.de/finanzen/steue...ge-so-muessen-anleger-rechnen_aid_501036.html
 
- Weiß ich nicht.
- Interessiert mich nicht.
- Ist irrelevant.

Entscheidend ist ausschießlich das Erwerbsdatum.

edit: Erwerb der Aktien, nichr des Kontos (bzw dessen Eröffnungsdatum).

Wenn man 1 und 1 zusammenzählen kann kommt aber schon raus das vor 2009 Aktien (und/oder co) erworben worden sind und es daher nicht irrelvant ist :roll:
 
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